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Ist ja auch keine Abwicklung begonnen, kein Geld geflossen - lediglich Willensbekundung.
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Ist ja auch keine Abwicklung begonnen, kein Geld geflossen - lediglich Willensbekundung.
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Da musst du nochmal ran, denn - du bietest einen Artikel an, bekommst 2 Zusagen.Auch bedarf bei der Annahme des Angebots durch den Käufer, keine explizite Bestätigung des Verkäufers, dass er den Aetikel bekommt. Dies ist ein Irrglaube, da der Verkäufer seinen Willenserklärung bereits mit dem Angebot abgegeben hat.
Die Rechtslage dazu ist eindeutig - er ist geschädigt worden. Ist nun mal Fakt.
Dazu gibt es ja eben das Recht um solche Dinge zu regeln. (Rechtsanwälte raten immer zur Klage, denn das ist ihre Daseinsberechtigung)
Im 2. Satz widersprichst du dir noch selbst, denn "frei nach Jürgen Steinbach" bist du ja hier auch nicht geschädigt worden.
Eines von den berühmten alternativen Fakten, bestenfalls.Die Rechtslage dazu ist eindeutig - er ist geschädigt worden. Ist nun mal Fakt. ...
Das liegt daran, dass es in D 80 Millionen Rechtsverdreher, Bundestrainer und Virologen gibt.So geil... sobald es um Rechtsverständis geht werden die Threads Seitenlang...
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Es besteht ein Leistungsanspruch ex contractu, mit Schaden hat das nichts zu tun.
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noch könntest korrigierenliegt ein Vermögensschaden des Käufers verursacht durch den Käufer vor. -
Das mag schon sein, aber einen Anwalt nur deshalb als "Winkeladvokaten" zu diffamieren, weil er eine Rechtseinschätzung zu einem Vorgang gegeben hat, der dir nicht gefällt, ist nicht okay ... so sehr ich sonst auch deine Einschätzung zu dem geschilderten Vorkommnis verstehen kann ...Es haben halt immer nur 50% der Anwälte Recht, egal wie renommiert sie sind. (langjährige eigene Erfahrung)
Dasselbe wie #76, die Ösi-Variante: Ein (verbindlicher) Kaufvertrag kommt zu Stande, wennNoch eine Frage zu dem Thema hier.
wenn jemand hier in der Börse was inseriert, und ich ihm per PN schreibe, dass ich den Artikel kaufen will, ist dann ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag entstanden, oder erst wenn er meinen Kauf bestätigt.?
Sehr interessant. Genau den Fall hatte ich vor ca drei Stunden hier in der Börse.Wie oben schon geschrieben.
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, regelmäßig durch Angebot und Annahme. ... Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die so beschaffen ist, dass der Adressat der Erklärung zum Zustandekommen des Vertrages nur noch vorbehaltlos zustimmen muss.
Noch eine Frage zu dem Thema hier.
wenn jemand hier in der Börse was inseriert, und ich ihm per PN schreibe, dass ich den Artikel kaufen will, ist dann ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag entstanden, oder erst wenn er meinen Kauf bestätigt.?
Sehr interessant. Genau den Fall hatte ich vor ca drei Stunden hier in der Börse.
ich habe da ein Angebot für einen Motor gesehen, und dem Verkäufer eine PN geschrieben, dass ich den Motor zu seinen angegebenen Konditionen kaufe.
Das war 2 min nachdem er das Angebot eingestellt hat. Ich habe keine Antwort bekommen, aber ca eine Stunde später hat der Verkäufer in seinem Angebot geantwortet: verkauft an xyz.
was heisst das jetzt? ich habe Anspruch auf den Motor, oder muss mir der Verkäufer beweisen, dass der andere vor mir gekauft hat? Also innerhalb der einen Minute nach Angebotserstellung. Bekomme ich da Auskunft von den Forenbetreibern über den zeitlichen Ablauf.?
Irgendwie nimmt da die Rechtslage kuriose Ausmasse an.