Rechtsschutz des MFSD

Genau das macht der dmfv. Es gab schon einige Vereine die in solchen Sachen durch den dmfv unterstützt wurden.
Das ist in der heutigen Zeit so ziemlich der wichtigste Rechtschutz, den ein Verein braucht. Behörden sind "unberechenbar".
Deswegen sage ich schon seit Jahren, dass Verbände hier tätig werden müssen, um den Vereinen in der ganzen kommunalen Planung einen gewissen Stellenwert zu verschaffen.
Aus Erfahrung weis ich, dass die LLB´n dagegen nur "Geplänkel" sind, da sie meist auf unserer Seite stehen, zumindest unsere.
 
Man kann es verstehen wollen oder auch nicht.
Ich habe dargelegt dass es in unserem Verein aus den geschriebenen Gründen so ist.
Letztlich hat man auch den Anspruch es für die Mitglieder etwas (natürlich über Versammlungsbeschluss) zu vereinfachen.
Wurde damals auch einstimmig angenommen...und seither kein Thema mehr.

Allerdings ist mittlerweile wieder so ein Thema aufgepoppt, nur muss man nun sehen wer der Kameraden, die mit nach Österreich fahren, den erforderlichen "Open" hat. Gut, nicht so dramatisch, denn es sind keine Ausflüge mit Vereinsjugend (also auch niemand unter 14 Jahren) derzeit im Plan und wie du ja schreibst sollten das die Erwachsenen ja hinbekommen...
 
Ich habe nie gesagt das ich das nicht verstehe. Wenn ihr das für euch so geregelt habt ist das euer gutes Recht. Ich habe nur gesagt das ein Tarif nicht dadurch schlecht wird weil Inhaber dessen Inhalt vergessen. Dafür kann der nichts.

Torsten
 
Martin, deinem letzten Absatz kann ich mit ruhigen gewissen verneinen. Der DMFV übernimmt die Kosten für Gerichtsverfahren gegen Bewhörden. Haben wir selber schon durchgezogen,
Hallo Flieger 089
die Frage ist wo steht das, das dieser Versicherungsschutz besteht? Hat der Verein einen Rechtsanspruch darauf? Oder handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Verbandes, die Anlassbezogen gewährt wird.
Gruß
Martin
 
Martin da muss ich passen und mir ist das hier nicht wichtig genug um das heraus zu finden, da habe ich andere Prioritäten in meinem Leben. Der DMFV bietet auch eine Versicherungsbroschüre zum Download an, vielleicht steht dort etwas drin.
 
Es gibt da auch was schriftliches zu. Aber da ist mir jetzt auch die Zeit zu schade das raus zu suchen. Wer es nicht glaubt möge bitte beim dmfv nachfragen.


Torsten
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Martin, deinem letzten Absatz kann ich mit ruhigen gewissen verneinen. Der DMFV übernimmt die Kosten für Gerichtsverfahren gegen Bewhörden. Haben wir selber schon durchgezogen,
Das kann ich aus der Vergangenheit auch bestätigen. Anwaltliche Vertretung durch den Verbandsjuristen bei der Klage beim Verwaltungsgericht, weil die Behörde dem Verein keine Genehmigung erteilen wollte. Unsere Klage war übrigens erfolgreich, der Verein erhielt eine Genehmigung.
Ich habe Herrn Sonnenschein damals mit Fakten versorgt, so dass er sich hinreichend auf den Fall vorbereiten konnte.
 
Liebe Fliegerkollegen,
aus gegebenem Anlass möchte ich das Thema nochmal aufgreifen zu folgender konkreter Frage: Einem befreundeten Verein droht, dass sie in unmittelbarer Nähe ihres Flugplatzes Windräder installiert bekommen. Dies ist ja eine Situation, von der künftig viele Vereine betroffen sein können. Es gibt auch die Situation, wo eine Straße im Flugbereich neu gebaut werden soll oder auch weitere Fälle, wo ein Flugplatz praktisch nicht mehr als solcher zu nutzen wäre.
Meine Frage dazu: Bietet der MFSD hier Rechtsschutz, angefangen von Rechtsberatung bis zur anwaltlichen Vertretung? Ich denke, dies fällt ins Privatrecht und ist somit durch keine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Danke für euer Schwarmwissen. Aber vielleicht gibt es ja auch wieder eine offizielle Antwort.
Herzliche Grüße, Harald
 

bendh

User
Ich habe gehört der DMFV macht so etwas, darum sollte es der MFSD auch können?

Alles andere wäre für mich ein Grund zum Wechsel.
 
Nur das der dmfv das explizit anbietet, der MFSD aber nicht. Deshalb ist die Frage schon berechtigt. Bei dmfv Vereinen gibt es dazu schon einiges an Erfahrungen.

Torsten
 
Liebe Fliegerkollegen,
ich habe eine Antwort des MFSD erhalten, deren Inhalt ich gerne mit euch teilen möchte. Der MFSD erklärt, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Mitgliedschaft pauschal nicht enthalten sei. Aber Vereine, die Ärger mit möglichen Windrädern haben, würden trotzdem vom MFSD Unterstützung erfahren – wenn auch ohne Rechtsanspruch. Umfang und Qualität dieser Unterstützung ist aus der Distanz und zudem im Vorfeld nicht zu beurteilen – es ist somit eine Frage von Ver- und Zutrauen. Das ist natürlich Sache des betroffenen Vereines, der jetzt entscheiden muss, welchen Weg er wählt. Ich habe versucht, unterstützend für meine Fliegerfreunde aktiv zu sein.
Herzliche Grüße, Harald
 
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