Angemessene Frist zur Lieferung

Helmsmerich

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Hallo Rechtsexperten.

Ich hätte ein paar Frage wegen einer bisherigen versäumten Lieferung aus einer Bestellung bzw. zur weiteren Vorgehensweise.

Am 21.10.2011 habe ich bei der Fa. CNC - Modellsport die laut Ihren Internetseiten ihren Sitz in 35394 Gießen hat und deren GF ein Stefan Hudler ist, per email eine Jeti ProCard bestellt. Am selbigen Tag ist mir eine Rechnung mit den Überweisungsdaten zugestellt worden und am selbigen Tag habe ich auch den ausgewiesenen Rechnungsbetrag überwiesen. Lt. Werbung der Fa. CNC - Modellsport sollte die Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang erfolgen. Die ProCard hätte ich schon spätestens in der KW 43 benötigt. Die ProCard wurde bis heute nicht geliefert. Emails an die Fa. CNC - Modellsport bliebten unbeantwortet. Am Telefon hebt zur Aufklärung niemand ab. Es könnte doch auch sein, daß z.B. die ProCard auf dem Postweg abhanden gekommen ist oder sie nicht lieferbar ist.

Nachdem ich die " Faxen dicke " habe bestelle ich die ProCard bei einer anderen Firma. Da ich die bei der Fa. CNC - Modellsport bestellte ProCard nicht mehr benötige uns sich auch niemand meldet habe ich mir folgende Möglichkeiten ausgedacht:

1.) ich setze der Fa. CNC - Modellsport noch eine angemessene Frist ( bestens per Einschreiben ) zur Lieferung. Liefert sie nicht innerhalb der Frist werde ich wohl aus dem Vertrag aussteigen können. Liefert sie innerhalb der Frist, verkaufe ich eben die ProCard weiter.

2.) Falls die Fa. CNC - Modellsport unerwartet doch liefert, kann ich ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 Wochen die ProCard wieder zurücksenden, um dann wieder eine Ewigkeit auf das Geld warten zu müssen.

3.) Vielleicht ist es auch sinnvoll von der Hausbank vorsichtshalber den bereits überwiesenen Betrag zu versuchen rückgängig zu machen.

Klickt man die AGB der Fa. CNC - Modellsport an, kommt nur ein Hinweis das die Versandkosten bei Widersprüchen von den Kunden zu tragen sind. Daher meine Frage. Wie lang ist eine angemessenen Frist zu Punkt 1.) und um welchen § im BGB handelt es sich dabei ?


Grüße
Helmut
 
Die Leistungsfrist sollte so bemessen sein, dass eine angefangene Leistung noch zu Ende gebracht werden kann, üblicherweise zwischen 10 und 14Tagen. Hier sicherlich nicht länger, er braucht ja nichts zu fertigen. Setzt du eine zu kurze Frist, bringst du damit zumindest eine objektiv angemessene Frist zum laufen.
Die Regelung ergibt aus der folgenden Kette: §437 Nr.2, §323 I. Letzterer regelt dein Rücktrittsrecht.

Die Fristsetzung sollte immer per Einschreiben Rückschein erfolgen, dann hast du auch den Nachweis selber in der Hand.

Die Kosten der Rücksendung, sollte er doch liefern, muss üblicherweise ab 40€ Warenwert er selbst tragen...

Grüße
hg
 
Wenn du von dir aus Überwiesen hast kannst du das Geld leider nicht zurückbuchen lassen, das geht nur bei Lastschrift.

Ich darf hier leider nichts zur der Firma schreiben, da ich beim letzten mal schon ne Verwarnung von einem Mod bekommen habe.

Frank
 
Hallo Miteinander,

vielen Dank einstweilen für die Auskünfte und Hinweise.

Der CNC - Modellsport scheint kein unbeschriebenes Blatt zu sein. Da kann ich froh sein, daß ich dort nicht noch einen Regler für 159.- Euro bestellt habe.

Gruß
Helmut
 
1.) ich setze der Fa. CNC - Modellsport noch eine angemessene Frist ( bestens per Einschreiben ) zur Lieferung. Liefert sie nicht innerhalb der Frist werde ich wohl aus dem Vertrag aussteigen können. Liefert sie innerhalb der Frist, verkaufe ich eben die ProCard weiter.

Das Fernabsatzgesetz ist hier dein Freund: Bis zwei Wochen NACH Lieferung kannst du ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (unbenutze Ware zurücksenden). Das geht natürlich auch VOR der Lieferung. Also schreib ihm "Storno der Bestellung, Geld rücküberweisen". Wenn dann nichts kommt, Rückzahlung per Einschreiben mahnen, nächster Schritt dann Mahnbescheid.
 
Das Fernabsatzgesetz ist hier dein Freund: Bis zwei Wochen NACH Lieferung kannst du ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (unbenutze Ware zurücksenden). Das geht natürlich auch VOR der Lieferung. Also schreib ihm "Storno der Bestellung, Geld rücküberweisen". Wenn dann nichts kommt, Rückzahlung per Einschreiben mahnen, nächster Schritt dann Mahnbescheid.

Hallo,

und Danke für die Auskunft.

Ich habe allerdings die Befürchtung, daß die Aufwandskosten zu einem Einschreiben mit RSch, Mahnbescheid usw. in keinem Verhältnis zu den überwiesenen 7,85.- Euro stehen.

Gruß
Helmut
 
Hallo,

und Danke für die Auskunft.

Ich habe allerdings die Befürchtung, daß die Aufwandskosten zu einem Einschreiben mit RSch, Mahnbescheid usw. in keinem Verhältnis zu den überwiesenen 7,85.- Euro stehen.

Gruß
Helmut

Hallo Helmut!

Das musst du für dich entscheiden.Wobei es sicherlich gut wäre wenn du das machst und den Laden anzeigst, denn umso mehr Leute das melden desto schneller kann die Justiz da was machen!

Mfg Nils
 
Hallo Helmut!

Das musst du für dich entscheiden.Wobei es sicherlich gut wäre wenn du das machst und den Laden anzeigst, denn umso mehr Leute das melden desto schneller kann die Justiz da was machen!

Mfg Nils

Hallo Nils,

wenn mehrere Leute den Geschäftsführer des Laden anzeigen kann die Justiz nicht nur schneller sondern auch effektiver etwas machen.

Bei fortgesetzter Begehung von Betrug ist das zu erwartende Strafmaß höher. ( § 263 Abs.3 Nr.1 StGB ).


Gruß
Helmut
 
Hallo Helmut,

Es sind scheinbar schon einige Anzeigen vorhanden: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/275358-Erfahrungen-mit-CNC-Modellsport-in-Gießen/page4). Der Polizeibeamte war super nett - ich kann nur jedem diesen Schritt empfehlen. Es geht einem danach gleich viel besser!

Viele Grüße
Gerhard

Hallo Gerhard,

ich habe dem GF der Fa. CNC - Modellsport ein Einschreiben mit Rsch geschickt und ihm eine Frist bis zum 27.11.2011 zur Rücküberweisung meines überwiesenen Geld gesetzt. Bis dahin sind mir die Hände gebunden. Ich vermute, daß mein Einschreiben nicht angenommen wird. Ich hatte es mir schon halbwegs gedacht, daß gegen ihn mehrere Strafanträge gestellt wurden. Mich verwundert es, daß er auch in dem Modellflugverein geduldet wird in dem er aktives Mitglied ist. Oder hat er dort einen Namensvetter oder ist es sein Sohn mit selben Vornamen ? Ein Bild von ihm hatte ich bisher noch nirgendswo gesehen.

Gruß
Helmut
 
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