ist für Nicht EU Angehörige möglich. Für nicht in D ansässige EU Bürger geht das leider nicht.Den EU-Kompentenznachweis gibt es in der Schweiz nicht, Bertram wird ihn also beim LBA gemacht haben.
Haben da die Deutschen mal wieder eine Extrawurst gebraten?.Der A1/A3 ersetzt keinen Kenntnisnachweis, auch in Zukunft nicht,
Haben da die Deutschen mal wieder eine Extrawurst gebraten?.
Ich kann mit meinem A1/A3 Schein in der ganzen EU fliegen gehen, genauso wie alle EU-Piloten mit A1/A3 Schein bei uns fliegen dürfen.
Ist ja auch eigentlich der grundlegende Sinn einer EU-Verordnung
dann habe ich das falsch verstanden. Liest sich so, dass ohne Kenntnisnachweis in D nicht geflogen werden darf.Der A1/A3 ersetzt keinen Kenntnisnachweis, auch in Zukunft nicht, es ist also auch in Zukunft ein Kenntnisnachweis erforderlich
Diese Debatte krankt mal wieder an der Unterscheidung: Fliegen nach A1/A3 oder Fliegen im Verbandsrahmen. Ersteres erfordert nur den entsprechenden Nachweis vom LBA und keinen Kenntnisnachweis, letzteres braucht keinen A1/A3-Schein, aber eben den (Nachfolger des) Kenntnisnachweis.Das wird so werden.