Flugleiter verweigert FPV-Pilot das Modellfliegen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

cap-1

User
Zitat:
obwohl sie ihn auf dem Platz ja gar nicht bräuchten...............

O.K., der Meinung sind viele.
Beispiel, jemand kommt mit seinem Elektrosegler den er schon ewig fliegt auf den Platz.
Er ist alleine, andere kommen vielleicht noch. Packt aus baut zusammen und fliegt,
Der Segler wiegt 2200gr Abflugewicht.
Wo liegt das Problem?

jürgen

Da kann kommen egal wer,
bei uns ist ein Flugleiter in der Aufstiegserlaubnis zwingend vorgeschrieben und zwar ab dem ersten Piloten, da fliegt sonst keiner allein.
das steht explizit so drin seit den 80iger Jahren, wir wollen nämlich fliege und nicht mehr prozessieren..............
Auf dem Platz kann man mit 15 Kilo Kisten ohne Kenntnisnachweis fliegen, wenn der Flugleiter da ist kein Problem.
Gruß Günther

PS : auf den Wiesen neben dem Platz schon gleich gar nicht,
die gehören allen den Bauern von denen wir Teile gepachtet haben, die können das von ihren Höfen aus sehen................
 

rubberduck

User gesperrt
Die Antwort lautet ganz einfach,
wenn jemand auf einem Modellflugplatz ein Modell schwerer als 2kg fliegen möchte, muss zwingend ein Flugleiter vor Ort sein und ins Flugbuch eingetragen sein. Alleine fliegen ist in dem Fall nicht mehr erlaubt.
So die aktuellen Regelungen.


Wenn man keinen Kenntnisnachweis hat, ist es wenigstens hilfreich die Inhalte zu kennen.
 

BZFrank

User
Die Antwort lautet ganz einfach,
wenn jemand auf einem Modellflugplatz ein Modell schwerer als 2kg fliegen möchte, muss zwingend ein Flugleiter vor Ort sein und ins Flugbuch eingetragen sein.
So die aktuellen Regelungen.

So pauschal ist das inkorrekt. Es hängt nur von den Vorgaben in der AE ab. Wir z.b. dürfen laut behördlicher Aufstiegserlaubnis bis einschliesslich 3 Modelle in der Luft ohne Flugleiter fliegen, egal welches Abfluggewicht (bis zum Limit der AE). Aber dafür halt nur bis 10 kg und ausschliesslich elektrisch/ohne Antrieb. Natürlich muss sich dabei jeder als Pilot ins Flugbuch eintragen, sowie einen Kenntnisnachweis besitzen sofern über 2kg.
 

cap-1

User
Die Antwort lautet ganz einfach,
wenn jemand auf einem Modellflugplatz ein Modell schwerer als 2kg fliegen möchte, muss zwingend ein Flugleiter vor Ort sein und ins Flugbuch eingetragen sein. Alleine fliegen ist in dem Fall nicht mehr erlaubt.
So die aktuellen Regelungen.


Wenn man keinen Kenntnisnachweis hat, ist es wenigstens hilfreich die Inhalte zu kennen.

Das mit den 2 kg und den "aktuellen Regelungen" ist Bullshit,
bei uns "muss" ein Flugleiter anwesend sein,
auch wenn das Modell 300 g wiegt.
Das hab ich doch schon beschrieben dass das so in unserer unbefristeten Aufstiegserlaubnis drin steht.
Bei uns dürfen 3 Verbrenner, 5 E-Flugzeuge und unbegrenzt Segler in der Luft sein.
Die gesperrten Sektoren sind für Verbrenner , E-Flugzeuge und Segler unterschiedlich geregelt.
Wir haben Freigabe bis 15 kg Abfluggewicht, wobei die Gewichte Segler und Schlepper zusammen gezählt werden müssen.
Verbrenner müssen 78 DB/A einhalten, wir müssen das überprüfen.
Das RP hat sich selbst vor Ort damals ein Bild gemacht und eine auf den Platz zugeschnittene Aufstiegserlaubnis erlassen.
Wir werden den Teufel tun daran zu rühren oder was ändern zu wollen.
Da werden sonst alle "Träger öffentlicher Belange" angeschrieben und dürfen ihren Senf dazu geben, was das bedeutet könnt ihr euch denken............
Also unsere Flugleiter haben im Betrieb alle vorne und hinten Augen zu haben, da können sie nicht noch Spotter machen...............was auch nicht zulässig wäre.
Gruß Günther
 

