wildfliegen nahe modellflugplatz -hier gehts weiter

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BZFrank

User
Lieber Wolfgang,

das tut mir leid dich enttäuschen zu müssen, aber ich bin sowohl im Verein als auch direkt hinter meinem Haus auf einer Wiese mit Erlaubnis des Bauern mit dem E-Hubschrauber unterwegs - mit allen Vorsichtsmassnahmen die es dabei zu beachten gibt z.b. weit weg von allen mir bekannten Plätzen, fliege ich seit Verfügbarkeit der Anlagen mit 2.4 Ghz um Störungen sowohl bei mir als auch bei anderen zu minimieren, bei 35 Mhz früher wurde sowohl auf dem Platz als auch auf der Wiese grundsätzlich das Frequenzband vor Betrieb gescannt. Ich denke so geht es vielen - z.b. mit den Motormodellen auf dem Platz und mit dem Segler am Hang.

So sehr ich es bedaure das es anscheinend bei euch zu Problemen gekommen ist, so wenig kann ich der Argumentation zustimmen das Vereine Sonderrechte im Bezug auf Frequenzzuteilung und Aufstiegshoheit im weiten Umfeld haben sollten.

Wie schon gesagt - alle die Funkprobleme SIND HEUTZUTAGE NUN TECHNISCH LÖSBAR und an diesem Punkt sollte man ansetzen dafür sorgen das sie gelöst werden.

Grüße

Frank
 

beagle

User
PW schrieb:
zu Beagle:

Bist doch hier auch im RC-Network Verein und da gelten doch auch Spielregeln (Forumsregeln); also Deine darauf Bestehen, in keinem Verein zu sein, stimmt so leider nicht.

Und wie Du die Kanäle testet bei der Wildfliegerei ist auch super; einfach mal mit dem Synthi alle Kanäle durchprobieren !!!??

Ich gehe aber mal zu Deinen Gunsten davon aus, dass das ein kleiner Witz von Dir war und Du verantwortlicher vorgehst, um anderen Leuten nicht vielleicht zu schaden.

Wenn Du wirklch so vorgehen solltest .......; mehr als verantortungslos.


Gruss

PW
Ich bin hier in keinem Verein sondern lediglich User in einem öffentlich zugänglichen Forum. Die Registrierung als User ist keine Vereinsmitgliedschaft. Die hier herrschende Zensur und Forenregeln aktzeptiere ich keineswegs, da ich für freie Meinungsäusserung bin.

Der Post am Anfang war bewusst provozierend und entspricht natürlich nicht meiner Vorgehensweise.
Ich gefährde mit meiner Fliegerei niemanden, hab ne Erlaubnis, halte Abstand ein.
Es war sehr interessant zu erfahren wie hier viele über Individualflieger denken, das lässt tief blicken. Das bestärkt mich doch sehr in meiner Meinung zu Vereinen.
Das hier wieder nach Verboten und Klagen gerufen wird ist leider typisch für unseren "Kulturkreis". Verbote haben noch nie etwas verhindert.

Es gibt viel mehr Störquellen als eine zufällige Doppelbelegung, die Whrscheinlichkeit durch sonstige Störungen, techn. Ausfälle und vor allem Störungen im Kopf ist doch weitaus Höher als die Wahrscheinlichkeit zufällig im gleichen Reichweitenraum im gleichen Zeitfenster auf dem gleichen Kanal zu fliegen.

Es ist natürlich prima wenn man einen Dummen findet dem man den Schaden anlasten kann blos beweisen lässt sich das nie.

Also weiterhin viel Spaß im Verein und bleibt blos drin hinter eurem Zaun.
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Meine Ansicht:
von einem Modellflugzeug geht eine nicht zu unterschätzende Gefahr aus. Wer das nicht glaubt oder ignoriert handelt wie oben schön erklärt asozial.

Desswegen schaltet man nicht in der Nähe einer Ansammlung anderer Modellflieger (ob Verein, Interessengruppe, zusammengewürfelter Haufen) ohne Absprache seinen Sender ein, riskiert man doch nicht nur sein Modell sondern schlimmstenfalls auch Sach- oder Personenschaden.

Das sollte doch auch jeder Modellflieger verstehen.

Wer mir erzählen will er fühlt sich dabei als Botschafter für den Modellflug wenn er wissentlich sein Modell riskiert lebt in einer anderen Welt.
 

PW

User gesperrt
Hallo Steffen,

wenn Flugplätze in der Nähe von Flughäfen zugelassen werden, dann mit entsprechenden Auflagen, aber solche Zulassungen sind nicht die Regel, sondern ehr die grosse Ausnahme.

