Spektrum 2.4 Ghz

rmmx

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Bestandsschutz ?

Bestandsschutz ?

Hi, ist vielleicht ein wenig OT, aber da hier ja das Thema Legalität wieder angesprochen wurde --- eine kurze Zwischenfrage:

Alle zur Zeit legal betriebenen Anlagen (hm, Fasst ...,sonst noch jemand !?) genießen ja angeblich unabhängig von der zu erwartenden Entscheidung der Regulierungsbehörden Bestandsschutz. D.h. die weitere Nutzung kann nicht untersagt werden, richtig ???

Wie verhält es sich denn da mit der Spectrum, IFS und Co. ?
Lt. den 'Experten' hier, ist das ganze ja wohl nur "halb-legal", da sich die Legalität aus einer recht freien Interpretation einer (vermeindlichen) 'Normen-Lücke' ergibt. ???

Genießen diese Anlagen auch einen evtl. Bestandsschutz ?

Gruß
Ralf
 

Uli_ESA

User
Hallo,
ich denke mal halb legal ist auch illegal und somit kein Bestandschutz.
Aber das werden wohl die Regulierungsbehörden entscheiden.
Gruß
Uli
 

rmmx

User
Hm, aber wenn man es jetzt verkauft, dann muß es doch zum jetzigen Zeitpunkt legal sein !? Darauf vertraue ich ja nunmal als Kunde.
Ich meine für Schwächen in der Norm kann ich als Kunde doch nichts.

O D E R :confused:
 

Andi G

User
Jürgen Heilig schrieb:
Durch eine etwas seltsame Interpretation der EN wird die Spektrum Technik als FHSS System eingestuft:

http://www.macgregor.co.uk/faq/Transmitters/DSM_FAQ.pdf

:) Jürgen

Man lese bitte auch den roten Kommentar hier.
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_07/art_07-103/art_103-01.html

Dann weiss man was man von gewissen Werbeaussagen zu halten hat...

Ausserdem sollte sich jeder Spektrum Interessent mal die Erfahrungen in den USA anschauen. Manche Empfänger haben mittlerweile Firmware Version 1.6... sehr vertrauenserweckend.
 

Uli_ESA

User
Ralexx schrieb:
Ach ja, Legalitätsdiskussionen interessieren mich nicht die Bohne. Dafür muss der sorgen, der das Teil auf den Markt bringt,

Hallo,
und genau das ist falsch. Du kannst ja auch in D Radarwarner kaufen, aber du darfst die hier in D nicht benutzen.
Man kann vieles kaufen was man aber nicht benutzen oder betreiben darf.
Gruß
Uli
 
Uli_ESA schrieb:
Hallo,
und genau das ist falsch. Du kannst ja auch in D Radarwarner kaufen, aber du darfst die hier in D nicht benutzen.
Man kann vieles kaufen was man aber nicht benutzen oder betreiben darf.
Gruß
Uli

Hi,

das ist soweit schon richtig, nur wird/muss da der Kunde darauf hingewiesen !!!

Hier ist der Inverkehrbringer, der eben auch die Konformitätserklärung abgibt und das CE Zeichen drauf klebt, derjenige, der dafür haftbar zu machen ist. ( Erstmal nicht, aber in Regress nehmen kann man den problemlos - Ärger hat man aber im Falle eines Falles erstmal am Hals, passieren wird einem eher nichts )

Gruß, Ralf
 

Gast_9757

User gesperrt
Uli_ESA schrieb:
Hallo,
und genau das ist falsch. Du kannst ja auch in D Radarwarner kaufen, aber du darfst die hier in D nicht benutzen.
Man kann vieles kaufen was man aber nicht benutzen oder betreiben darf.
Gruß
Uli

"Vieles" ist gut. Nenne mir noch bitte mal viele weitere Beispiele :) . Wenn ich etwas von einem Händler zu einem gewissen Zweck beworben kaufe, dann kann ich erwarten, dass ich es gesetzeskonform zu genau diesem Zweck verwenden kann. Alles andere ist eine Ausnahme und dann wird explizit und deutlich auf Nutzungseinschränkungen hingewiesen.

