Hallo,
in der Verordung für Bayern steht
Triftige Gründe im Sinn des Abs. 2 sind insbesondere:
7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung
(4) 1Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. 2Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
Also muß man der Polizei „nur“ die triftigen Gründe glaubhaft machen, dass man da fliegt zur Bewegung an der frischen Luft und zum Sport. Ich werden das drauf ankommen lassen und ab jetzt bei uns auf der grünen Wiese meine Segler fliegen gehen, alleine und Kilometer weit weg von den nächsten Häusern. Notfalls laufe ich beim Fliegen immer im Kreis
Grüße Gerhard
Mann o Mann ob du da fliegst oder nicht,,
darum geht's doch gar nicht, das ist Grechtscheißerei................
es geht um zugelassenen Flugplätze und das sind im weitesten Sinne Sportstätten,
die sollen ja möglichst alle wieder freigegeben werden.
Klar haben die Kommunen auf Anweisung alle Sportstätten zu schließen reagiert und die Nutzung untersagt.
Aber diese wieder in der Pandemie freizugeben kann nicht ohne "Zustimmung" der Gesundheitsämter erfolgen, das ist doch klar oder ??
Könnte jede Kommune entscheiden ihre Kindergärten zu öffnen...........nein nicht ohne Zustimmung oder Anweisung.
Deshalb ist der Brief erst mal richtig Adressiert, er soll eine Meinungsbildung in Gange setzen.
Fällt das positiv aus, kann man wie bei uns hier die Freigabe bein Reg. Präs. beantragen, außer es gibt eine allgemeine Freigabe der Flugplätze.
Warten wir's ab.
Gruß Günther