- Frank:

wenn Du kein "höheres Recht" des Vereines sehen kannst, ist das ja schön. Nur bist Du hier nicht maßgeblich, sondern letztentlich das zuständige Gericht, welches angerufen wird.

Klar kann ein Verein mittels einer Klage einen Wildflieger dazu zwingen, innerhalb von ca. 2 km sein Modell auf 35 MHz nicht aufsteigen zu lassen, da der Wildflieger eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen kann (siehe nur, wenn der Wildflieger z.Bsp. direkt neben einem schützenswerten Gebiet mit besonderen Vögeln fliegt; oder voll in einem Naturschutzgebiet oder aber von dem Wildflieger, weil eben nicht organisiert, eine potentielle Gefahr für einen zugelassenen Modellflugplatz ausgehen kann.

Der Verein hat im Zusammenwirken mit vielen Behörden und Ämtern erreicht, dass er eine Aufstiegsgenehmigung erhält; Ämter wie das Bauamt, untere un dobere Naturschutzbehörde etc. werden eingeschaltet. All diese Beamten prüfen, ob eine Zulassung gewährt werden kann. Es wird sogar ein Lärmgutachten teilweise verlangt und angefordert, damit vom Modellflug niemand gestört wird. Die gesamte Region um den Flugplatz wird mit in die Entscheidung eingezogen; z.Bsp. ob nicht in vielleicht 200 m Entfernung ein schützenswertes Gebiet ist, welches auf keinen Fall überflogen werden darf usw.

Du als Wildflieger packst einfach aus unter dem Motto "ich kann fliegen, wo ich will und was kümmert mich der Rest"; vielleicht fliegst Du dann genau über das schützenswerte Gebiet, welches der Verein gerade nicht überfliegen darf (Flugsektor).

Das Problem ist doch, dass Du gar nicht weiss, ob die Gegend, wo Du wild fliegst, sensibel ist oder nicht, ob Du z.Bsp. genau mit dem Modell über ein Gebiet fliegst, welches schützenswert ist, weil sich dort schützenswerte Tiere aufhalten.

Warum fährt ein Wildlfieger denn nicht entsprechend weit von einem zugelassenen Modellflugplatz weg ? Und es gibt dann zumindest keine Probleme für den Verein.

Eine Interessensabwägung führt dazu, dass die Rechte des Vereines eben als höherrangig eingestuft werden. Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren und die Ausführungen des Gerichtes in der mündlichen Verhandlung hatte ich doch bereits erwähnt.

Anscheinend bist Du nicht in der Lage einzusehen, dass - geht eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aus -, der Wildflieger reglementiert werden kann. Privatrechtliche Eigentunsrechte sind unbedeutend. Wenn der Eigentümer der Wiese das Fliegen erlaubt, besteht für Dich als Wildflieger noch lange kein "Freifahrtschein", dass Du auf der Wiese machen kannst, was Du willst. Anscheinend aber bist Du nicht in der Lage oder Willens zu erkennen, dass es zig öffentlich-rechtliche Normen und Vorschriften gibt, die das Fliegen auf einer Wiese (trotz Erlaubnis des Eigentümers) Dir grundsätzlich verbieten können. Es gibt zig Normen, die Deine Rechte einschränken können.

-Eberhard:

hast vollkommen recht; es werden hier elementare Dinge nicht eingesehen; es geht nur um "ich darf fliegen, wo ich will", " andere interessieren mich nicht" usw.. Leider !

Nur ansatzweise Einsichtsfähigkeit ?? Null

Genau diese absolut uneinsichtigen Modellflieger schaden dem Sport, wobei ich sagen muss, dass es auch uneinsichtige Vereinskollegen gibt, die meinen, sich nicht an gewisse Spielregeln zu halten. Nur besteht hier der Vorteil, dass der Verein dagegen was machen kann, wenn sich z.Bsp. ein Vereinsmitglied nicht an die Mittagspausen, Flugsektor etc. hält und so Einfluss darauf hat, dass die Spielregeln entsprechend der Aufstiegserlaubnis eingehalten werden zum Schutze der anderen Mitglieder.


Gruss

PW
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Vielleicht sollte man in Martins Garten mal eine schöne Bottleparty mit Leuten von "vorm Zaun und dahinter" feiern, natürlich mit seiner Erlaubnis.


nein noch besser, wir gehen zu seiner "Wildfliegewiese" und schalten 100m weiter unsere Sender ein. wir haben ja dann auf jeden Fall das gleiche Recht :D
 

BZFrank

User
PW,

Warum fährt ein Wildlfieger denn nicht entsprechend weit von einem zugelassenen Modellflugplatz weg ? Und es gibt dann zumindest keine Probleme für den Verein.

