Steffen
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Hi,
der Vergleich hinkt nicht, weil die Jodel im Garten genau das gleiche bedingt.
Eine Jodel im Garten gerollt ist genausowenig versicherungspflichtig wie ein Schockflyer in Deinem Wohnzimmer oder einer Turnhalle.
Ein Schockflyer im Garten _geflogen_ ist schon und schlagartig etwas anderes.
Ein Flugzeug im Bau/Reparatur im LTB kann soviel betrieben werden (zB Motorprüflauf) wie es will, es benötigt keine Versicherung.
Übrigens besteht da auch der kleine unterschied bei der Meldepflicht für Luftfahrtunfällen: ein Unfall beim Rollen bei dem keine Flugabsicht bestand (zB Rollen von der Halle zur Tankstelle) ist nicht meldepflichtig. Rollt man dagegen zum Start, so ist es meldepflichtig (hatten wir vor einer Weile bei einem Personenschaden, der war genau deswegen definitiv nicht meldepflichtig)
Ciao, Steffen
der Vergleich hinkt nicht, weil die Jodel im Garten genau das gleiche bedingt.
Eine Jodel im Garten gerollt ist genausowenig versicherungspflichtig wie ein Schockflyer in Deinem Wohnzimmer oder einer Turnhalle.
Ein Schockflyer im Garten _geflogen_ ist schon und schlagartig etwas anderes.
Eben beim Betrieb, aber eben nur beim Betrieb als Luftfahrzeug.Auch die Versicherungspflicht besteht bereits für den Betrieb von Luftfahrzeugen.
Ein Flugzeug im Bau/Reparatur im LTB kann soviel betrieben werden (zB Motorprüflauf) wie es will, es benötigt keine Versicherung.
Übrigens besteht da auch der kleine unterschied bei der Meldepflicht für Luftfahrtunfällen: ein Unfall beim Rollen bei dem keine Flugabsicht bestand (zB Rollen von der Halle zur Tankstelle) ist nicht meldepflichtig. Rollt man dagegen zum Start, so ist es meldepflichtig (hatten wir vor einer Weile bei einem Personenschaden, der war genau deswegen definitiv nicht meldepflichtig)
Ciao, Steffen