Ich denke es geht hier eher ums Recht haben wollen!
Weil der Verursacher von links kam und die Überflugrichtung von rechts sein soll.
Aber bedenke vor Gerichte und auf hoher See bist du in Gottes Hand. Der Richter entscheidet nicht so, wie du das möchtest!
Wenn der Verursacher z.B. angibt, er musste eine unmittelbare Notlandung machen. Dann ist die Überflugrichtung egal. Dann hättest du schauen müssen, dass der Flugraum frei ist.
Grundsätzlich kannst du immer eine Teilschuld bekommen, weil durch die Inbetriebnahme deines Flugzeugs per se eine Betriebsgefahr ausgeht. Damit bist du grundsätzlich im Haftungsbereich.
Bestes Beispiel Kind läuft oder fährt mit dem Fahrrad vor dein Auto. Da bist du auch in der Teilschuld, obwohl du gegen keine Gesetze oder. Vorschriften verstoßen hast. Du hast aber das Auto in Betrieb genommen und am Straßenverkehr teilgenommen und dadurch entsteht halt eine Gefahr.
Gleiches gilt entsprechend für unser Hobby!
Mein Tipp, nimm das Geld und sei Glücklich.
Gruß
Marc