FAG_1975
Vereinsmitglied
Meine auch, der organisierte Modellflug wird ja schon seit einiger Zeit ohne jegliche Veranlassung immer mehr reglementiert und eingeschränkt.
Gegenüber dem alten Recht nach den "Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder" (NfL 1-1430-18) gibt es mit der VBE zumindest eines Verbandes insbesondere für Modellfluggelände einige Verbesserungen, mehr Eigenständigkeit und Flexibilität. Man muss z.B. nicht mehr bei einer Änderung der Flugordnung oder Flugleiterregel bei der LLB vorstellig werden, da der Rahmen in den StRfF bereits genehmigt wurde und mehr Spielraum lässt, als es bisher der Fall war (z.B. Flugleiterpflicht erst bei > 8 Modellen in der Luft). Man muss den Rahmen nicht ausschöpfen, sondern legt es in der FBO so fest, wie die örtlichen Erfordernisse es hergeben.
Die alte NfL gilt dann eben nicht mehr für diesen Verband - und damit sie überhaupt noch existent bleibt nach dem 31.12.2022, deutet sich erst seit dem Bund-Länder-Treffen vom 20.10.22 eine Lösung an. Sonst wären alle AEn (auch die unbefristeten) ab 1.1.2023 ungültig geworden! Von einem Bestandsschutz nach §49 Verwaltungsverfahrensgesetz kann keine Rede sein, denn sonst hätte es der im Bund-Länder-Treffen gefundenen Lösungsmöglichkeit nicht bedurft.
Der andere Verband hat die alten Regeln (die o.g. NfL) zur Grundlage seiner VBE gemacht. Da ändert sich nichts (wurde ja auch versprochen), aber es hat sich damit eben auch nichts verbessert. Zudem dürfte es interessant werden was passiert, bzw. wie es funktionieren soll, wenn ein Verein seine AE ändern oder gar ein neues Gelände ins Leben rufen möchte.
Daneben wurde das Limit auch auf der grünen Wiese von 5 kg auf 12 kg angehoben, was insbesondere Hangflieger erfreuen dürfte.
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