Sicher, das sollte er schon auf Grund von Eigeninteresse tun. Aber nun zeig mir bitte den Katastereintrag für einen "zugelassenen" Modellflugplatz - oder anders: Wie kann ein Aussenstehender festellen wo diese Plätze sind? Gibt es ein offizielles Verzeichnis? Werden diese im Bundesanzeiger gemeldet?

Eine Interessensabwägung führt dazu, dass die Rechte des Vereines eben als höherrangig eingestuft werden. Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren und die Ausführungen des Gerichtes in der mündlichen Verhandlung hatte ich doch bereits erwähnt.

Nein - du erwähntest ein Verfahren das ohne Urteil ausgegangen ist (abgebrochen wurde). Ein solches hat keinen rechtlichen Status oder Präzendenzwirkung. Das von dir erwähnte Verfahren war auch ein besonders krasser Fall und es ging dabei nicht um Frequenz/Störprobleme, sondern um Schaden an dem Verein selbst durch rücksichloses Verhalten auf dem Vereinsplatz selbst (!) oder direkt daneben. Ich stimme in dem von dir zitierten Fall auch uneingeschränkt zu das das zu unterlassen sei.

Grüße

Frank
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank,
wenn der Wildflieger nicht weiss wo der Modellflugplatz ist wird er hier nicht fragen ob er in dessen Nähe fliegen darf, irgendwie logisch,oder?
Bis jetzt haben wir es hier ja wohl eher mit Leuten zu tun die genau wissen wo der Platz ist.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
@User beagle:

Die hier herrschende Zensur und Forenregeln aktzeptiere ich keineswegs, da ich für freie Meinungsäusserung bin.
  • Gibt es hier keine Zensur, sondern Forenrgelen, die für alle gelten und angewandt werden.
  • Wer die Forenregeln nicht akzeptiert, sollte sich nicht anmelden. Auch Du hast mit der Anmeldung die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Also halte Dich daran oder melde Dich ab..


@ Alle:

Ich selbst würde es sogar begrüßen, wenn Vereine einen Vorgang vor Wildfliegern bei der Frequenznutzung haben. Das ist aber nicht so, da mögen die Vertreter einer anderen Meinung noch so diskutieren und die Wildflieger als asozial beschimpfen.

Ein Wildflieger der ohne Rücksicht auf andere Nutzer (egal ob im Verein oder andere Wildflieger ) einschaltet verhält sich auch asozial, ein verantwortungsvoller Wildflieger, der sich mit dem Verein abspricht nicht.

Das Thema ist inhaltlich schon lange ausdiskutiert und es geht hier nur noch ums letzte Wort. Auch das ist ein Ausdruck der jeweils vorhandenen sozialen Kompetenz.

Hans
 

Steffen

User
PW schrieb:
wenn Du kein "höheres Recht" des Vereines sehen kannst, ist das ja schön. Nur bist Du hier nicht maßgeblich, sondern letztentlich das zuständige Gericht, welches angerufen wird.
Du setzt immer voraus, dass das Gericht so entscheiden muss, wie in dem Beispiel in Österreich, wo der Individualflieger eben keine Absprache getroffen hat.

Wenn der Individualflieger den Kontakt aber gesucht hat und der Verein da mit der vermeintlichen Vorrechtsstellung drauf pfeift, ist die Sachlage nicht mehr so einfach.

Und Du als Anwalt weisst das!

Genau diese absolut uneinsichtigen Modellflieger schaden dem Sport
Diese uneinsichtigen Vereine aber auch :rolleyes:
 

Julez

User
Hallo Peter!

wenn Du kein "höheres Recht" des Vereines sehen kannst, ist das ja schön. Nur bist Du hier nicht maßgeblich, sondern letztentlich das zuständige Gericht, welches angerufen wird.
Bis jetzt hat auch kein Gericht ein "Höheres Recht" eines Vereins gesehen. Es hat lediglich die Unrechtmäßigkeit des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr bestätigt. Dieser kann aber auch von Vereinsfliegern ausgehen.
Wenn ein Schuster einen Verkehrsunfall mit einem Schlosser herbeiführt, und in der Verhandlung der Schlosser recht bekommt, heißt das ja nun nicht, das Schlosser allgemein ein höheres Recht haben.

