Aufstiegsgenehmigung des Eigentümers

Sooooo,

aufgrund der Wortmeldungen und der Befragung meines Guachters habe ich das PDF nochmal überarbeitet und in 2 Versionen gesplittet.

1. Wenn mich jemand beauftragt, dann hat er auch kein Dünkel das komplizierte Formular auszufüllen (er will dann ja, dass ich das mache), aber auch das habe ich vereinfacht und etwas unformuliert:

Anhang anzeigen Eigentuemer_Erlaubnis_Gewerblich.pdf

2. Für Wildflieger OHNE Abschreckungseffekt das vereinfachte Formular:

Anhang anzeigen Eigentuemer_Erlaubnis_Wildflug.pdf

Bitte kurz drüberschauen, aber das sollte das Finish sein ;-)

Vielen Dank nochmal an alle Beteiligten...

LG HJ
 

Gast_39324

User gesperrt
Hi
Sorry hänschen er hat recht:)

Auszug aus Wiki:

Höhe über GND Luftfahrzeuge
0 m bis 100 m Vögel, Drachen, ferngesteuerte Modellflugzeuge
150 m bis 1500 m Luftsportgeräte, Segelflugzeuge, Heißluftballone, Hubschrauber
1500 m bis 3000 m Kleinflugzeuge im Reiseflug, Segelflieger im Streckenflug, Verkehrsflugzeuge in Warteschleifen zum Landeanflug
3000 m bis 5000 m Absprung von Fallschirmspringern (üblicherweise 4000 m), Geschäftsflugverkehr, manche Zugvögel
10000 m bis 15000 m Verkehrsflugzeuge im Reiseflug (FL 300 bis FL 450)


Gruß Jürgen
 
Hi Jürgen,

WIKI ist nicht das Gesetzbuch ;-) poste mal den Link du dem WikiBeitrag (bin suchfaul ;-)

Ich orientiere mich da gern an den Fluglotsen (Flugverkehrskontrollstelle) die haben in der Luft das Sagen...

Hier ein toller Infolink zum Thema:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

Ca. in der Mitte wird der Luftraum in einer Grafik gut erklärt. Andere gesetzliche Grundlagen konnte ich nicht finden...
 
Flughöhe

Flughöhe

Hallo zusammen , in meinen Auflagen wurde mir eine maximale Flughöhe von 150 gestattet. Für normale Luftbildaufnahmen reichen aber zwischen 30 und 50 Meter Höhe aus , je nach Objekt halt.

Man muß nur ganz klar sagen als privater Modellflieger darf man deutlich mehr , als wenn man nur 1 Euro für eine gewerblichen Flug macht , da wird man mit vielen Auflagen vollgeschüttet.

Aber es gibt immer Leute ( sogenannte VIP ) die dürfen alles machen , da spielt die Höhe keine Rolle. Bis ein ADAC Hubschrauber getroffen wird !

Wenn was passiert und die Versicherung soll bezahlen , gibts nur Deckung wenn Du die Anforderungen und Auflagen einhälst. Da steht ; wenn man Geräusche von Hubschraubern hört muß man sofort landen.:rolleyes:

@ wildflug , was willst Du den im gewerblichen Bereich machen ? Laß doch mal die Katze aus dem Sack ;)

Vielleicht kann dann auch Dir geholfen werden. :D

Zur Info , das Ordnungsamt muß nur informiert werden, könnte ja einer bei denen anrufen und sagen " Da ist ein UFO am Himmel " :)



Grüsse
Mischka
 
Hallo mischka75,

unter www.wildflug.eu gibt es Infos zu dem was ich vorhabe...

Ist bisher alles nur privater Spass, aber es haben mich jetzt schon einige meiner Kunden (Webdesignfirma) angequatscht ob ich ihr Gelände filmen kann und den Film dann zu Youtube hochladen. Da ist in meinen Augen Potential da, da ich die benötigte Ausrüstung so wie so schon habe. Filmschnitt, Youtube und Internet etc. kann ich UND Spass macht es mir auch - ;-)...

Wenn ich über kurz oder lang keine Abmahnungen kassieren will, dann muss da ein Amtssiegel drauf - ohne geht es in DE halt nicht...

150 m sind für die Filme mehr als genug!! Habe auch die Erfahrung gemacht, dass zwischen 20m und 70m die besten Aufnamen entstehen. Bei gutem Wetter geht auch etwas höher aber 150 brauch ich nicht...

Lass mal was von deiner Arbeit sehen - interessiert mich brennend, was sonst so in der Richtung produziert wird.

LG HJ
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich schaue mal, dass ich einen finde, der etwas weiß....
Steffen würde auch normalerweise hier etwas schreiben, vielleicht hat er das übersehen.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
In meiner "Signatur" gibt's den Link zu MODELLFLUG UND LUFTRECHT. Wenn Du das gelesen hast, weißt Du mehr bezüglich des Themas als 95% der Modellflieger. Allerdings geht es da nur um luftrechtliche Belange, das hat absolut nichts mit Aufstiegsgenehmigungen und den darin enthaltenen individuellen Auflagen zu tun. Das muss man fein säuberlich trennen!

Eckart
 
Eigentlich ist doch alles geklärt, vielleicht kann man den Bereich "Mindestflughöhen"noch bereinigen, das war nur zur Korrektur und Klarstellung...
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ich lasse es stehen, Hans. Für diejenigen, die noch nie von so etwas gehört haben.
Die Beiträge im Forum über die Zeit deuten darauf hin, dass es doch einige sind
 
Hallo Dieter,

im Großen und Ganzen denke ich auch, dass an dieser Stelle einiges an Wissensnacholberarf gibt und der Treat so stehen bleiben kann/soll.

Die Überflugfrage über Ortschaften und Personen wäre evtl. einen Extratreat wert...

LG HJ
 
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