Rechtsschutz des MFSD

Liebe Fliegerkollegen,
ich bin in einem Verein, der mehrheitlich beim DMFV organisiert ist. Es gibt zwei Mitglieder beim MFSD. Kollegen waren auf einer Flugleiterschulung und die Frage der Haftung war dort eine wichtige. Es wurde berichtet, dass der DMFV vollen Rechtsschutz für seine Mitglieder gewährt, und zwar straf- als auch zivilrechtlich. Der Verabandsjustiziar wird sogar als Fachanwalt für Luftrecht hier aktiv.
Jetzt frage ich mich, wie das für unseren beiden MFSD-Kollegen aussieht. Der MFSD bietet laut seiner Webseite nur "passiven Rechtsschutz". Das ist aber gar kein wirklicher Schutz, zudem Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung und verdient damit überhaupt keine extra Erwähnung - das ist Augenwischerei. Wenn also unseren besagten zwei Kollegen etwas schlimmes passieren sollte - wer bezahlt deren anwaltliche Vertretung? Und wenn unser Verein in die Haftung kommen sollte, wer schützt uns dann?
Ich möchte eigentlich gar nicht ängstlich und übervorsichtig sein, aber ich denke, über diese Frage müssen wir nachdenken, bevor etwas passiert.
Herzliche Grüße, Harald
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wenn also unseren besagten zwei Kollegen etwas schlimmes passieren sollte - wer bezahlt deren anwaltliche Vertretung?

"Das leistet der passive Rechtsschutz
„Passiv“ bedeutet hier, dass sich die Leistung auf die reine Abwehr einer fremden Forderung bezieht – nicht auf die Durchsetzung meiner eigenen Klagen gegen andere. Meine private Haftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen des passiven Rechtsschutzes beispielsweise:

• Anwalts- und Gerichtskosten

• Sachverständigenkosten

• Zeugenauslagen & Reisekosten
"

Quelle: <Link>
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Ja der passive Rechtsschutz ist aber nur für eine Schadensregulierung nichts anderes.
Da geht der DMFV mit dem Rechtsschutz viel weiter, also ein richtigen Rechtsschutz z.B. gegenüber Behörden.
Wenn im Verein Mitglieder sind die beim MFSD oder anders Versichert sind, werden diese bei den Kosten prozentual dem Verein dann in Rechnung gestellt. Also wenn der Verein 100% die Kostenübernahme vom DMFV erhalten möchte dann sollten alle Vereinsmitglieder über den Verein beim DMFV versichert sein.
Die Vereinsversicherung ist für Vereine Kostenlos.

Gruß
Sammy
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Wenn im Verein Mitglieder sind die beim MFSD oder anders Versichert sind, werden diese bei den Kosten prozentual dem Verein dann in Rechnung gestellt. Also wenn der Verein 100% die Kostenübernahme vom DMFV erhalten möchte dann sollten alle Vereinsmitglieder über den Verein beim DMFV versichert sein.
Die Vereinsversicherung ist für Vereine Kostenlos.

Ein Verein benötigt beim DMFV für eine Vereins-Mitgliedschaft mindestens 7 vollzahlende Mitglieder um als Verein (kostenfrei) (anteilig) versichert zu sein.

"Voraussetzung für eine Vereinsmitgliedschaft im DMFV ist, dass der Verein oder die Gruppe dem DMFV mindestens sieben Mitglieder meldet"

Beim MFSD ist ein Verein auch dann als Verein Mitglied, wenn er weniger als 7 Mitglieder hat, allerdings ist die Versicherung auch erst ab 7 ordentliche Mitglieder für den Verein kostenfrei. Für Vereine ist außerdem die Bodenunfallversicherung inclusive.

Eine nur anteilige Deckung wegen Vereinsmitgliedern die in einer anderen Versicherung oder bei einem anderen Verband versichert sind, kennt der MFSD nicht. Der Verein ist immer voll abgesichert.

Einen "richtigen" Rechtschutz bekommt man für alle Lebenslagen mit einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutzversicherung und eine Doppelversicherung ist im Zweifel eher nachteilig.
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Nur ist beim MFSD wie ich gelesen habe nur die Haftpflichtversicherung und keine Rechtsschutzversicherung inklusive.

