Rechte und Pflichten eines Flugleiters

Joseft

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hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema "Rechte und Pflichten eines Flugleiters".

Darf ein Flugleiter eines Vereins sich weigern, bestimmte Modelltypen im Rahmen seiner Flugleiteraktivität "zu Beaufsichtigen"?

Z.B. jemand hat eine Abneigung gegen Helis, Kopter oder andere Modelltypen, oder z.B. gegen das FPV-Fliegen.
Sein Verein erlaubt grundsätzlich alle Arten von Modellflugaktivitäten und Modelltypen.

Aber einer oder mehrere Flugleiter weigern sich aufgrund ihrer "privaten Meinung" bestimmte "Modelle" zu beaufsichtigen, obwohl sich die Piloten Gesetzes- und Regelkonform verhalten.

Darf man als Flugleiter einzelne Gruppen oder Piloten deswegen diskriminieren?

JosefT
 
Die Lösung der Frage ist zwischenmenschlicher Natur.
Wer als Fl unterschrieben hat , sollte allen Belangen der Sicherheit dienlich sein. Will ich das nicht, quittiere ich den
Dienst, muss halt jmd anders Fl spielen. Ich mache auch nicht bei jedem den Fl -- muss ich aber auch nicht.
Vielleicht macht dann mal keiner Fl für mich .. Ergibt sich dann halt so. Spätestens wenn keiner mehr Fl macht, wird der Vorstand was tuen müssen. Ich brauch aber auch keinen, der mich beaufsichtigt, selbst mit schnellen Modellen habe ich die Umgebung noch im Griff. Soll der Fl deiner Meinung nach permanent auf Windsack,Fußgänger , Luftraum und 8 Seglern in der Luft scannen, dabei startklare Modelle auf ihre lufttüchtigkeit kontrollieren ?
Der Druck ist nicht hoch genug wies scheint, Vorstand wirds wohl regeln. Ist halt ein Nasenfaktorproblem.... Aussprache oder Druck von oben.
 

Joseft

User gesperrt
Nicht schön, das man sich als Flugleiter so etwas je nach "Geschmäckle" aussuchen kann.
Das wird dem Namen und der Aufgabe dann überhaupt nicht gerecht.
Ein Schiedsrichter auf dem Fussballfeld muss auch unparteisch sein.

Josef
 
Nicht schön, das man sich als Flugleiter so etwas je nach "Geschmäckle" aussuchen kann.
Moin Josef,

kann er auch nicht. Er ist für die Einhaltung der Auflagen und Regeln zuständig.

Das wird dem Namen und der Aufgabe dann überhaupt nicht gerecht.
Sein Name ist eigentlich egal, seine Funktion und die Aufgabe weniger.
Wenn ein Flugleiter bestimmte auf dem Platz zulässige Modelltypen nicht mit seiner Funktion und Aufgabe "beglücken" will,
ist er trotzdem dran. Oder muss sich eben ablösen lassen bzw. selbst einstellen, wie Rudi schon schrieb.
Er muss sich schon was anderes einfallen lassen, unsicheres Flugverhalten des Steuerers oder Unsicherheit des Modelles z. B.
mit Gefährdung der Umwelt.

Ein Schiedsrichter auf dem Fussballfeld muss auch unparteisch sein.
Schlechter Vergleich.

Nebenbei finde ich die Fragestellung selbst sehr seltsam.
Sollte das ein reales Verhalten einer realen Person sein, wäre diese Person Kandidat für sinnvolle Konditionierungen...
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Alle Aufgaben und Ämter im Rahmen eines Vereins werden freiwillig ausgeübt.
Das gilt auch für den Job des Flugleiters. Insofern kann sich jeder erst mal weigern.
Nur mit den Folgen muss er halt leben.
Entscheidend ist die Frage, wie im Verein die Flugleiterrolle verteilt wird. Gibt es eine verbindliche Einteilung, darf und wird der Vorstand des Vereines eine derartige Verweigerungshaltung, die letztlich ein willkürliches Flugverbot für eine Gruppe von Mitgliedern bedeuten würde, nicht akzeptieren. Die Sanktionsmöglichkeiten des Vorstandes beinhalten zB Flugverbot für den bockenden Flugleitungsverweigerer;).
Ist der Flugleiter ein spontan übernommener Dienst, droht die Retourkutsche durch andere Vereinsmitglieder, wieder schadet sich der Verweigerer selbst.
Wenn das keine hypothetische Fragestellung ist, stimmt in dem Verein aber anderes nicht und ich möchte da nicht abgemalt sein.
 
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