Logger
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Liebe Modellflugkollegen,
der Einbau und Betrieb der Logger sind ja im neuesten entsprechenden FAI Dokument genau geregelt. Außerdem ist auch ein Überprüfungsverfahren genau beschrieben.
Des weiteren kann die Wettbewerbsleitung jederzeit verlangen, daß ein "Monitoring" Logger mitfliegen darf. Jeder Pilot muss dies gestatten und auch seinen Logger auf Verlangen zur Überprüfung zur Verfügung stellen.
Ich werde bei uns auf der DM 2017 in Karbach Flugzeuge nachmessen, nachwiegen, einen "Monitoring" Logger bereit halten und stichprobenartig Logger überprüfen, so daß der Verdacht auf unfaire Praktiken gar nicht erst aufkommen sollte. Ich denke, das wird in Zukunft bei allen Wettbewerben so gemacht werden.
Halbgare Verdachtsmomente vergiften die Stimmung und deshalb sollte man mit so etwas äußerst zurückhaltend umgehen! Ich bin überzeugt davon, daß bei unseren F5J-Piloten absolut fair und sportlich korrekt geflogen wird.
Mit fliegerischen Grüßen,
Peter Deivel
Fachreferent F5J im Sportausschuss Elektrosegelflug