VERSAN.D NACH SUEDKOREA ,,, WIE IST ES RICHTIG !
VERSAN.D NACH SUEDKOREA ,,, WIE IST ES RICHTIG !
hier die antwort auf meine frage an den Zoll!
Den Versand mach ich sobald ich weiss was es zurück kostet !
Sehr geehrter Herr *********
handelt es sich bei der Reparatur des defekten Ladegerätes um einen Vorgang ohne kommerziellen Charakter, d.h. um eine Reparatur, die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zum persönlichen Ge - oder Verbrauch des Einführers bestimmt sind, so kann das Zollverfahren " passive Veredlung" vereinfacht werden. Ihre Ladegerät kann zunächst mit
▪ einer Zollinhaltserklärung CN23 – bei Aufgabe bei der Deutschen Post –bzw. ▪ einem Paketschein – bei Versand über private Paketdienste
versehen werden.
Damit bei der Wiedereinfuhr des reparierten Gerätes Einfuhrabgeben lediglich auf Grundlage der Reparaturkosten erhoben werden, muss bei der Wiedereinfuhr nachträglich das Zollverfahren „Passive Veredelung“ beantragt werden.
Hierzu werden benötigt:
▪ eine Zollanmeldung mit Vordruck „0747“ (erhältlich bei IHK oder im Handel) oder ▪ eine Internetzollanmeldung „IZA“; [1]www.einfuhr.internetzollanmeldung.de ▪ die Rechnung über die Reparaturkosten.
Der Absender im Ausland sollte das Paket mit
▪ einer Zollinhaltserklärung CN23 – bei Rückversand über die nationale Post – bzw. ▪ einem Paketschein – bei Rückversand über private Paketdienste – und ▪ der Angabe „Rücksendung nach Reparatur“
versehen. Bei einem Rückversand über die nationale Post im Ausland wird die Sendung nach Ankunft in Deutschland Ihrem örtlich zuständigen Zollamt weitergeleitet, bei dem anschließend die Zollförmlichkeiten erfüllt werden können. Die Deutsche Post AG wird Sie schriftlich mit der grünen Benachrichtigungskarte über die Ankunft Ihre Sendung informieren.
Bei einem Rückversand über private Paketdienste werden die Zollförmlichkeiten gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr durch den Paketdienst erledigt als auch die ggf. anfallenden Abgaben zunächst ausgelegt und bei Zustellung der Sendung kassiert. Über die Höhe der Gebühr gibt das beauftragte Beförderungsunternehmen Auskunft.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Information weiterhelfen.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
V. Schneider
Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5 01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail:
info.privat@zoll.de