Klar kann ein Verein mittels einer Klage einen Wildflieger dazu zwingen, innerhalb von ca. 2 km sein Modell auf 35 MHz nicht aufsteigen zu lassen, da der Wildflieger eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen kann (siehe nur, wenn der Wildflieger z.Bsp. direkt neben einem schützenswerten Gebiet mit besonderen Vögeln fliegt; oder voll in einem Naturschutzgebiet oder aber von dem Wildflieger, weil eben nicht organisiert, eine potentielle Gefahr für einen zugelassenen Modellflugplatz ausgehen kann.
Niemand kann verklagt werden, weil er eine potentielle Gefahr darstellt.
Jedermann kann schließlich potentiell gefährlich sein.
Verklagt werden kann nur, wer eine Straftat begangen hat.

Du als Wildflieger packst einfach aus unter dem Motto "ich kann fliegen, wo ich will und was kümmert mich der Rest"; vielleicht fliegst Du dann genau über das schützenswerte Gebiet, welches der Verein gerade nicht überfliegen darf (Flugsektor).
Wieder eine dieser haltlosen Unterstellungen, wie du sie so magst.
Wieso gibt es in deiner Welt keine freien Flieger, welche informiert sind und um Frequenzabsprache bemüht sind.

Das Problem ist doch, dass Du gar nicht weiss, ob die Gegend, wo Du wild fliegst, sensibel ist oder nicht, ob Du z.Bsp. genau mit dem Modell über ein Gebiet fliegst, welches schützenswert ist, weil sich dort schützenswerte Tiere aufhalten.
Wieso müssen freie Flieger grundsätzlich ahnungslos sein?

Warum fährt ein Wildlfieger denn nicht entsprechend weit von einem zugelassenen Modellflugplatz weg ? Und es gibt dann zumindest keine Probleme für den Verein.
Vielleicht, weil ein optimales Gelände genau vor Ort und nicht weiter weg zu finden ist?

Eine Interessensabwägung führt dazu, dass die Rechte des Vereines eben als höherrangig eingestuft werden. Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren und die Ausführungen des Gerichtes in der mündlichen Verhandlung hatte ich doch bereits erwähnt.

Wenn du schon zitierst dann auch bitte vollständig:

Zitat:
Letztinstanzlich wurde nunmehr unseren Argumenten gefolgt und rechtlich festgehalten, dass zwar richtigerweise für Modellflugzeuge gem. § 2 LFG die Benützung des Luftraumes im Fluge frei ist, allerdings aus § 3 Abs. 3 LVR (Luftverkehrsregeln) die Verpflichtung abzuleiten ist, dass der Betrieb nur in der Art und Weise erfolgt, dass keine Sachen gefährdet oder beschädigt werden. Diese Verkehrssicherungspflicht bewirkt, dass der Beklagte aufgrund der Kenntnis, dass in unmittelbarer Nähe ein Modellflugverein etabliert ist, verpflichtet gewesen wäre, vor Inbetriebnahme Kontakt mit den Mitgliedern des Modellflugvereines aufzunehmen und die Frequenzen abzusprechen.

Daraus ist keineswegs abzuleiten dass er nicht in der Nähe des Flugplatzes hätte fliegen dürfen (das wird statt dessen ja sogar noch bestätigt) sondern nur dass er verpflichtet gewesen wäre sich über die belegten Frequenzen zu informieren. Und das streitet hier niemand ab wenn du den Thread mal aufmerksam liest.

Zur selben Zeit steuerte der Kläger auf dem Modellflugplatz sein Modell. Durch das Einschalten des Senders des Beklagten mit der gleichen Frequenz stürzte das Modell des Klägers ab

Entschieden wurde dass der Flugplatzpilot während seines Fluges nicht mit dem Einschalten eines weiteren Senders rechnen konnte. Gleiches würde aber gelten wenn der Wildflieger bereits in der Luft wäre und sein Modell aufgrund des Einschaltens eines Senders auf dem Flugplatz abstürzen würde, das wird vom Urteil in keinster Weise negiert. Es wurde ausschliesslich aufgrund des 'Verstosses gegen die Verkehrssicherungspflichten' geurteilt, selbigen unterliegt der Flugplatzpilot aber ebenso. Du interpretierst da ein Vorrecht der Flugplatzpiloten hinein was im gleichen Urteil - s.o. - nicht bestätigt wird.

