Vor dem Posten bitte sich informieren: Das erste und auch zweite "und" ist ein "und" in der Richtline!
Muss mich verbeugen, Du hast recht, ich habe mich aktuell jetzt nach dem Posten informiert, mein Wissensstand zum Art 17 (ex 13) war ein paar Wochen alt. Inzwischen war es zu dem von Dir beschriebenen Kompromiss gekommen, weil F es abgelehnt hatte, überhaupt irgendeine Beschränkung aufzunehmen. So wurde das "oder" zum "und".
Dennoch kein Grund zu Welt-(Internet-) Untergangsszenarien. Bekanntlich sind Uploadfilter nicht vorgeschrieben, es gibt gerade für kleine Plattformen auch andere Möglichkeiten der Wahrung von Urheberrechten (die übrigens immer schon gegolten haben!) und es bleibt in der Verantwortung der Nationalstaaten, wie sie den Spielraum der Richtlinie zur Umsetzung nutzen. Und da hat sich die GoKo ja schon klar positioniert.
Und noch einmal zum Prozess des Entstehens der Richtlinie: An dem Thema wird seit mindestens 5 Jahren gebastelt, seit sich herausstellte, dass sich die großen Internetkonzerne einen Dreck um Urheberrechte und nationale Vorschriften kümmern. Im Zweifelsfall haben sie das Rechtsrisiko auf die Uploader (Nutzer) abgewälzt, an denen sich in der Folge eine Abmahnindustrie eine goldenen Nase verdient hat. Dieser Zustand musste geändert werden, darüber kann es ja wohl keinen Zweifel geben.
Die Internetindustrie war zur Mitarbeit aufgefordert, d.h. sie sollte rechtsgängige Vorschläge machen, wie sie den derzeitigen, rechtlosen Zustand zu ändern gedenkt. Dieser Zusammenarbeit hat sie sich inhaltlich komplett verweigert und auf ihre Mobilisierungsmacht bei ihren Kunden (Usern) gebaut. Was ja auch fast aufgegangen wäre. Auch einige einsichtige Protestler geben zähneknirschend zu, dass der derzeitige Zustand nicht in Ordnung ist, sehen sich aber nicht in der Lage, zielführende Vorschläge zu machen.
Es war wie beim Brexit: Erst kein Interesse, dann keine Ahnung von nix und Hasadeuren das Feld überlassen und am Ende Heulen und Zähneklappern.
Gruß
Michael