Warnung vor Datenschmutz
Nachdem, ich vorige Tage wieder mal eine Mail bekommen hatte, in der fast 50 Adressen offen zu lesen waren, möchte ich zur Warnung meine Geschichte schildern.
Hätte ich dieses Thema 2018 gefunden, wäre mir das Folgende vielleicht nicht passiert, obwohl ich direkt mein Problem bei schnellem durchlesen nicht gefunden hatte.
Nach dem 25.05.2018 hatte ich unwissend der neuen Gesetzgebung an viele Vereinsmitglieder wie früher Mails mit offenen Adressen verschickt. Alle Adressen waren im Verein durch den Vorstand bekannt gemacht. Kein Außenstehender hat von mir diese Adressen bekommen. Einige meiner Mails begannen auch mit:
Wer zukünftig keine Hinweise mehr von mir möchte, sollte mir das kurz schreiben. Ich möchte damit Beschwerden wegen Belästigung vermeiden.
In den Mails hatte ich die Mitglieder über das nicht existierende Alleinflugverbot und auch über meinen durch den Vorstand geplanten Ausschluss informiert, weil ich an der JHV 2019 wegen einer mehrmonatigen Auslandsreise nicht teilnehmen konnte.
Anfang Januar 2019 bekam ich wegen einer Mail vom 21.12.2018 von 3 Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden, ein namensgleiches und ein weiteres Ex-Vorstandmitglied, von einem Anwalt eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung, für je 492,54. Diese Erklärung gab ich nicht ab. Da man wohl festgestellt hatte, dass die beiden Erstgenannten selbst in der fraglichen Zeit mit offenen Adressen geschrieben hatten, kam die Klage für eine einstweilige Verfügung bezüglich der Nummer 3. Die habe ich am Amtsgericht gewonnen.
Der Anwalt von Nr. 3 legte Berufung ein. Das LG teilte denen mit, dass sie das wohl verlieren werden und empfahl, die Berufung zurück zu ziehen. Das machten sie auch, eröffneten dann aber das Hauptverfahren. Das habe ich am AG auch wieder gewonnen.
Wieder folgte eine Berufung am LG. Da habe letztendlich verloren. Der lehrreiche Beschluss vom LG ist im Anhang zu lesen. Daraus geht hervor, dass man die Adresse ohne Genehmigung nicht nutzen darf. Die völlig überzogene Geschäftsgebühr wurde vom LG von 5.000 € auf 3.000 € gesenkt.
Ich fragte in der Verhandlung sinngemäß den Kläger: Wir haben uns doch nie gestritten und uns immer gut unterhalten, warum machst Du das, gegen sachliche Informationen gehst Du gegen mich vor, aber das der Jugendvertreter mir per Mail an alle den Tod wünscht, das stört dich nicht ? Keine Antwort, die drei Richter hatten auch kein Interesse, mal nach zu fragen.
Da noch weitere Kollegen damals offen geschrieben hatten, hätte ich das mit meinem Anwalt auch mit denen so machen können. Nee, morgens beim Kämmen schon kotzen, das ist nicht mein Ding. Es reicht schon, wenn es wegen einigen Entscheidungen von der EU und dem Berliner-Opportunisten-Treff passiert.
Ich hab bis heute nicht kapiert, was ich noch darf, besser jedem, dem ich eine Mail schreiben möchte, vorher per Einschreiben mit Rückantwort fragen, ob ich ihm eine Mail schicken darf ? ? ?