DMFV-Mitgliedsvereine oder deren Mitglieder erhalten Straf-Rechtsschutz, wenn z.B. aufgrund der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gegen sie ein entsprechender Vorwurf erhoben wird. Die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die versicherten Kosten. Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl. Geografisch besteht Versicherungsschutz für Europa. Der Deckungsumfang der Rechtsschutz-Versicherung beträg

Gruß
Sammy
 
Liebe Kollegen,
ich bin überrascht, wie schnell es der User FAG_1975 es geschafft, das Thema in eine verbandspolitische Debatte zu lenken - das war überhaupt nicht meine Absicht. Mir geht es um nichts anderes als den angenommenen Fall eines schlimmen Unfalls und wie das dann weitergeht.

Beim MFSD ist ein Verein auch dann als Verein Mitglied, wenn er weniger als 7 Mitglieder hat, allerdings ist die Versicherung auch erst ab 7 ordentliche Mitglieder für den Verein kostenfrei. Für Vereine ist außerdem die Bodenunfallversicherung inclusive.
Das ist eine Nebelkerze und zudem auch falsch. Die Zahl sieben ergibt sich aus dem Vereinsrecht und ist somit die Grenze für beide Verbände. Aber das gehört hier überhaupt nicht hin!

Ich habe zunächst bei meiner Versicherung einen Schutz in der Haftpflicht. Dh, in dem Rahmen, in dem ich anderen einen Schaden zufüge, leistet diese. Dass eine Versicherungsgesellschaft dabei evtl. auch anwaltlich tätig wird, begründet sich im Eigeninteresse, so wenig wie möglich bezahlen zu müssen. Das nennen die dann "passiven Rechtsschutz".
Gehen wir vom schlimmsten Fall aus, der körperlichen Verletzung eines Menschen bis zum Tod. In diesem Fall wird strafrechtlich ermittelt. Das ist durch keine Haftpflicht abgedeckt.
Übrigens taucht in den Versicherungsbedingungen des MFSD das Wort "Rechtsschutz" überhaupt nicht auf, wie kann er da gewährt werden?
Herzliche Grüße, Harald
 
ich bin überrascht, wie schnell es der User FAG_1975 es geschafft, das Thema in eine verbandspolitische Debatte zu lenken
Das schafft er immer. 👍. Das ist offenbar seine "MFSD Aufgabe":) Kriegst bestimmt gleich ne PN.🤣


Der Versicherungsschutz ist im DMFV auch für Einzelmitglieder wirksam. Auch ohne Verein!
Deckungssumme 250.000.- €, bei freier Wahl des Anwaltes.
Kann man beim DMFV sehr schön nachlesen.
Gehen wir vom schlimmsten Fall aus, der körperlichen Verletzung eines Menschen bis zum Tod. In diesem Fall wird strafrechtlich ermittelt. Das ist durch keine Haftpflicht abgedeckt.
Auch hier hat der DMFV schon mehrmals Beteiligte schadlos aus Strafverfahren rausgeboxt. Auch dafür besteht Rechtschutz.

Als Verein brauchten wir den DMFV bisher 1 mal. Da gab es keine prozentuale Aufteilung der Kosten. Und ich weis das, weil ich dieses Verfahren als Vorstand geführt habe. Und da haben wir als Verein geklagt, brauchten also aktiven Rechtschutz.

Wie es andere machen lasse ich jetzt hier mal bewusst offen, da wissen andere besser Bescheid.

Das wird immer wieder gesagt, steht aber so gar nicht in den Versicherungsbedingungen des DMFV
Also wenn selbst Du das nicht findest, werden das andere wohl auch nicht finden können. Wie sollte ein Verein dann seine Mitglieder "nötigen" können?
 

HenniT

User
Es ist schon recht erstaunlich, wie es einer (FAG..) immer wieder versucht jeden Thread, der die Verbände betrifft, zu kapern um seine Unwissenheit zu verbreiten und die dann auch noch vehement verteidigt.
So langsam wird es nicht nur lächerlich sondern lästig, da die vernünftigen Beiträge nahezu untergehen.

Henni
 
Ihr Mitdiskutanten,
ich möchte keinen verbandsideologischen Streit. Mir geht es lediglich um die Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes.
Der DMFV gewährt Schadensersatz- sowie Straf-Rechtsschutz. Gerade letzterer könnte sich als sehr wichtig erweisen. Eine normale Haftpflicht deckt beides nicht ab, soweit ich das verstehe. Sollte sich das bestätigen, werde ich meinen beiden Kollegen einen Verbandswechsel empfehlen, um möglichen Schaden von ihnen sowie vom Verein abzuwenden.
Herzliche Grüße, Harald
 
Bei mir steht da was anderes.
Versicherungsschutz ist im DMFV auch für Einzelmitglieder wirksam. Auch ohne Verein!
Deckungssumme 250.000.- €, bei freier Wahl des Anwaltes.
Kann man beim DMFV sehr schön nachlesen.
Ich bin Einzelmitglied.
 

