Ok, dann mal Butter bei die Fische....
...
Wo genau wird da der Käuferschutz auf den Erwerb von gewerblichen Verkäufern eingeschränkt?
Hallo Uwe,
entschuldige, aber du hast die Beiträge hier im Thema ja schon nicht mal richtig durchgelesen.
Bei
echten gewerblichen Kunden ist das was anderes. Da wird man nur bei einem minimalsten Teil betrogen. Das hab ich auch geschrieben. Darum ist PP dafür ja eine eher gute Möglichkeit der Bezahlung.
Das Problem sind die privaten Verkäufe/Käufe untereinander auf den diversen Plattformen und die Bezahlfunktion mit vermeintlichem Käuferschutz.
Darum greift der nicht:
Punkt 1:
PP Freunde dient nur dazu, Geld zwischen Freunden und Familie zu transferieren. Waren oder dergleichen zu bezahlen, fällt nicht unter die Nutzungsrichtlinien. Das ist ja hoffentlich hinlänglich bekannt.
Punkt 2:
PP sieht sich vorrangig nicht als Treuhänder und Finanzplattform für Warenverkäufe und Dienstleistungsbezahlungen im privaten Sektor. Wer solche Bezahlungen trotzdem erhalten möchte, muss seinerseits dafür auch bezahlen. Nur dafür ist die Gebühr bei den Warenverkäufen. Diese Gebühr hat nichts, aber rein gar nichts damit zu tun, dass man damit irgendeinen Käuferschutz bezahlt hat. Das ist diesselbe Gebühr, die man bei der Bank für die Überweisung tätigen muss oder auch nicht. PP lässt sich diese Dienstleistungsbereitstellung einfach bezahlen.
Bei Warenverkäufe könnte der Werbung nach lediglich der allgemeine Käuferschutz wie im gewerbsmäßigen Sektor greifen. Aber die nächsten Punkte höhlen das enorm aus.
Punkt 3:
Jetzt wirds knackig: Käuferschutz entfällt bei "
Alles, was nach der
Nutzungsrichtlinie unzulässig ist
Ich zitiere mal aus den Nutzungsrichtlinien:
"Verbotene Aktivitäten
...
3. sich auf Transaktionen beziehen, die ...(d) zum Kauf von Artikeln dienen, über die der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügt,"
...
Das ist ein genialer Winkelzug aber was bedeutet der?
Hier müsste sich praktisch der
Käufer vorher darüber versichern, dass der Verkäufer über die Ware auch verfügt. Da dies regelmäßig nicht der Fall ist und bei einem Verkäufer, der nur einen Scheinartikel einstellt den er gar nicht hat, in der Realität gar nicht möglich ist.
Ob PP hier jetzt nun trotzdem zahlt oder nicht, hängt von PP selber ab. Da gehts wohl auch um die Beträge. Dafür hat sich PP auch abgesichert, da in den AGB auch steht, dass PP die Entscheidung letztlich selber fällt. Zitat aus den AGB: "Ob ein Anspruch unter den PayPal-Käuferschutz fällt, entscheidet PayPal nach eigenem Ermessen."
Das ist rechtlich eine irrsinnige Spitzfindigkeit und wird so wohl praktisch immer überlesen. Hier spielt die Feinsemantik mit den Worten "Kauf von Artikeln" und dessen Platzierung im Satz eine Rolle.
Punkt 4:
Die nächste Ausstiegsklausel ist der Punkt 4 in den Nutzungsrichtlinien. Vor was warnen denn die Behörden? Internetbetrug, Schnäppchen im Internet, Kleinanzeigen und schnelle anonyme Geschäfte. Das ist so schwammig und vielschichtig, dass man hier nach belieben entscheiden kann, ob der Käuferschutz greift oder nicht. Am Ende steht wohl wieder der Betrag und die Nutzungshäufigkeit.
Punkt 5:
Das absolute K.O. Kriterium für Kleinanzeigen, die E-bucht und diverse Plattformen:
Im Punkt 5 steht, "alles was genehmigungspflichtig ist". Scroll mal zu Punkt 18. Der Punkt steht nicht ganz unten, weil er der unwichtigste ist. Nein. das ist wohl der Hauptgrund für die PP Käuferschutzanträge und darum hat man den ganz unten hingetan, damit den von vorneherein ja keiner liest. Da fallen z.B. KA, die Bucht und sonstige Plattformen wie auch die Börse hier im Forum darunter. Keiner der bei Kleinanzeigen was verkauft, holt sich voher die Genehmigung. Und kein Käufer überprüft vor dem Kauf ob sich dieser die PP Genehmigung geholt hat. In den AGB steht klar drin, dass jeder selber vorher umfassend informieren muss. Auch die Käufer.
Das ist jetzt nur mal so ein grober Abriss. Wers nicht glaubt, muss es auch nicht. Der kann ja so weiter machen wie bisher. Ich will niemanden angreifen, aber ich habe sehr viel Erfahrung damit, wo bei den Betrogenen die Probleme beginnen. Ich will nur möglichst viele Leute davor schützen, dass sie Opfer von Betrügern werden und dann on Top sich auch noch über AGBs in Sicherheit wägen aber diese dann doch nicht greifen und sie im Stich gelassen werden.
Lasst euch nicht von schneller und unkomplizierter Bezahlmöglichkeit täuschen.
Das macht unvorsichtig. Nehmt ein Mindestmaß an Aufwand auf euch. Damit fliegt vielleicht nochmal ein Teil der Betrügereien ohne finanziellen Schaden im vornherein auf.
PP ist, richtig angewendet, grundsätzlich gut und sehr einfach zu handhaben. Hin und wieder nutze ich das auch. Aber im Allgemeinen sollte man bedenken, dass man hier einfach ein höheres Risiko eingeht, dass man Geld verliert und nichts am Ende rauskommt. Und auch hier gilt, niemand hat was zu verschenken und bietet Millionen von Transaktionen zu Nulltarif an. Auch wenns Einzelfälle gibt, wo PP dennoch zahlte. Die Regel ist es nicht.
Und auch mit diesen 1-Click-Käufen lässt man sich vieles andrehen, was man in Wirklichkeit und bei zweimal nachdenken gar nicht braucht. Auch bei sowas lässt man sich von der Einfachheit treiben und man wird unvorsichtig. Das nutzen die Betrüger aus.