Hallo Zusammen,
wir wollen uns nicht an irgendwelchen nebensächlichen Diskussionen beteiligen, möchten aber kurz über die passive Rechtschutzversicherung informieren, die in der Mitgliedschaft im MFSD inbegriffen ist.
Richtig ist, dass diese passive Rechtschutz in den meisten Haftpflichtversicherungen inbegriffen ist. Die Bedingungen des MFSD ergeben sich aus den in der Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen aufgeführten AVB 300 2016 der AXA. Siehe Anhang Abschnitt 9.
Um beim vorgenannten Beispiel zu bleiben: Sollte ein Modellflieger (des MFSD) einen Unfall verursachen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt sein und sollte diese vor Gericht festgestellt werden müssen, kommt die passive Rechtsschutz-Versicherung für eben jene Kosten auf, die auf den schuldigen Versicherungsnehmer zukommen. Sollte ein Versicherungsnehmer freigesprochen werden, wird er auch die Kosten des Verfahrens nicht tragen müssen.
Mit dieser Versicherung beim MFSD ist also auch das Risiko abgedeckt, dass die Verfahrenskosten vom Mitglied selbst getragen werden müssen. Wem das nicht reicht, der kann sich aktiv dazu entschließen, weitere Versicherungen abzuschließen. Der MFSD macht hier gerne ein Angebot, möchte dieses aber aufgrund der günstigen Beitragsstruktur im Verband nicht pauschal für alle Mitglieder installieren. Unter diesen Umständen wäre der günstige Beitrag des MFSD nicht zu halten.
Und um auf mögliche Kausalketten einzugehen: Mögliche Risiken, die sich auf Flugleiter, Vereinsvorstände oder andere vom Verein beauftragte Mitglieder auswirken, sind durch die Vereinshaftpflicht, die Veranstalterhaftpflicht und die Geländehalterhaftpflichtversicherung des MFSD in oben beschriebener Weise ebenso abgedeckt.
Wenn ihr Fragen an uns habt, gilt einmal mehr unser Angebot: Greift zum Telefon und ruft uns an. Wir sind gerne für euch erreichbar.
Viele Grüße
Euer MFSD
Sebastian