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Dieser Ausweis bezieht sich auf die Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung.
Damit dokumentierst Du anderen Vereinen oder Veranstaltern gegenüber, dass Du mit Deinem Modell versichert bist.
Andere Vereine interessiert es eher wenig, ob Du Rechtschutz hast. :)
Beim begrenzten Platz auf der Karte muss man halten Gewichten, was wichtig ist.
GJodel hatte doch die ausführliche Broschüre verlinkt.
Und hier auch noch mal in Kürze:
 
O,aua,ha...
Da habe ich was falsch verstanden 😬
Dennoch, mit dem Gold Tarif ist man auf der sichersten Seite.
Diese 250.000 sollten für jeden Rechtsstreit eigentlich auch ausreichend sein.
 
Hilft noch jemand dem Themenstarter mit seiner Frage oder wollt ihr euch wieder im Lieblings-Thema Verband A versus Verband B unterhalten?;)
Manchmal frage ich mich ob ihr vor lauter Verbandsliebe noch was anderes als das hinbekommt.
Es steht eine konkrete Frage, nur keine Antwort auf diese...
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hilft noch jemand dem Themenstarter mit seiner Frage oder wollt ihr euch wieder im Lieblings-Thema Verband A versus Verband B unterhalten?;)
Manchmal frage ich mich ob ihr vor lauter Verbandsliebe noch was anderes als das hinbekommt.
Es steht eine konkrete Frage, nur keine Antwort auf diese...
Sehr guter Hinweis, danke.
Einer sitzt auf der Tribüne und schaut dem Geschehen von außen zu......
 
Meine Vermutung: beim Verein wird es der DMFV richten, bei den Einzelmitglieder muss ggf. jemand selber in die Tasche greifen.
In unserem Verein machen wir da keinen Unterschied, ob DMFV, DMO oder MFSD ist egal (bei uns sind alle Varianten vorhanden). Wenn etwas passiert greift ja erstmal die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Piloten.
Glaube nicht das es notwendig ist irgendjemanden zu weinem Wechsel überreden zu müssen. Alls Vorstandsmitglied mache ich mir da jedenfalls keine Sorgen.

Das wird mal wieder heißer gekocht als gegessen.
 

aue

User
Meine Vermutung …
Glaube nicht …
Du weißt also nix und geglaubt wird in der Kirche. Bei Rechtsfragen ist man allerdings mit Glaube ganz schlecht beraten.

Das wird mal wieder heißer gekocht als gegessen.
Mal eben das Internet bemüht ... Ob da jeder aufgeführte Fall "zu heiß gekocht" wurde? In Fällen mit Personenschaden wird strafrechtlich ermittelt und die Tatwerkzeuge beschlagnahmt. Und niemand von uns kann ausschließen, dass er nicht selbst auch sowas verursachen könnte. Da von "heiß Kochen" zu faseln, finde ich mindestens fahrlässig weil absolut verharmlosend.

Besonders bemerkenswert mit zwei toten Motorseglerfliegern scheint dieser Fall zu sein. Es gab demnach ein "langes Verfahren", also war die Schuldfrage keineswegs eindeutig. Die Modellflieger wurden letztlich freigesprochen. Im Artikel steht, dass ihre Versicherung für alle Kosten aufgekommen ist. Dieser Fall ist genau der erwähnte Straf-Rechtsschutz.
Außerdem: Es trifft ja gar nicht nur den Modellflugpiloten, sondern der eingesetzte Flugleiter ist ebenfalls gleich in der Haftung. An diese halten sich Staatsanwaltschaft und Zivilklage. Können sie den verursachten Schaden nicht regulieren, tritt der Verein in die Haftung. Ist auch dieser dann pleite, haftet der Vorstand - letztlich mit Privatvermögen.

Wir alle haben somit eine Verantwortung und auch Fürsorgepflicht unseren Vereinsbeauftragen gegenüber. Dafür zu sorgen, dass die bei der Ausübung ihrer Ämter über maximalen Versicherungsschutz verfügen, sollte das Mindeste sein. "mal wieder heißer gekocht als gegessen" drückt leider das Gegenteil aus.

Schöne Grüße
Andreas
 
Solange Du für "ALLES in deinem Leben" versichert bist und tausende Euro's im Monat dafür ausgeben kannst ist ja für Dich alles gut.

Laut Gesetz ist eine Halterhaftpflichtversicherung pflicht, diese ist vorhanden also ist dem erstmal genüge getan.
 
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