2.1 Das Modell besteht aus Flügel, Rumpf und Leitwerk (soweit nicht Nurflügel). Modelle, die nicht über Rumpf und Höhen- oder Seitenleitwerk oder keines dieser Bauteile verfügen (= Nurflügel) sind ebenfalls zugelassen, wenn sie insgesamt nur über 2 Steuerklappen am ganzen Flugzeug verfügen. Jede dieser Steuerklappen darf nur von jeweils einem Servo angelenkt werden. Ansonsten gelten die Bauvorschriften für die Leitwerksmodelle sinngemäß.
Das Modell ist in „überwiegender“ Holzbauweise erstellt. Dies bedeutet:
a) Im Flügel dürfen lediglich für die Holme, Flügelverbinder und
Nasenleisten GFK/CFK/Kevlar-Rohre oder GFK/CFK/Kevlar-Profile verwendet werden (ansonsten Holz).
b) Der Heckausleger für das Leitwerk darf aus einem GFK/CFK/Kevlar-Rohr oder –Profil bestehen. Das Rohr/Profil darf (von hinten gesehen) maximal bis zur halben Flächentiefe des Flügels reichen.
c) Der Holzrumpf darf zur Festigkeitserhöhung auf der Oberfläche mit GFK/CFK/Kevlar beschichtet sein.
d) Alle Ruderanlenkungsteile sind von der CFK/GFK-Einschränkung ausgenommen.
Quelle:
LVB RES Rahmenausschreibung