Ausgangsfrage:
Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise zu Ende gegangen. Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
Beachten: Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht!
Keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5 kg Fluggewicht!
Mehr zum Thema Modellflug und Luftrecht findet sich ebenda!
Eckart
Müssen? Sollten, weil sicherer, da 35 MHz für Modellflug reserviert ist.Duck: schrieb:1. Diese Flieger fliegen auf 27 bzw. 40Mhz. Ich dachte, Flieger müssen auf 35Mhz fliegen?
ModellhalterhaftpflichtversicherungDuck: schrieb:2. Brauche ich für so ein "Spielzeug" eine Fliegerhaftpflichtversicherung? Weder auf deren Homepage noch in der Anleitung steht diesbezüglich was. Ich habe allerdings eine "normale" Haftpflichversicherung. (Ich bin noch nicht aktiv, ich baue noch an meinem ersten "richtigen" Flieger und habe daher noch keine solche Versicherung).
Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise zu Ende gegangen. Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
Beachten: Halterhaftpflicht ist nun ausnahmslos für alle Modellflieger Pflicht!
Keine Ausnahmen mehr für Flugmodelle unter 5 kg Fluggewicht!
Diese Frage dürfte inzwischen in aller Ausführlichkeit in den vorausgegangenen Postings behandelt und beantwortet sein.Duck: schrieb:3. Darf ich damit auf einer öffentlichen Wiese rumfliegen (wenn kein Flugplatz in 1,5km Entfernung ist) ? Bei wem hole ich mir in dem Fall "die Genehmigung des Eigentümers"?
Mehr zum Thema Modellflug und Luftrecht findet sich ebenda!
Eckart