Anscheinend bist Du nicht in der Lage einzusehen, dass - geht eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung aus -, der Wildflieger reglementiert werden kann.
Hör bitte auf, das Strohmann- Argument zu benutzen.
Vom gesetzestreuen freien Flieger geht keine Gefahr aus.
Also kann er, laut deiner eigenen Aussage, auch nicht reglementiert werden.

hast vollkommen recht; es werden hier elementare Dinge nicht eingesehen; es geht nur um "ich darf fliegen, wo ich will", " andere interessieren mich nicht" usw.. Leider !
Strohmann- Argument...lernt man als Anwalt nichts anderes?

Nur ansatzweise Einsichtsfähigkeit ?? Null
Das kann man auch von dir behaupten. Die Einsicht, das an gsetzestreuem Verhalten nichts auszusetzen ist, fehlt völlig.

Genau diese absolut uneinsichtigen Modellflieger schaden dem Sport
Richtig. Ich hoffe, du schließt dich mit ein.

Ein Wildflieger der ohne Rücksicht auf andere Nutzer (egal ob im Verein oder andere Wildflieger ) einschaltet verhält sich auch asozial, ein verantwortungsvoller Wildflieger, der sich mit dem Verein abspricht nicht.
Richtig. Und somit gibt es zurecht auch keine rechtliche Handhabe gegen den verantwortungsvollen freien Flieger.

Ciao,

Julez

PS: Schon mehrere PNs haben mich erreicht, nach denen die Leute mich zu meiner Argumentation beglückwünschen.
So falsch kann meine Position daher nicht sein.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Beitrag Peter Wessels

Beitrag Peter Wessels

PW hat mich gebeten, eine letzte Antwort auf den Beitrag von Julian einzusetzen.
Hallo Julian,

nur ein Beispiel aus Deinem letzten Beitrag, der zeigt, wie Du falsch liegst:

Du behauptetst, dass man nur verklagt werden kann, wenn man eine Straftat begangen hast. Du scheinst jedoch den Rechtsstaat oder Aufbau des Rechtssystem in Deutschland nicht zu kennen.

Also:

Verklagen kann ich jeden; nicht nur dann, wenn ich eine Straftat begehe. Die Begehung einer Straftat ist keine Voraussetzung, dass ich jemanden verklagten darf.

Ob meine Klage Erfolg hat oder nicht, entscheidet dann ein Gericht.

Im übrigen werde ich nicht verklagt, wenn ich eine Straftat begehe, sondern ich werde angeklagt vom Staatsanwalt vor einem Strafgericht !

Klar kann jeder - wie auch ein Verein - jemanden zivilrechtlich (vor einem Amtsgericht/Landgericht etc.) oder öffentlichrechtlich verklagen (vor einem Verwaltungsgericht/Oberverwaltungsgericht usw.) z.Bsp. auf Unterlassung von Wildfliegerei in der Nähe eines Modellflugplatzes verklagen. Der Kläger muss überlegen, ob das Zivilgericht oder ein Verwaltungsgericht zuständig ist. Hier wohl ehr das Amtsgericht, weil eben Zivilrecht.

Entscheiden tut dann das jeweilige Gericht; und in einem praktischen Fall hat das schon funktionert gegen einen völlig uneinsichtigen Wildflieger.

Wie gesagt, zuerst wurde versucht mit dem Wildflieger zu sprechen, eine Lösung zu finden. Aber leider war der Wildflieger genauso uneinsichtig wie Du und beharrte auf sein vermeintliches Recht " er könne fliegen wo er wolle".

Die Kanaldoppelbelegung ist sicherlich ein Thema, aber ein Thema ist auch, dass der Wildflieger dem Verein sehr schaden kann (fliegt in einem dem Verein verbotenen Flugsektor, hält sich nicht an Mittagspausen, die dem Verein vom RP vorgechrieben sind etc.). Der Wildflieger kann aber auch, Tierschutzrechte/Umweltrechte oder andere Interessen verletzen.

Zu Deinen weiteren Ausführungen wurde bereits zigfach Stellung genommen und können so unkommntiert bleiben, da in vorgehenden Beiträgen nachlesbar.


Gruss

PW
Ich habe den Eindruck, daß nun reichlich die Standpunkte und Argumente ausgetauscht sind. Sie reichen vom Wunsch nach gütlicher Einigung im Sinne der gemeinsamen Ausübung des Hobbies bis hin zu gewollt provokanter Argumentation, um den Gegenüberstehenden dumm dastehen zu sehen. Solche Argumentationen, die in den Bereich der Sommersprossen gehen, sollten wir uns nicht antun, dafür sollte uns das Hobby zu schade sein.

Und bitte auch nicht vergessen: Recht haben bedeutet noch lange nicht, daß man auch Recht bekommt... ;)
 
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