Rechtsschutz des MFSD

aue

User
Wer zwingt wen? Erzählst du wieder Horrorstories ohne jegliche Grundlage? Willst du diesen Thread damit unbedingt kaputtmachen? Zur Sache kannst du ja offensichtlich nichts beitragen. Das nervt.

Wenn du meinst, lapidar mit Rechtsfragen umgehen zu können, so ist dir dies unbenommen. Aber gestatte Anderen, dass sie zu anderen Ergebnissen kommen. Und unterstelle bitte keine Dinge, die du nicht belegen kannst.
 
Wenn einer nervt dann fass Dir mal selber an die Nase.

Kommentar war von Thread-Starter das man die zwei mal "einen Verbandswechsel empfiehlt". Das kann man natürlich tun. Allerdings gibt es eine freie Meinungsäußerung und die lautet: bei uns sind DMFV, DMO und MFSD willkommen.
 
Besonders bemerkenswert mit zwei toten Motorseglerfliegern scheint dieser Fall zu sein. Es gab demnach ein "langes Verfahren", also war die Schuldfrage keineswegs eindeutig. Die Modellflieger wurden letztlich freigesprochen. Im Artikel steht, dass ihre Versicherung für alle Kosten aufgekommen ist. Dieser Fall ist genau der erwähnte Straf-Rechtsschutz.
Diesen Fall kennt wohl fast jeder Modellflieger. Ist auch oft Thema bei Flugleiterschulungen und das Paradebeispiel, wie wichtig der richtige Rechtschutz ist.
Dafür würde ich sogar, wenn nötig, ein paar Euro zusätzlich locker machen. :)
 
Hallo Zusammen,

wir wollen uns nicht an irgendwelchen nebensächlichen Diskussionen beteiligen, möchten aber kurz über die passive Rechtschutzversicherung informieren, die in der Mitgliedschaft im MFSD inbegriffen ist.

Richtig ist, dass diese passive Rechtschutz in den meisten Haftpflichtversicherungen inbegriffen ist. Die Bedingungen des MFSD ergeben sich aus den in der Zusammenfassung der Versicherungsbedingungen aufgeführten AVB 300 2016 der AXA. Siehe Anhang Abschnitt 9.

Um beim vorgenannten Beispiel zu bleiben: Sollte ein Modellflieger (des MFSD) einen Unfall verursachen, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt sein und sollte diese vor Gericht festgestellt werden müssen, kommt die passive Rechtsschutz-Versicherung für eben jene Kosten auf, die auf den schuldigen Versicherungsnehmer zukommen. Sollte ein Versicherungsnehmer freigesprochen werden, wird er auch die Kosten des Verfahrens nicht tragen müssen.

Mit dieser Versicherung beim MFSD ist also auch das Risiko abgedeckt, dass die Verfahrenskosten vom Mitglied selbst getragen werden müssen. Wem das nicht reicht, der kann sich aktiv dazu entschließen, weitere Versicherungen abzuschließen. Der MFSD macht hier gerne ein Angebot, möchte dieses aber aufgrund der günstigen Beitragsstruktur im Verband nicht pauschal für alle Mitglieder installieren. Unter diesen Umständen wäre der günstige Beitrag des MFSD nicht zu halten.

Und um auf mögliche Kausalketten einzugehen: Mögliche Risiken, die sich auf Flugleiter, Vereinsvorstände oder andere vom Verein beauftragte Mitglieder auswirken, sind durch die Vereinshaftpflicht, die Veranstalterhaftpflicht und die Geländehalterhaftpflichtversicherung des MFSD in oben beschriebener Weise ebenso abgedeckt.

Wenn ihr Fragen an uns habt, gilt einmal mehr unser Angebot: Greift zum Telefon und ruft uns an. Wir sind gerne für euch erreichbar.

Viele Grüße

Euer MFSD
Sebastian
 

Anhänge

  • AVB 300 2016 (Haftpflicht).pdf
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aue

User
Hallo Sebastian,

vielen Dank für deine Antwort. Leider antwortest du unpräzise, deshalb fasse ich nochmal nach:
Besteht beim MFSD Rechtsschutz bei eigenen Schadensersatzforderungen und insbesondere besteht Rechtsschutz bei strafrechtlicher Ermittlung (also im Strafverfahren)?

Schöne Grüße
Andreas
 

haki

User
Sollte ein Versicherungsnehmer freigesprochen werden, wird er auch die Kosten des Verfahrens nicht tragen müssen.

Mit dieser Versicherung beim MFSD ist also auch das Risiko abgedeckt, dass die Verfahrenskosten vom Mitglied selbst getragen werden müssen
Sollte der Versicherungsnehmer aber Nicht freigesprochen werden, muss er dann die Verfahrenskosten tragen? Das wird nicht so ganz klar...
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Sollte ein Versicherungsnehmer freigesprochen werden, wird er auch die Kosten des Verfahrens nicht tragen müssen.
Wenn Jemand freigesprochen wird, werden auch die Kosten dem Gegner auferlegt. Normales Verfahren vor Gericht.



Was ist, wenn der Beklagte schuldig gesprochen wird?