rubberduck

User gesperrt
Ja das ist richtig.
Mein Posting bezog sich auf das Zitat von Cap-1:
Bei uns im Verein haben fast alle aktiven Piloten den Kenntnisnachweis, obwohl sie ihn auf dem Platz ja gar nicht bräuchten...........
--------------------

Ausnahme. Wenn man alleine auf dem Platz ist und mehr als 2kg fliegen möchte, braucht man ihn schon.
Es hat sich m.E. bei einigen verbreitet, das man auf Modellflugplätzen grundsätzlich von den "Drohnenregelungen" ausgenommen bleibt, erst recht wenn man keine "Drohne" fliegt, bzw. auf dem Platz keine Drohnen erlaubt sind. Also sollte jemand auf dem Platz sein, der sich mit den Neuregelungen auskennt, oder man ändert die aushängende Flugordung dahingehend, das solche Dinge eindeutig eingearbeitet und zu verstehen sind.
 
Beides (cap-1 und rubberduck) nur zum Teil richtig.

Zur 2 Kg Grenze und dem erforderlichen Kenntnisnachweis gibt es auch eine konträre Ansicht.
Aber ob die auch im Fall der Fälle gilt kann wohl keiner mit Gewissheit sagen >>> von da her besser mit als ohne.

Segler im F-Schlepp (2 Klinkvorrichtungen) wird normal kein Zuggewicht angewendet, im Huckepack (1 Klinkvorrichtung) dagegen schon immer.
Keine Ahnung was der Grund ist dass ihr da abweicht.

Wenn ihr eine "Alleinflugklausel" habt kann auch ein einzelnes anwesendes Mitglied einen "geringen Flugbetrieb" aufnehmen.
Ist vielerorts so. Ab dem 2.Mitglied vor Ort muss permanent ein Flugleiter gestellt werden.
Letzteres ist für alleine trainierende Schleppteams und besonders für Jugendliche alles andere als optimal gelöst derzeit.
Das war früher einfacher und sollte in Hinblick auf Jugend mal vernünftig geregelt werden.
Mit vernünftig meine ich dass ein 14 Jähriger mit einem 1:1 Segelflugzeug alleine fliegt während man dem gleichaltrigen Modellflieger nicht mal einen Zagi werfen lässt ohne Aufsicht.
Das ist aus meiner Sicht ein echt verbesserungswürdiger Punkt, man kann das durchaus als Diskriminierung gegen die Modellflugjugend...
 

BZFrank

User
Das RP hat sich selbst vor Ort damals ein Bild gemacht und eine auf den Platz zugeschnittene Aufstiegserlaubnis erlassen.

Genauso wie bei uns. AE sind immer situationsbezogen auf den jeweiligen Platz und örtliche Verhältnisse abgestimmt.
 

rubberduck

User gesperrt
Hallo Martin,
konträre Ansicht? Ich weiß nicht ob ein Gesetzgeber die zulässt.
Es hat im Fall der Fälle etwas mit der Entscheidung der Modellflug Haftpflichtversicherung zu tun.

zum Thema 14 Jahre.
Vollkommen deiner Meinung. Allerdings haben wir es im unteren Luftraum mit den Interessen der UAV-Betreiber zu tun.
Da geht es um einen Luftraum in dem sich zukünftig autonome Drohnen der Industrie bewegen.
Und wie immer geht es um Geld und Gewinne.

gruss
jürgen
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten