Anmeldung beim LBA zur Registrierung als UAS-Betreiber und/oder Fernpilot und Prüfung zum Nachweis für Fernpiloten (A1/A3)

Ein wenig Statistik gefällig?
Über 250.000 Registrierungen beim LBA
 

MD-Flyer

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Diese A1/A3 Prüfung (mit Vorbereitung) etc. ist (nach eigenem Test :D ) innerhalb von 18 Minuten absolvierbar.
 
Ich habe vor 3 Jahren diesen Kenntnisnachweis gem. §21a LuftVO beim DMFV gemacht und kann mich noch schwach erinnern.
Einige Fragen beim LBA Test kamen mir bekannt vor.
Ob die voneinander abgeschrieben haben? 😄
 

MD-Flyer

User gesperrt
Freundliche Menschen haben scheinbar alle Fragen und die zugehörigen Antworten ins Internet geschrieben. Google ist also dein Freund. :D
 
Habe Test usw. gemacht und bestanden, Daten hochgeladen, und die Nummer wurde mir auf deren für mich personalisierten Seite mitgeteilt. Dort steht aber auch "Der EU-Kompetenznachweis ("Fernpilotenführerschein") kann im PDF-Format heruntergeladen werden" - aber es ist kein Link dazu zu sehen... Kommt der erst nach dem Bezahlen, oder wo kann ich den finden?
LG Bertram
 

heikop

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Hier in D meldet man sich in seinem LBA-Konto an und kann dort das PDF runterladen, ich vermute daß es in der Schweiz ähnlich ist.
 
Die Anmeldung ist beim LBA erfolgt. Und wenn ich die Seite (angemeldet) besuche, sieht das so aus:

1647331825906.png


"... kann im PDF-Format heruntergeladen werden": aber wie - es ist nichts Anklickbares dabei??
Sieht das bei Euch auch so aus - oder bin ich irgendwie völlig falsch gelandet?

Bertram
 

heikop

User
Einfach noch etwas abwarten, die sind wohl nicht mehr so schnell. Bei mir ging das sehr zügig, ich war aber
auch ganz am Anfang mit dabei.
 

onki

User
Hallo,

Ich hab dazu bzw. zum Kenntnisnachweis eine Frage.
Mein DMFV-Kenntnisnachweis läuft irgendwann im Oktober ab, ich hab aber noch einen länger gültigen A1/A3 Nachweis.
Da der Kenntnisnachweis in der aktuellen Form bis Ende des Jahres eh Geschichte ist, bin ich nicht sicher ob man den zu dem Zeitpunkt noch auffrischen kann.
Bis dato ist das neue Procedere ja entweder streng geheim bzw. unausgegoren.
Ist etwas zum Kenntnisnachweis bekannt oder würde ein A1/A3 den ggf. "ersetzen"?
Oder kann ich die gut zwei Monate als Übergangszeit ansehen?

Gruß
Onki
 

aue

User
Der A1/A3 ersetzt keinen Kenntnisnachweis, auch in Zukunft nicht, es ist also auch in Zukunft ein Kenntnisnachweis erforderlich (vielleicht auch Kompetenz-). Der DMFV strebt aber an, dass die erteilten und bisher noch gültigen Kenntnisnachweise ihre Gültigkeit behalten können.
Bis August ist ja noch etwas Zeit und der DMFV hofft ja, bis dahin alles neu geregelt zu haben.
 

S_a_S

User
Hallo Bertram
nur zum Vergleich, so sieht es bei mir aus.

Unbenannt.png
Prüfung und Download sind verfügbar.

@onki
Wenn nichts dazwischenkommt gibt es bis dahin die BE und die Einweisung (mit Schein) durch Deinen Verband. Wenn nicht, dann eben nur Fliegen nach A1/A3 mit Höhen-Deckel oder auf dem Fluggelände. Da ist in der Übergangszeit bis Ende des Jahres (je nach AE) kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Grüße Stefan
 
Haben da die Deutschen mal wieder eine Extrawurst gebraten?.
Ich kann mit meinem A1/A3 Schein in der ganzen EU fliegen gehen, genauso wie alle EU-Piloten mit A1/A3 Schein bei uns fliegen dürfen.
Ist ja auch eigentlich der grundlegende Sinn einer EU-Verordnung

Hallo,

in Deutschland wird der Modellflug ab 2023 im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Artikel 16
durchgeführt. Dies hat nichts mit der Open Category C1-C3 zu tun. Jedes Land in der EU kann eine Betriebserlaubnis nach Artikel 16 für den Modellflug anstreben, daher ist es keine Extrawurst.

Gruss
Micha
 
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Claus Eckert

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Das wird so werden.
 
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