Ansonsten könnte sich hierzulande niemand mehr irgendwas kaufen, weil ein volles Verstädnis der rechtliche Komplexität und die technischen Zusammenhänge kann man dem normalen Kunden auch nicht zumuten. Oder hat hier jemand bei seinem PC nachgemessen, ob der sämtlichen Bestimmungen entspricht (CE und Co.), bevor er ihn in Betrieb genommen hat?

Also. Und genau davon kann ich bei einer für den Betrieb in Deutschland vertriebenen Fernsteuerung auch erstmal ausgehen.

(Ich sage das jetzt mal so deutlich, weil ich das bei den typischen 2.4 Ghz als erstes Totschlagargument aufgeführte "aber das ist in Deutschland illegal" nicht mehr hören kann. Wenn etwas illegal ist, dann fände sich sicher schnell ein netter Mitbewerber, der die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam machen würde.)
 
Ralexx schrieb:
...
Wegen der Reichweite: Überall steht zu lesen, dass die DX7, sogar mit Diversity, ein Full-Range-System ist. ...

Überall? Nur bei JSB und alle Beispiele in deren Katalog stammen aus den USA. Graupner hat nie behauptet dass die DX7 Full Range ist - ganz im Gegenteil.

:) Jürgen
 
Ralexx schrieb:
...
Wenn etwas illegal ist, dann fände sich sicher schnell ein netter Mitbewerber, der die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam machen würde.

Eher nicht, denn dieser würde dann eventuell als der böse "Buhmann" und "Nestbeschmutzer" dastehen.

:) Jürgen
 

Uli_ESA

User
Ralexx schrieb:
"Vieles" ist gut. Nenne mir noch bitte mal viele weitere Beispiele :) . Wenn ich etwas von einem Händler zu einem gewissen Zweck beworben kaufe, dann kann ich erwarten, dass ich es gesetzeskonform zu genau diesem Zweck verwenden kann.

Hallo,
so noch ein Beispiel:es gibt unter anderem auch bei e-Bay Boote und Autosmit 35 MHz zu kaufen, das darft du auch so nicht betreiben. Dasverkaufen auch ganz normale Modellbau Händler so weil die gerade keine 27 oder 40 Mhz Anlage haben. Alles schon erlebt.
Gruß
Uli
 
Hi,

soweit ich weiss, wurden bereits schonmal bei einem Händler solche RC Car`s einkassiert, die mit 35 Mhz ausgeliefert wurden.

Wenn das die passende Stelle weiss, wird auch dagegen was unternommen.

Anscheinend sieht man hier nicht die notwendigkeit, was zu unternehmen.

Wobei aber auch in dem Fall der Händler das Problem mit hätte.

Ich weiss auch von einem ähnlichen Fall in einer anderen Branche :

Da wurde ein Endkunde ( Nutzer ) von polizeilicher Stelle angehalten und ihm wurde die Nutzung trotz passender Unterlagen widersagt.

Danach ging es dann auf den, von dem die gekauft wurden.

Weiterhin haben die dann den Inverkehrbringer wegen falscher Unterlagen dran bekommen.

Somit wäre das für den Inverkehrbringer ein gewaltiges Risiko und eine Riesen Lawine die da auf ihn zu rollt.

Ich denke das die Unterzeichner der jeweiligen Konfirmitätserklärungen wissen, was im Falle eines Falles auf Sie zu käme, somit gehe ich davon aus, das die Rechtslage , wie und warum auch immer, gegeben ist.