Ich finde ein Rechtschutz in der Versicherung als ein Pluspunkt wer selber keine Rechtschutz hat, was viele nicht haben.

Gruß
Sammy
 
Vielen Dank für den Link, Sebastian.
Aus dem erwähnten Abschnitt 9 ergibt sich für mich, dass die Versicherung alleine Herr des Verfahrens ist
Ich darf auch gerichtlich nicht selbst aktiv werden. Strafrecht sehe ich nicht abgedeckt. Entsprechende Ermittlungen muss ich aber melden.
Dabei geht es aber eher darum, wie sich eine Versicherung aus der Haftung ziehen kann (Grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).
Das sind also ganz normale, an die Luftfahrt angepasste Haftpflichtversicherugsbedingungen
Die Geltendmachung eigener Ansprüche ist hier nicht geregelt. Ist für mich auch klar, das ist ein völlig anderes Kapitel.
Von aktivem Rechtschutz ist daher hier auch nichts zu lesen, also gibt es auch keinen.

In einem Absatz von Sebastion bietet der MFSD ja auch Versicherungsschutz darüber hinaus an, natürlich gegen Gebühr.
Man sollte sich hier dann auch ehrlich machen: Geringer Mitgliedsbeitrag wirkt sich irgendwo aus. Auch das ist normal.

Rechtschutz im klassischen Sinne liegt mMn hier nicht vor. (wird aber auch nicht beworben)

Das mag manchen egal sein, mir ist es wichtig. Entsprechend habe ich auch privat aus gutem Grund Rechtschutz bis zum Anschlag.
 

aue

User
Aus dem erwähnten Abschnitt 9 ergibt sich für mich, dass die Versicherung alleine Herr des Verfahrens ist
Das sind Standardbedingungen von Versicherungen in der Haftpflicht. Das ist leider alles recht verklausuliert und unverständlich ausgedrückt. Übersetzt ins Allgemeinverständliche müsste da folgendes stehen:
"Die Versicherungsgesellschaft haftet nur in dem Ausmaße für den Versicherten, wie sie absolut im gesetzlichen Rahmen dazu gezwungen ist - und keinen Cent mehr. Rechtsschutz gewährt die Gesellschaft ebenfalls nur in dem Maße, wie es der unmittelbaren Schadensabwehr der Versicherungsgesellschaft dient. Das Wohlergehen und der Schutz des Versicherten bietet keinen wirtschaftlichen Vorteil für die Gesellschaft und kann somit nicht Gegenstand eines Versicherungsvertrages sein."

Ein Modellflugverband ist kein Wirtschaftsunternehmen mit der Prämisse der Profitmaximierung, es ist ein Lobbyverband. Alleine dadurch wird die juristische Vertretung durch diesen mithilfe seines Juristen eine bessere sein als durch irgendeinen unbedarften Rechtsanwalt.

Das mag manchen egal sein, mir ist es wichtig. Entsprechend habe ich auch privat aus gutem Grund Rechtschutz bis zum Anschlag.
Es darf ja jeder für sich entscheiden, in welchem Rahmen er sich absichert (natürlich im Rahmen des gesetzlich Geforderten). Wichtig scheint mir dabei aber zu sein, auf Unterschiede und vor allem Risiken hinzuweisen. Und im konkreten Fall geht es nur um wenige Euronen pro Jahr - für einen gewichtigen Zuwachs an Sicherheit. Das ist er mir auch wert.

Ach so:
Die Frage an Sebastian @MFSD - Modellflug im DAeC bleibt: Besteht beim MFSD Rechtsschutz
- im Strafverfahren,
- bei der Forderung nach eigenem Schadensersatz?

Schöne Grüße
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr lieben Fliegerkollegen,
ich möchte mich für die Versachlichung der Debatte bedanken. Nicht jeder muss eigene Bedenken teilen, aber jeder sollte sie respektieren.

Ich finde die obige Übersetzung einer Versicherungs-AGB ausgesprochen gelungen und insbesondere den dritten Satz vielleicht desillusionierend, aber in der Sache leider zutreffend.
Das Wohlergehen und der Schutz des Versicherten bietet keinen wirtschaftlichen Vorteil für die Gesellschaft und kann somit nicht Gegenstand eines Versicherungsvertrages sein.
Vielen Dank für die nur vordergründig lustige Überführung ins Allgemeinverständliche.

In der offenen Frage nach dem bestehenden Rechtsschutz möchte ich die Nachfrage von Andreas unterstützen, das macht auch für mich den Unterschied. Ich hoffe auf baldige Antwort des MFSD-Offiziellen.
Herzliche Grüße, Harald
 

Eisvogel

User
Meiner Meinung nach sollte da der MFSD (= DAeC) dringend nachbessern um den selben Schutz wie der DMFV zu bieten.
Auf Zusatzversicherung hinzuweisen ist keine gute Option, lieber ein paar Euros aufschlagen.

Die Wahl des Verbandes sollte nicht auf Kosten der Sicherheit gehen!
 

