Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

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.....ab Montag wieder Modellfliegerei zu erlauben.

WO steht das explizit, dass ->Modellfliegen-< auf dem Vereinsgelände wieder erlaubt ist:confused:

Das Wildfliegen war doch nie verboten solange es man alleine ausgeübt hat....

Was ist jetzt denn anders in RLP?? "Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien", das war doch schon vorher erlaubt! Alleine oder zu zweit auf dem Vereinsgelände??? Was ich nur weiß, das der manntragende Luftsport eine Erleichterung unter sehr strengen Auflagen in RLP bekommen hat.
 

Malmedy

User
Was ist jetzt denn anders in RLP?? "Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien", das war doch schon vorher erlaubt! Alleine oder zu zweit auf dem Vereinsgelände??? Was ich nur weiß, das der manntragende Luftsport eine Erleichterung unter sehr strengen Auflagen in RLP bekommen hat.

Der Wortlaut aus der Website der RLP-Landesregierung (Unterstreichungen von mir):

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.

Keywords: Luftsport (dazu gehört auch Modellflug), Benutzung von Sportanlagen (sind die zugelassenen Modellfluglätze), beispielsweise (d.h., die folgende Aufzählung ist nicht abschließend).
Wenn man es GANZ eng sehen will (glaube aber nicht, dass das so weit gedacht ist), könnte es auf Vereine beschränkt sein, die im Satzungszweck das Wort "Sport" drin haben. Aber das wäre echte Korinthenkackerei.
Strenge Auflagen kann ich da nicht erkennen. Das ganze Gerede um "Alleine, zu Zweit, aus dem eigenen Hausstand" ist die praktische Umsetzung des Schutzes vor Ansteckung und der Minimierung der Ansteckungsketten. Modellflug ist i.d.R. "alleine". Wenn man dann die weiterhin gültigen Kontaktbeschränkungen und Hygieneempfehlungen (1,5m Abstand, max. 2 Fremde zusammen, Desinfektion oder Händewaschen) einhält, ist alles gut.
 

Malmedy

User
Ich denke nicht, dass das zurecht geredet ist. "Verein" als Rechtsrahmen, nicht als Ansammlung von X Menschen!
Auf der Website RLP sind jetzt auch der Originaltext der Verordnung und die Auslegungshinweise veröffentlicht. Alles in obigem Sinn, nur dass die Ordnungsbehörden in Allgemeinverfügungen "umsetzen" müssen und der Anlagenbetreiber ausdrücklich der beschriebenen Nutzung zustimmen muss. Sollte unser Problem nicht sein;)
Auch Tennis (im Freien) und das Betreiben von Angelteichen sind erlaubt!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in Rheinland Pfalz ist damit die Nutzung von "Flugplätzen" in ihren Ausgestaltungsformen unter der Berücksichtigung des allgemeingültigen Kontaktverbots wieder möglich.
Der "Wildflug" war nie verboten, obwohl hier eine freiwillige Selbstbeschränkung sinnvoll erscheint.
Es ist zu vermuten, dass andere Bundesländer dem Beispiel von Rheinland Pfalz folgen werden. Mehr wird momentan wohl nicht zu erreichen sein aber das ist ja mal schon nicht schlecht.

Die Vereine sind jetzt gefordert, die Einhaltung Kontaktbeschränkungen in Eigenverantwortlichkeit umzusetzen um diese Erleicherungen zu erhalten.
"Wer soll das kontrollieren?" ist keine valide Frage. Hier ist lokales Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzung der verbindlichen Regeln gefragt. Das gebieten die Regeln des Anstandes und der Rücksichtnahme.
 

Malmedy

User
Ergänzung zu RLP: Aktuell wird darüber gestritten, ob mit "Luftsport" tatsächlich der Luftsport im gesamten Umfang gemäß LuftVO (also alles außer kommerziell, Behörden, Militär etc.) gemeint ist oder nur der manntragende Luftsport. Angeblich hat der DAeC diese Formulierung in die RLP-Verordnung reingebracht und damit implizit nur den manntragenden Sport gemeint. Vielleicht kann Flying-Walter dazu was sagen, wo doch der DAeC auch die Hoheit über die Modellfliegerei beansprucht?

Gruß
Michael
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ergänzung zu RLP: Aktuell wird darüber gestritten, ob mit "Luftsport" tatsächlich der Luftsport im gesamten Umfang gemäß LuftVO (also alles außer kommerziell, Behörden, Militär etc.) gemeint ist oder nur der manntragende Luftsport. Angeblich hat der DAeC diese Formulierung in die RLP-Verordnung reingebracht und damit implizit nur den manntragenden Sport gemeint. Vielleicht kann Flying-Walter dazu was sagen, wo doch der DAeC auch die Hoheit über die Modellfliegerei beansprucht?

Gruß
Michael

Woher soll im Luftsport eine Differenzierung zwischen manntragend und Modellflug resultieren und wie wäre diese begründet?
 
Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

Die Frage ist im Gesetz geklärt: Nach § 1 ABs. 2 Nr. 9 LuftVG gehören Flugmodelle zu den Luftfahrzeugen. Wen also der Luftverkehr auch unter einschränkenden Bedingungen (Abstand, Personenzahl) freigegeben worden ist., betrifft diese Freigabe von Gesetzes wegen auch den Modellflugbetrieb.
 
Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

Nur zur Klarstellung: Ich habe keine offizielle Funktion im DAeC sondern bin freischaffender Anwalt. -:)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ergänzung zu RLP: Aktuell wird darüber gestritten, ob mit "Luftsport" tatsächlich der Luftsport im gesamten Umfang gemäß LuftVO (also alles außer kommerziell, Behörden, Militär etc.) gemeint ist oder nur der manntragende Luftsport. Angeblich hat der DAeC diese Formulierung in die RLP-Verordnung reingebracht und damit implizit nur den manntragenden Sport gemeint. Vielleicht kann Flying-Walter dazu was sagen, wo doch der DAeC auch die Hoheit über die Modellfliegerei beansprucht?

Gruß
Michael

Es gab in RLP ein Schreiben des Luftsportverbandes RLP an die Ministerpräsidentin des Landes mit der Bitte und Vorschlägen zur Aufhebung der Sperrung von Flugplätzen.
Darin ist der Modellflug explizit erwähnt. Natürlich muss der DAEC sich um manntragenden Flugsport und Modellflug kümmern.

Anhang anzeigen Erleichterung-im-Luftsport-zu-der-Dritten-Corona-Verordnung-vom-23.03.2020.pdf
 

Eisvogel

User
Es gab in RLP ein Schreiben des Luftsportverbandes RLP an die Ministerpräsidentin des Landes mit der Bitte und Vorschlägen zur Aufhebung der Sperrung von Flugplätzen.

Warum nur in RLP?

Ich bin ja schon froh, daß wir in Bayern doch wildfliegen dürfen. Aber besser wärs natürlich, wenn auch unser Landesverband dem Söder ein Briefchen mit gleichem Inhalt schreiben würde.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Warum nur in RLP?

Ich bin ja schon froh, daß wir in Bayern doch wildfliegen dürfen. Aber besser wärs natürlich, wenn auch unser Landesverband dem Söder ein Briefchen mit gleichem Inhalt schreiben würde.

Nach meinen Infos soll das seitens des DAEC in allen Ländern geschehen oder ist schon geschehen. RLP war mit der Lockerung eben am schnellsten.
 

Malmedy

User
Hallo Frank,
herzlichen Dank für die schnelle und substantielle Klärung! Das Schreiben zu kennen ist hilfreich für uns in RLP und entzieht mögl. Missverständnissen zum Verhältnis des DAeC zu den Modellfliegern gleich die Grundlage.
Der Antagonismus DAeC - DMFV ist halt nicht tot zu kriegen.

Grüße
Michael
 
+1 in Richtung Michael und mein Dank an Frank für seine Beiträge und an flying-walter für den Thread.

Bei einem Verband habe ich manchmal den Eindruck, wie sagt man, "er ist päpstlicher als der Papst".

Gruss Dietmar
 

Eisvogel

User
Der Antagonismus DAeC - DMFV ist halt nicht tot zu kriegen.
Gott sei Dank ist das so!!!
Seit 2 Wochen werden die Bayern vom DMFV verarscht! Obwohl längst klar ist, daß es das angebliche Flugverbot nie gegeben hat, keine Antwort, keine Klarstellung, keine Entschuldigung.

Wenn man etwas zurückdenkt, wo wären wir jetzt, bzw. wie wären die Regularien für den Modellflug ausgefallen ohne DAeC?
Glaubt auch nur einer, daß man mit der Drohung "Finger Weg Herr Minister" was positives bewirkt hätte?
Der sachlichen und fachlichen Kompetenz der DAeC-Leute haben wir es zu verdanken, daß wir in D nach wie vor sehr gut unserem Hobby nachgehen können.

Vielen Dank dafür und weiter so!
 
Offener Brief des DMFV an die Gesundheitsbehörden

Nicht mal gesponsort vom DAeC? Dann bleibt als Motivation für Deinen Thread meiner Meinung nach nicht mehr viel übrig.

Ich bin vor allem Modellflieger und habe mehr als 30 Jahre das Rechtsgebiet "Modellflug und Recht" bearbeitet. Leider sind hier viele Beiträge gut gemeint, aber beziehen sich zu wenig auf die Rechtsgrundlagen.

Meine Motivation ist vor allem, allen Modellfliegern fundierte Rechtskenntnisse zu vermitteln und nicht im luftleeren Raum zu argumentieren.

Walter
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nach meinen Infos soll das seitens des DAEC in allen Ländern geschehen oder ist schon geschehen. RLP war mit der Lockerung eben am schnellsten.

Hallo,
hier ist z.B. das Schreiben von NRW.
https://www.aeroclub-nrw.de/wp-content/uploads/Positionspapier-AEROCLUB-NRW-Covid-19.pdf


Seitens des DOSB gibt es auch ein Whitepaper, das sich naturgemäss auf den gesamten Sport bezieht.

Nachtrag:
Und noch einige:
https://www.lvbayern.de/fileadmin/c...inien_Lockerung_Beschraenkungen_Luftsport.pdf

https://www.hlb-info.de/sites/default/files/newsletter/HLB_Corona.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Das offene Brief von Präsident Ernst Eymann ist ja allgemein bekannt
https://www.aerokurier.de/luftsport-und-corona-ausstieg-aus-dem-lockdown/

Schön das der Luftsport-Präsi Vorschläge/Auflagen zur manntragenden Fliegerei macht, aber wie soll das auf dem Modellflugplatz konkret aussehen??

Mundschutzpflicht?? Hygienischen Bedingungen an Flugplätzen (Handwaschplätze, Händedesinfektion) Beispiel Flugbuch eintragen wo jeder alles angrabscht!
Wieviel Piloten dürfen sich insgesamt aufhalten??? Zwei, Drei???? Wenn der Vierte kommt, kann er dann wegen "Überfüllung" wieder nach Hause fahren???
Was ist wenn Zuschauer kommen??

Fragen über Fragen........
 
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