Wer hat die Rechte / Graupner

S_a_S

User
hallo Mike,
wenn Du gewerblich in die Produktion / den Vertrieb von Plänen oder Rümpfen einsteigen willst, musst Du Dich rechtlich entsprechend absichern, kein Thema.

Für den Privatgebrauch sind Kopien in gewissem Rahmen zulässig.
Auch Gebrauchsmuster sind im privaten Umfang nutzbar.

Die Firma, welche Dir einen Rumpf (Einzelstück) zu privaten Zwecken anfertigt, läuft da in einer gewissen Grauzone, weil die ja gewerblich operiert. Allerdings bietet sie Dir ja nicht das Produkt an, sondern "nur" die Dienstleistung (Reparatur) für ein Produkt/Design, bei dem Du die Nutzungsrechte ja mal mit dem Bausatz erworben hast.

Grüße Stefan
 

Smoker81

User gesperrt
dann nenne ich das mal konkret
Es geht um das robbe Segelboot SMARAGD
Da Krick schon diverse Bausätze von robbe wieder neu aufgelegt hat ist es ja gut möglich das weitere kommen
und ich werde einen Teufel tun Firma Krick ( die ich auch sehr Respektiere ) zu übergehen

hätte ich nicht Graupner im Kopf gehabt hätten wir uns das hier erspart

Asche auf mein Haupt und Sorry für die Eröffnung des Themas
 

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aue

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Ein Modell, eine Form, ein Bauplan ist geistiges Eigentum und somit urheberrechtlich geschützt. Erwerbe ich sowas, bekomme ich ein Nutzungsrecht an der Sache. Da ein Nutzungsrecht ersatzlos entfallen würde, wenn die Sache unrettbar beschädigt würde, gibt es das Recht der "Privatkopie" (entstanden im Bereich der Musik), das z.B. auch für Software gilt. Ich würde hier analog interpretieren. Das Interesse hier ist nicht die kommerzielle Vermarktung geistig geschützten Eigentums, sondern lediglich der Eigenerhalt an einer Sache, für die zuvor durch Kauf ein Nutzungsrecht erworben wurde. Dadurch wird kein Urheberrecht verletzt.

Schöne Grüße
Andreas
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Marcus,
da erfahre ich aber doch nur, wer jetzt die Rechte an der Bild- und Wortmarke "Graupner" hat. Das sagt aber doch nichts über die Rechte an den früheren Produkten aus, die sind doch im Rahmen der früheren Insolvenzverfahren sicher verwertet worden.

Oder verstehe ich den Sinn des Markenamtes falsch?
 
Hallo Thomas.
Das stimmt. Es sei denn, der Insolvenzverwalter steht noch als Vertreter im DPMAregister.
Damit ist dieser der zuständige Ansprechpartner, welche Rechte dem neuen Inhaber (vertraglich)
übertragen wurden. Ohne seine Genehmigung dürfte das oben gezeigte Graupner Logo 1953 nicht
kommerziell verwendet werden. Eine Entfernung aus dem Bauplan dürfte statthaft sein.
Geregelt ist das im Immaterialgüterrecht /Insolvenzrecht
Zitat dieser Seite:

Wird das Verfahren vom Insolvenzgericht eröffnet, so geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Dieser allein ist dann zur Nutzung sowie zur Veräußerung der Marke berechtigt.

Allerdings möchte der neue Eigentümer künftig wohl keine Flugmodelle vertreiben:

Auszug Interview Rotor vom 23.04.2020:
ROTOR: Werden ggf. auch Produkte, die bisher angeboten wurden, wegfallen?

Nicolas Wetzel: Wir reden hier hauptsächlich über die Produktsparte »Graupner RC« mit den dazugehörigen Ladegeräten und Servos. Dazu zählen allerdings nicht die weiteren Marken, die Graupner / SJ in Kirchheim im Programm führte – wie OS-Motoren, Thundertiger-Helis, Flite-Produkte usw. Das sind alles Marken, die wir nicht weiterführen werden. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Produkte, die Graupner-Korea selbstständig produziert.
Fast alles, was Graupner-Koera herstellt, sprich die elektronischen Komponenten, werden wir auch wieder anbieten: Fernsteuerungen, Empfänger, Servos, Ladegeräte, Telemetriemodule und verschiedene Schaltbausteine.

Bei Bauplänen gilt auch das geistige Eigentum.
Ausnahme:
- im Bauplan werden Patente anderer verwendet oder verletzt.
- der Bauplan wurde von der Firma gekauft und als Bausatz produziert. (=Firmenbesitz) es könnten Lizenzgebühren anfallen,
wenn eine solche Vertragsregelung rechtlich nachweisbar ist. Auch hier ist der Patentanwalt/ Insolvenzverwalter der erste Ansprechpartner.
- dem Bauplan ist kein Eigentümer zu ortbar oder die gesetzliche Schutzfrist ist abgelaufen.

Das setzt natürlich voraus, das der Rechteeigentümer bekannt ist, sowie das Sterbedatum, dann gilt:
70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.
Die Regelungen zur Dauer des Urheberrechts finden sich vor allem in den §§ 64 – 69 UrhG. Gem. § 64 UrhG

Aktuell soll ein neuer/alter Graupner Bausatz von SG Modellbau angeboten werden.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Rechte neu vergeben werden! Aber schaut selbst, welches Modell das sein könnte.

Info:
Das Deutsche Patentamt benötigte bei mir einen Vorlauf von ca.6 Monate zur Bearbeitung und
nochmal 5 Monate zur Veröffentlichung+ 3Monate Widerspruchsfrist.
Die aktuelle Gebühren zur Eintragung der Marke findet Ihr hier.

Liebe Grüße
Marcus
 
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