Andreas U.
User
240 Liter a 60 Liter max. Fassungsvermögen des Behältnisses, darf jeder ohne Problem in dafür geeigneten Behältern im Fahrzeug "lose" transportieren.
Wenn der Behälter mit dem Fahrzeug fest verbaut ist, dann sogar bis 1.500 Liter a 500 Liter Gebinde.
DA gibt es keinerlei Diskussionen mit irgendeinem Polizisten drüber. Es muß natürlich ein geprüftes Behältnis sein. Kann man für kleines Geld bei jedem Chemiehandel kaufen.
Das Behältnis sollte dieser Norm hier entsprechen:
( ADR 2005 dt. )
Bezeichnung : Erdölprodukte
UN-Nummer : 1268
Gefahr-Kenn-Nr. : 30
Klasse : 3
Verpackungsgruppe : III
Wenn der Behälter mit dem Fahrzeug fest verbaut ist, dann sogar bis 1.500 Liter a 500 Liter Gebinde.
DA gibt es keinerlei Diskussionen mit irgendeinem Polizisten drüber. Es muß natürlich ein geprüftes Behältnis sein. Kann man für kleines Geld bei jedem Chemiehandel kaufen.
Das Behältnis sollte dieser Norm hier entsprechen:
( ADR 2005 dt. )
Bezeichnung : Erdölprodukte
UN-Nummer : 1268
Gefahr-Kenn-Nr. : 30
Klasse : 3
Verpackungsgruppe : III