Es gibt neben neuen Zugangswegen zu den Hängen an der Wasserkuppe auch neue Regeln, die auf Facebook veröffentlicht wurden:
„Alle Modellflieger aus nicht-EU-Länder (z.B. CH,GB).
Zum Fliegen auf der Wasserkuppe benötigen diese
Modellflieger eine e-ID Nummer vom
Luftfahrtbundesamt eines EU-Landes.
Auch wenn man im eigenen nicht-EU-Land eine Modellflugversicherung hat, ist der Versicherungsschutz in der EU nicht gegeben.
Dieser Nachweis der LBA-Nummer ist stets bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzulegen, gültig ab 1.Mai 2021.“
Außerdem ist für alle Modellflieger ab dem 1.1.2022 der Drohnenführerschein A1/A3 verpflichtend.
Herzliche Grüße
Michael