Genau so.
Vor allem wenn man den A1/A3 erlangt hat sollte man doch auch wissen wofür der ist?
Nennt man "nice to have", denke ich.In welche Kategorie der User falle ich, wenn ich den A1/A3 einfach aus Sammelleidenschaft erworben habe, obwohl ich ihn wohlwissentlich nicht brauche?
cu,
Rüdiger
z.Bsp. dass man bei uns fliegen darf.Vor allem wenn man den A1/A3 erlangt hat sollte man doch auch wissen wofür der ist?
Ich konnte die LuftVO mal auswendig. Mit dem Alter verliert man manche Faehigkeiten, nur wenige gewinnt man dazu. Bei mir war es zum Beispiel Nachsicht und Toleranz und die simple Erkenntnis, das man nicht jeden an sich selbst messen sollte. Anders gesagt: Es duerfte nicht nur mir so gehen, dass ich mir diesen umfangreichen, abstrakten Paragraphenkram nicht mehr merken kann. Und ich finde es erschreckend, wie wenig Verstaendnis diejenigen, die Talent fuer sowas haben, fuer den Rest aufbringen koennen.Umso erschreckender dass selbst erfahrene Forenleser das immer noch nicht verinnerlicht haben.
Man sollte meinen dass das nach Jahren der Diskussionen klar ist - offenbar aber nicht...
Vor allem wenn man den A1/A3 erlangt hat sollte man doch auch wissen wofür der ist?
nein, denn die Vorgaben der 2019/945 ( Artikel 2 (1) a) ) betreffen eben nicht privat hergestellte UAS damit sind auch alle Klassenvorgaben dafür nicht zutreffend. Einzig BNF/RTF-Kits, die mit eingebauter Elektronik oder gar Fernsteuerung angeboten werden, fallen eventuell darunter.Auf der Wiese/Wildflug: Alle Modellflugzeuge sind meiner Auffassung nach Drohnen der Klasse C4, welche in der Unterkategorte A3 betrieben werden.
wie z. B. "dass das was die Verbände zur Zeit von sich geben nicht rechtskräftig ist, da ohne BE einfach über EU Richtlinien hinweg gesetzt usw.
Auch für A1 geltenPS: meine nächste Frage wäre dann, ob meinen F3K oder Shockflyer mit unter 250g und < 19 m/s dann in die Kategorie A1 fällt, und dann weiterhin legal im Park oder Garten betrieben werden darf, natürlich nur bis max. 120m Höhe dann...
Eben deswegen ist die Diskussion ja entstanden. An vielen Stellen liest man, dass diese Übergangsfristen zu Ende 2021 bzw. Anfang 2022 enden.Wenn man die Übergangsfristen für Verbandsmitglieder ignoriert kann man das behaupten.
Auch für A1 gelten
- das Verbot des Überfliegens von Menschenansammlungen sowie
Das steht wo?Eben deswegen ist die Diskussion ja entstanden. An vielen Stellen liest man, dass diese Übergangsfristen zu Ende 2021 bzw. Anfang 2022 enden.
Mit dem oben verlinktem DAec Statement las ich das erste Mal etwas in die Richtung, dass die Übergangsfrist voraussichtlich bis Ende 2022 gilt. Beim nächsten Vorfall, sofern es diesen gibt, berufe ich mich auf den DAeC Link in Kombination mit dem "alten" Kenntnisnachweis.
An vielen Stellen liest man, dass diese Übergangsfristen zu Ende 2021 bzw. Anfang 2022 enden.
Absolut richtig, und das werde ich in Zukunft auch so beherzigen. Vorher war es halt so, dass ich mich nicht ausführlich genug damit beschäftigt habe + die absolute Sicherheit beim Auftreten des jungen Copter-Piloten, als er uns seinen Standpunkt erzählte... Falls es noch einmal zu einer (un)sinnigen Diskussion kommt, habe ich dank Dir, dank euch, ja nun deutlich bessere Argumente als vorher!Aus der Erfahrung heraus macht es wenig Sinn das Thema auf einem Modellflugplatz zu diskutieren und noch weniger das auf einer Wildflugwiese zu tun. Das was man da an Thesen zu hören bekommt ist Hanebüchen und in den Allerwenigsten Fällen korrekt.
Daher sage ich denen meistens nur, fliegt dieses Saison und ihr werdet frühestens in der 2. Jahreshälfte etwas zum Thema hören was in die finale Umsetzung münden wird. Wenn es so weit ist ackern wir das durch...denn es macht keinen Sinn sich mit unfertigen Dingen abzuarbeiten.