Rechtslage bei "Spielzeugen"?

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ausgangsfrage:
Duck: schrieb:
1. Diese Flieger fliegen auf 27 bzw. 40Mhz. Ich dachte, Flieger müssen auf 35Mhz fliegen?
Müssen? Sollten, weil sicherer, da 35 MHz für Modellflug reserviert ist.

Duck: schrieb:
2. Brauche ich für so ein "Spielzeug" eine Fliegerhaftpflichtversicherung? Weder auf deren Homepage noch in der Anleitung steht diesbezüglich was. Ich habe allerdings eine "normale" Haftpflichversicherung. (Ich bin noch nicht aktiv, ich baue noch an meinem ersten "richtigen" Flieger und habe daher noch keine solche Versicherung).
Modellhalterhaftpflichtversicherung
Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise zu Ende gegangen. Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
Beachten: Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht!
Keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5 kg Fluggewicht!

Duck: schrieb:
3. Darf ich damit auf einer öffentlichen Wiese rumfliegen (wenn kein Flugplatz in 1,5km Entfernung ist) ? Bei wem hole ich mir in dem Fall "die Genehmigung des Eigentümers"?
Diese Frage dürfte inzwischen in aller Ausführlichkeit in den vorausgegangenen Postings behandelt und beantwortet sein.

Mehr zum Thema Modellflug und Luftrecht findet sich ebenda!

Eckart
 

micbu

User
@Dieter,
ich glaube nicht, dass wir wirklich in unserer Diskussion weiterkommen solange es nicht einen entsprechenden Rechtsfall geben wird. Jeder hat seine Meinung. Deine Argumente sehe ich schon, aber ich bewerte diese anders als du.
In deiner Verordnung steht z.B. auch als Verbot:
aggressives Betteln, z. B. mittels Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges,
Das ist sowieso verboten, man darf andere nun halt einmal nicht nötigen. Egal ob das in der Verordnung steht oder nicht.
Ich bewerte diese Aussagen einfach so, dass die Gemeinde zum einen einfach nur deutlich hervorgehoben hat, was halt eben sowieso verboten ist und nicht nur, weil es so in der Verordnung steht und zum anderen wohl auch noch eigene Verbote verhängt hat. Ich kann daraus nicht erkennen, dass Modellflug verboten wurde, obwohl es eigentlich erlaubt sein müßte.

@Hartmut
Modellflugzeug = Spielzeug wurde bisher erst in einem mir bekannten Fall von einem Richter festgestellt und dieses Urteil ist auch noch nicht rechtskräftig.
Wir hoffen alle, daß das nicht so kommen wird.
Modellflugzeug = Sportgerät wird von dem bereits verlinkten Artikel über die Unterstützung unseres Hobbys gestützt.

@Duck
Bei wem hole ich mir in dem Fall "die Genehmigung des Eigentümers"?
Die Frage beinhaltet die Antwort bereits, natürlich beim Eigentümer.

Viele Grüße, Michael
 
Die Frage beinhaltet die Antwort bereits, natürlich beim Eigentümer.

Ich wünsche Dir dann viel Vergnügen, wenn dir der Eigentümer des Grundstückes das Fliegen erlaubt und der Besitzer des Grundstückes das Fliegen verbietet.

Wo der Unterschied ist? Zur Klärung und Verankerung im Gedächtniss sollte das mal jeder selbst herausbekommen, der diese Frage nicht ad hoc beantworten kann.
Nur so viel: Besitz und Eigentum an einer Sache ist nicht das selbe, es kann bei der gleichen Person liegen.
Ich muss schon die Besitzverhältnisse kennen und ich sollte auch die Eigentumsverhältnisse kennen.

Wenn wir hier schon mit unterschiedlichen Auslegungen arbeiten, dann wenigstens nicht bei den unstrittigen Begriffen.

Eine Frage ist trotzdem, wenn auch mehr hypothetisch, was in so einem Falle zu tun wäre.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
...und auch diese Begriffe sollten korrekt benutzt werden (vermeidet Missverständnisse und erspart umständliche Erklärungen)!

Beachte: Modellflugzeug -> nicht flugfähiges Modell (Plastikmodell, Kartonmodell usw.)

Aber: Flugmodell -> Luftfahrzeug! Siehe § 1 LuftVG.

Ja ja, ich weiß! Es ist blauäugig von mir, zu glauben, dass sich soviel sprachliche Präzision jemals etablieren wird.:cry:


Eckart
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Jogi, ja das ist ein passendes Beispiel mit der Verordnung

Dort sind die "Anlagen" der Öffentlichkeit in einer Weise gewidmet, die Modellflug einschließt. Das kann aber auch anders aussehen.

Und, sind wir nun weiter?
hg
Ja!
hg, das isses ;)

Es geht mir nicht darum, hier unbedingt recht zu bekommen. Ihr hattet mich nur bisher nicht überzeugt.

Hartmut, der schnelle Funflyer lenkt auch nur ab. Damit würde man sich möglicherweise eine Verfügung des Ordnungsamtes oder der Polizei vor Ort einfangen, die Sache zu beenden.
Was man natürlich auch beachten muss: Ob in so einer Verordnung keine Allgemeinklausel drin steht wie in § 1 StVO; das habe ich jetzt nicht nachgelesen:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das könnte die Sache auch von Anfang an beenden.

Mir ging´s um das rein dogmatische "Grundsätzlich möglich, wenn nicht eingeschränkt". Damit wäre ich auch bei dir, hg
Und wir sprachen die ganze Zeit nicht von privaten Grundstücken, dürfte auch klar sein
 

micbu

User
@Dieter,

Ich stehe gerade auf dem Schlauch, schubs mich bitte mal runter.
Ich verstehe dein letztes Posting nicht.

Viele Grüße, Michael
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch, Michael. Etwas konkreter bitte ;)
hg hatte seine ursprüngliche Position verlassen (oder hat meine verstanden), ich war zu Anfang ziemlich alleine mit meiner Position und Argumentation, ich schrieb so eine Art Abschluss....oder Resumee
 

micbu

User
Ich glaube, daß wir gerade etwas aneinander vorbeireden.
ich verstehe deine Position schon und ich denke hahgeh auch.
Lediglich komme ich zu anderen Schlüssen als du.

Viele Grüße, Michael
 

rubberduck

User gesperrt
hallo,
sicher kommt es darauf an, wer mit dem Spielzeug "spielt".

Keiner wird einem Kind Modellflug unterstellen, das mit seinem Spielzeug auf einer Wiese spielt.
Selbst wenn etwas RC eingebaut ist. Zudem glaube ich auch nicht, das das Kind auf einer genügend grossen Wiese damit Schaden anrichten kann.

Wenn das Kind allerdings in der Wohnstrasse spielt und dabei das Auto des Nachbarn beschädigt, sind die Eltern zumindest in ihrer Aufsichtspflicht gefordert. Versicherungstechnisch kommt es dann auf das Alter des Kindes an.

Wenn ein Erwachsener mit seinem AirAce-Flieger auf die Wiese geht, wird man ihm Modellflug unterstellen.

gruss
jürgen
 

jmoors

Vereinsmitglied
Da musst Du aber mal spezifizieren, was ein Spielzeug ist!

Ich haben gestern ein 12 jähriges Kind sein "Spielzeug" fliegen sehen. So möchte ich auch mal einen Jet fliegen können!

Ich gebe zu, das ist ein extremes Beispiel, aber es zeigt, in welchem Rahmen sich so etwas bewegen kann.


Gruß, Jürgen
 
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