SdN

User
Wieso müssen denn die beiden Verbände genau das gleiche abdecken? Verstehe ich nicht, es ist doch gut, dass unterschiedliche Leute mit unterschiedlichen Bedürfnissen entweder zu A oder zu B gehen können und da entsprechend ihrer Bedürfnisse versichert sind.

Wenn es ein Thema der Sicherheit wäre, dann müsste jeder, der ein Auto fährt, auch eine Rechtsschutz Versicherung haben und somit lägen dann beide Vereine mit ihrer Versicherung daneben, weil es garkeine Rechtsabdeckung bräuchte.
Nun kann jedoch jemand der keine Rechtsschutz Versicherung hat A wählen, jemand der schon eine hat B. Ist doch prima. Nirgends wurden Falschangaben gemacht.
Ein Verband hat lediglich ein anderes Konzept als der andere.

Nochmal auf den Punkt: nicht alles, was anders als meine/deine Vorstellung ist, ist schlecht, es ist einfach malerst nur anders. Und das ist etwas, was man lernen sollte auch stehen zu lassen, auch wenn es heute kaum noch en vogue ist.
 

aue

User
Der @flieger089 ergeht sich mal wieder in Aussagen, die der Klärung der Eingangsfrage nicht dienlich sind. Störfeuer nennt man sowas.

Bisher bleibt eine offizielle Antwort aus. Ja, Sebastian hat sicherlich anderes zu tun als uns Foristen hier im Abruf Rede und Antwort zu stehen. Aber er hat die Frage ja eigentlich schon indirekt beantwortet.
Der MFSD macht hier gerne ein Angebot, möchte dieses aber aufgrund der günstigen Beitragsstruktur im Verband nicht pauschal für alle Mitglieder installieren. Unter diesen Umständen wäre der günstige Beitrag des MFSD nicht zu halten.
Zunächst wird der Eindruck erweckt, alles Wichtige sei versichert, auch ein sogenannter passiver Rechtsschutz enthalten. Dann wird aber zugestanden, dass aus Gründen eines niedrigen Beitrages weitere Versicherungsoptionen bewusst ausgespart sind. Eine solche Option wäre eben eine richtige Rechtsschutzversicherung. Es liegt doch zudem in der Natur der Sache: Wäre ein voller Rechtsschutz in der normalen Haftpflicht inkludiert, würde er definitiv nicht zusätzlich angeboten werden.

Die Wahl des Verbandes sollte nicht auf Kosten der Sicherheit gehen!
Das ist für mich die Essenz. Der Ball liegt im Feld des MFSD.

Schöne Grüße
Andreas
 
Ich verstehe auch nicht warum der MFSD da was angleichen sollte. Er macht ein Angebot und ich kann entscheiden ob ich es annehme. Das Gleiche gillt für den DMFV. Ist wie bei Versicherungen auch. Da kann ich auch wählen und das für mich passende raussuchen. Was ich nur nicht verstehe ist die Argumentation mit dem günstigen Preis. Hab ich da was übersehen?
Grundbeitrag MFSD 44€
Grundbeitrag DMFV 42€

Und jetzt bitte keine Leistungsvergleiche. Bei der Frage ging es nur um den Preis.


Torsten
 

Eisvogel

User
Wieso müssen denn die beiden Verbände genau das gleiche abdecken? Verstehe ich nicht, es ist doch gut, dass unterschiedliche Leute mit unterschiedlichen Bedürfnissen entweder zu A oder zu B gehen können und da entsprechend ihrer Bedürfnisse versichert sind.
Da wohl die wenigsten Modellflieger auch Versicherungsfachleute sind ist bisher wohl jeder davon ausgegangen, daß man "gut und ausreichend" versichert ist.
Welche Bedürfnisse man hat, das erfährt man erst wenn der Ernstfall eingetreten ist, dann ist es zu spät.

Daß man beim MFSD nicht ausreichend versichert ist, geht ja aus # 24 hervor.
Der Hinweis auf Zusatzversicherungen wird auch nur hier genannt, nicht beim Eintritt in den Verband und nicht nachträglich an Mitglieder.
 
Einfach mal die Füsse still halten und mal mit persönlichen Angriffen aufhören.Aue
Der MFSD hat angeboten das Telefon zu nutzen. Also nutze es.
Warum so Dünnhäutig? Aue hat doch recht mit seinem Post.
Der MFSD könnte hier oder auf seiner Seite doch ganz simpel veröffentlichen, was ein adäquater Rechtschutz bei ihm kostet, oder einen gestaffelten Mitgliedsbeitrag mit/ohne anbieten.
Bei unserem Hobby, sollte sowas obligatorisch sein.
Welche Bedürfnisse man hat, das erfährt man erst wenn der Ernstfall eingetreten ist, dann ist es zu spät.

Daß man beim MFSD nicht ausreichend versichert ist, geht ja aus # 24 hervor.
Der Hinweis auf Zusatzversicherungen wird auch nur hier genannt, nicht beim Eintritt in den Verband und nicht nachträglich an Mitglieder.
Vollkommen richtig.
Ein Verband hat lediglich ein anderes Konzept als der andere.
Das ist für mich auch keine "Konzeptfrage".
 
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