Ich habe mir sorgfältig überlegt, ob man die Hintergründe aufdecken sollte. Ich mach das jetzt mal nach reiflicher Überlegung.
Es geht hier in erster Linie um den Versicherungsschutz.
Obwohl man geteilter Meinung sein kann, ob das so oder anders sein sollte, geht es hier tatsächlich NICHT um die Aufstiegserlaubnis.
Zumindest für den Gerling-Konzern (Versicherung des DMFV) wurde in der Vergangenheit Versicherungsschutz auch dann gewährt, wenn ein Modell ohne Aufstiegserlaubnis gestartet ist.
Ob eine Aufstiegserlaubnis für Modelle mit mehr als 5 kg überhaupt erforderlich ist, muss auf Grund der schlampigen Arbeit des Gesetzgebers § 16) bzw. Verordnungsgebers dringend bezweifelt werden. Zumindest für Segler ist das sehr in Frage zu stellen. Die seinerzeit von einigen Juristen skeptisch betrachtete Idee von Rechtsanwalt Felling, den § 16 einmal ohne Umkehrschluss zu lesen, hat inzwischen auch bei der Rechtsprechung einige Befürworter erhalten.
Es gab in der Vergangenheit bei Fällen, bei denen die Modelle ohne Aufstiegserlaubnis flogen, weder für DAEC- noch für DMFV-Mitglieder Probleme, Schäden Dritter reguliert zu erhalten.
Einzige Ausnahme: Wenn durch eine konkrete Aufstiegserlaubnis der Unfall verhindert worden wäre. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine beantragte Aufstiegserlaubnis den zeitlichen Rahmen für die Flugzeit bis 20 Uhr steckt und der Unfall um 21 Uhr stattfand.
In den Versicherungsbedingungen steht nirgends, dass der Versicherungsschutz verweigert wird, wenn ohne Aufstiegserlaubnis geflogen wird. Alleine schon aus diesem Grund werden sich die Versicherungen schwer tun, die Haftung abzulehnen.
Ein (Haftungs-)Restrisiko bleibt: Wenn es wirklich mal einen Millionenschaden gibt, weil ein Modellflugzeug einen Menschen oder mehrere Menschen in den Rollstuhl bringt, dann kann es durchaus mal spannend werden. Der Imageschaden für die Versicherung wäre jedoch gerade in heutigen Zeiten, in den sich so etwas unter Modellfliegern herumsperchen würde, allerdings sehr groß.
Ein weiteres Risiko bleibt natürlich auch: Wenn man ohne Aufstiegserlaubnis erwischt wird, kann man sich ein Bußgeld einfangen.