Gruß, Ralf
 

Gast_9757

User gesperrt
Jürgen Heilig schrieb:
Überall? Nur bei JSB und alle Beispiele in deren Katalog stammen aus den USA. Graupner hat nie behauptet dass die DX7 Full Range ist - ganz im Gegenteil.:) Jürgen

In zahlreichen anderen Threads kann man auch nachlesen, dass die allwisssenden Graupnerianer auch IFS als Frequenz-hoppend angepriesen haben und damit vielleicht nicht richtig gelegen haben. ;)

Ich will hier ja nicht Spektrum verteidigen. Ich wollte nur objektive Infos dazu. Graupner hat meinetwegen die seinerzeit vertriebene Anlage als Parkflyer-Anlage vertrieben. Ist ja auch schon etwas her. Inzwischen gibt es einen neuen, ebenso an deutsche Gesetze gebundenen Vertrieb, und scheinbar auch insbesondere neue Empfänger, wenn ich den Katalog richtig verstanden habe. Und es wird deutlich mit "full range" geworben. Übrigens auch nicht inkonsequent zu den damaligen Graupner-Angaben, denn die "alte" Empfängerserie wird weiterhin als nur Parkflyer-tauglich angeboten.

Können wir diese 2.4-Ghz-Verschwörungstheorien mal sein lassen?

Ich sehe nur, dass Spektrum im Gegensatz zu den Konkurrenten preislich auch den normalsterblichen Modellbauer anvisiert. Sowohl IFS als auch FASST sind eine preislich eine Unverschämtheit, das muss man so deutlich sagen. Da wird ordentlich abkassiert. Wenn ich so schaue, was 2.4 Ghz in anderen Anwendungsbereichen, z.B. übigens auch Modellauto-Fernbedienungen kostet, dann sind das bestimmt tolle Gewinnspannen, zu denen ich allerdings nicht beitragen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ralexx schrieb:
...
Ich will hier ja nicht Spektrum verteidigen. Ich wollte nur objektive Infos dazu. Graupner hat meinetwegen die seinerzeit vertriebene Anlage als Parkflyer-Anlage vertrieben. Ist ja auch schon etwas her. Inzwischen gibt es einen neuen, ebenso an deutsche Gesetze gebundenen Vertrieb, und scheinbar auch insbesondere neue Empfänger, wenn ich den Katalog richtig verstanden habe. Und es wird deutlich mit "full range" geworben.
...

Ich habe beide Spektrum DX7 - die US Version und die Graupner Version - und habe mit beiden Anlagen Reichweitentests durchgeführt. Ich habe auch eine T6EX und eine T12Fg mit FAAST und habe meine mx-22 bzw. meine X-388S mit ASSAN 2.4GHz ausgerüstet und weitere Test unter vergleichbaren Bedingungen durchgeführt. Da ich keinerlei geschäftlichen Interessen habe, sollten diese Tests doch recht objektiv sein, oder?

Und so lange liegt der Vertrieb der DX7 durch Graupner nun auch nicht zurück. JSB vetreibt ja erst seit März diesen Jahres.

:) Jürgen
 

udogigahertz

User gesperrt
Jürgen Heilig schrieb:
Eher nicht, denn dieser würde dann eventuell als der böse "Buhmann" und "Nestbeschmutzer" dastehen.

:) Jürgen
Jürgen, das verstehe ich jetzt nicht. Immerhin geht es hierbei ums knallharte "Geschäft". Da wird in der Regel keine Rücksicht darauf genommen ob man als "Nestbeschmutzer" angesehen wird, oder nicht. Was zählt, ist der Erfolg.
Und wenn ich den damit besser erreichen kann, dass ich einen unliebsamen Konkurrenten "abschieße", dann werde ich das tun. Im Gegenteil müsste ich mir sogar ein Versäumnis ankreiden lassen, wenn ich es nicht tue.

Da bisher so etwas noch nicht passiert ist (jedenfalls ist mir so etwas nicht bekannt; wer weis denn schon genau, was da so alles hinter den Kulissen abläuft?), muss man davon ausgehen, dass

1. Trotz allen Unkenrufen sog. "Experten" diese Anlagen doch regelkonform sind,

oder

2. Die jeweiligen Konkurrenzfirmen finden nicht genügend Anhaltspunkte, um wirklich mit guter Erfolgsaussicht dagegen vorzugehen, denn wenn solch ein "Anschwärzversuch" eines Konkurrenten in die Hose geht........dann wird sich dieser wahrscheinlich entsprechend revanchieren. Und das Risiko will wohl niemand eingehen, nehme ich an.

Grüß
Udo
 
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