Hallo Peter!
wenn Du kein "höheres Recht" des Vereines sehen kannst, ist das ja schön. Nur bist Du hier nicht maßgeblich, sondern letztentlich das zuständige Gericht, welches angerufen wird.
Bis jetzt hat auch kein Gericht ein "Höheres Recht" eines Vereins gesehen. Es hat lediglich die Unrechtmäßigkeit des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr bestätigt. Dieser kann aber auch von Vereinsfliegern ausgehen.
Wenn ein Schuster einen Verkehrsunfall mit einem Schlosser herbeiführt, und in der Verhandlung der Schlosser recht bekommt, heißt das ja nun nicht, das Schlosser allgemein ein höheres Recht haben.
Klar kann ein Verein mittels einer Klage einen Wildflieger dazu zwingen, innerhalb von ca. 2 km sein Modell auf 35 MHz nicht aufsteigen zu lassen, da der Wildflieger eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen kann (siehe nur, wenn der Wildflieger z.Bsp. direkt neben einem schützenswerten Gebiet mit besonderen Vögeln fliegt; oder voll in einem Naturschutzgebiet oder aber von dem Wildflieger, weil eben nicht organisiert, eine potentielle Gefahr für einen zugelassenen Modellflugplatz ausgehen kann.
Niemand kann verklagt werden, weil er eine potentielle Gefahr darstellt.
Jedermann kann schließlich potentiell gefährlich sein.
Verklagt werden kann nur, wer eine Straftat begangen hat.
Du als Wildflieger packst einfach aus unter dem Motto "ich kann fliegen, wo ich will und was kümmert mich der Rest"; vielleicht fliegst Du dann genau über das schützenswerte Gebiet, welches der Verein gerade nicht überfliegen darf (Flugsektor).
Wieder eine dieser haltlosen Unterstellungen, wie du sie so magst.
Wieso gibt es in deiner Welt keine freien Flieger, welche informiert sind und um Frequenzabsprache bemüht sind.
Das Problem ist doch, dass Du gar nicht weiss, ob die Gegend, wo Du wild fliegst, sensibel ist oder nicht, ob Du z.Bsp. genau mit dem Modell über ein Gebiet fliegst, welches schützenswert ist, weil sich dort schützenswerte Tiere aufhalten.
Wieso müssen freie Flieger grundsätzlich ahnungslos sein?
Warum fährt ein Wildlfieger denn nicht entsprechend weit von einem zugelassenen Modellflugplatz weg ? Und es gibt dann zumindest keine Probleme für den Verein.
Vielleicht, weil ein optimales Gelände genau vor Ort und nicht weiter weg zu finden ist?
Eine Interessensabwägung führt dazu, dass die Rechte des Vereines eben als höherrangig eingestuft werden. Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren und die Ausführungen des Gerichtes in der mündlichen Verhandlung hatte ich doch bereits erwähnt.
Wenn du schon zitierst dann auch bitte vollständig:
Zitat:
Letztinstanzlich wurde nunmehr unseren Argumenten gefolgt und rechtlich festgehalten, dass zwar richtigerweise für Modellflugzeuge gem. § 2 LFG die Benützung des Luftraumes im Fluge frei ist, allerdings aus § 3 Abs. 3 LVR (Luftverkehrsregeln) die Verpflichtung abzuleiten ist, dass der Betrieb nur in der Art und Weise erfolgt, dass keine Sachen gefährdet oder beschädigt werden. Diese Verkehrssicherungspflicht bewirkt, dass der Beklagte aufgrund der Kenntnis, dass in unmittelbarer Nähe ein Modellflugverein etabliert ist, verpflichtet gewesen wäre, vor Inbetriebnahme Kontakt mit den Mitgliedern des Modellflugvereines aufzunehmen und die Frequenzen abzusprechen.
Daraus ist keineswegs abzuleiten dass er nicht in der Nähe des Flugplatzes hätte fliegen dürfen (das wird statt dessen ja sogar noch bestätigt) sondern nur dass er verpflichtet gewesen wäre sich über die belegten Frequenzen zu informieren. Und das streitet hier niemand ab wenn du den Thread mal aufmerksam liest.
Zur selben Zeit steuerte der Kläger auf dem Modellflugplatz sein Modell. Durch das Einschalten des Senders des Beklagten mit der gleichen Frequenz stürzte das Modell des Klägers ab
Entschieden wurde dass der Flugplatzpilot während seines Fluges nicht mit dem Einschalten eines weiteren Senders rechnen konnte. Gleiches würde aber gelten wenn der Wildflieger bereits in der Luft wäre und sein Modell aufgrund des Einschaltens eines Senders auf dem Flugplatz abstürzen würde, das wird vom Urteil in keinster Weise negiert. Es wurde ausschliesslich aufgrund des 'Verstosses gegen die Verkehrssicherungspflichten' geurteilt, selbigen unterliegt der Flugplatzpilot aber ebenso. Du interpretierst da ein Vorrecht der Flugplatzpiloten hinein was im gleichen Urteil - s.o. - nicht bestätigt wird.
Anscheinend bist Du nicht in der Lage einzusehen, dass - geht eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aus -, der Wildflieger reglementiert werden kann.
Hör bitte auf, das Strohmann- Argument zu benutzen.
Vom gesetzestreuen freien Flieger geht keine Gefahr aus.
Also kann er, laut deiner eigenen Aussage, auch nicht reglementiert werden.
hast vollkommen recht; es werden hier elementare Dinge nicht eingesehen; es geht nur um "ich darf fliegen, wo ich will", " andere interessieren mich nicht" usw.. Leider !
Strohmann- Argument...lernt man als Anwalt nichts anderes?
Nur ansatzweise Einsichtsfähigkeit ?? Null
Das kann man auch von dir behaupten. Die Einsicht, das an gsetzestreuem Verhalten nichts auszusetzen ist, fehlt völlig.
Genau diese absolut uneinsichtigen Modellflieger schaden dem Sport
Richtig. Ich hoffe, du schließt dich mit ein.
Ein Wildflieger der ohne Rücksicht auf andere Nutzer (egal ob im Verein oder andere Wildflieger ) einschaltet verhält sich auch asozial, ein verantwortungsvoller Wildflieger, der sich mit dem Verein abspricht nicht.
Richtig. Und somit gibt es zurecht auch keine rechtliche Handhabe gegen den verantwortungsvollen freien Flieger.
Ciao,
Julez
PS: Schon mehrere PNs haben mich erreicht, nach denen die Leute mich zu meiner Argumentation beglückwünschen.
So falsch kann meine Position daher nicht sein.