Hallo Thomas.
Das stimmt. Es sei denn, der Insolvenzverwalter steht noch als Vertreter im DPMAregister.
Damit ist dieser der zuständige Ansprechpartner, welche Rechte dem neuen Inhaber (vertraglich)
übertragen wurden. Ohne seine Genehmigung dürfte das oben gezeigte Graupner Logo 1953 nicht
kommerziell verwendet werden. Eine Entfernung aus dem Bauplan dürfte statthaft sein.
Geregelt ist das im Immaterialgüterrecht /Insolvenzrecht
Zitat dieser Seite:
Wird das Verfahren vom Insolvenzgericht eröffnet, so geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Dieser allein ist dann zur Nutzung sowie zur Veräußerung der Marke berechtigt.
Allerdings möchte der neue Eigentümer künftig wohl keine Flugmodelle vertreiben:
Auszug Interview Rotor vom 23.04.2020:
ROTOR: Werden ggf. auch Produkte, die bisher angeboten wurden, wegfallen?
Nicolas Wetzel: Wir reden hier hauptsächlich über die Produktsparte »Graupner RC« mit den dazugehörigen Ladegeräten und Servos. Dazu zählen allerdings nicht die weiteren Marken, die Graupner / SJ in Kirchheim im Programm führte – wie OS-Motoren, Thundertiger-Helis, Flite-Produkte usw. Das sind alles Marken, die wir nicht weiterführen werden. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Produkte, die Graupner-Korea selbstständig produziert.
Fast alles, was Graupner-Koera herstellt, sprich die elektronischen Komponenten, werden wir auch wieder anbieten: Fernsteuerungen, Empfänger, Servos, Ladegeräte, Telemetriemodule und verschiedene Schaltbausteine.
Bei Bauplänen gilt auch das geistige Eigentum.
Ausnahme:
- im Bauplan werden Patente anderer verwendet oder verletzt.
- der Bauplan wurde von der Firma gekauft und als Bausatz produziert. (=Firmenbesitz) es könnten Lizenzgebühren anfallen,
wenn eine solche Vertragsregelung rechtlich nachweisbar ist. Auch hier ist der Patentanwalt/ Insolvenzverwalter der erste Ansprechpartner.
- dem Bauplan ist kein Eigentümer zu ortbar oder die gesetzliche Schutzfrist ist abgelaufen.
Das setzt natürlich voraus, das der Rechteeigentümer bekannt ist, sowie das Sterbedatum, dann gilt:
70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.
Die Regelungen zur Dauer des Urheberrechts finden sich vor allem in den
§§ 64 – 69 UrhG. Gem. § 64 UrhG
Aktuell soll ein neuer/alter Graupner Bausatz von
SG Modellbau angeboten werden.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn die Rechte neu vergeben werden! Aber schaut selbst, welches Modell das sein könnte.
Info:
Das Deutsche Patentamt benötigte bei mir einen Vorlauf von ca.6 Monate zur Bearbeitung und
nochmal 5 Monate zur Veröffentlichung+ 3Monate Widerspruchsfrist.
Die aktuelle Gebühren zur Eintragung der Marke findet Ihr hier.
Liebe Grüße
Marcus