Kenntnisnachweise werden zu "Schulungsnachweisen"
Aufstiegserlaubnisse zu "Geländeausweisungen"


von Frank Tofahrn.

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Ab 1.1.2023 gilt die neue EU-Drohnenverordnung (DVO (EU) 2019/947) auch für den Modellflug, da am 31.12.2022 der eingeräumte Übergangszeitraum abläuft. Spätestens ab dann benötigen die Modellflugverbände sogenannte “Verbandsbetriebserlaubnisse”, um im Rahmen ihres Verbands den bisherigen Modellflugbetrieb fortführen zu können.

Das diesbezügliche Genehmigungsverfahren des MFSD/DAeC beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) befindet sich mittlerweile in der Endphase. Die beantragten Prozedere gelten dann für alle MFSD- und DAeC-Vereine.

Viele Punkte sind bereits mit der Behörde abgestimmt und endgültig bestätigt. Sie können daher als gesichert angesehen werden. Dies gilt auch für die Themen “bisheriger Kenntnisnachweis/neuer Schulungsnachweis” sowie “bisherige Aufstiegserlaubnis/neue Geländeausweisung”.


Im Rahmen des Modellflugs im MFSD/DAeC wird insoweit Folgendes für die Zukunft gelten:

Kenntnisnachweise

Frühestens Ende September ist die fünfjährige Gültigkeitsfrist der ersten Kenntnisnachweise abgelaufen. Für den Moment ist also keine Erneuerung notwendig. Bis September wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das neue Schulungsverfahren etabliert sein. Sobald die Verbandsbetriebserlaubnis erteilt ist, wird das jetzige Portal des Kenntnisnachweises angepasst und der neue Schulungsnachweis steht zur Verfügung. Der neue Schulungsnachweis wird wie bisher rund 27 € kosten und wird auch für fünf Jahre gültig sein. Der Test wird im bekannten Format mit etwas angepassten Inhalten zu absolvieren sein.

Bestehende Kenntnisnachweise (also nach alter LuftVO) können bis zum aufgedruckten Datum als Schulungsnachweise gelten, wenn der Nachweisinhaber das MFSD-Online-Training und den MFSD-Online-Test erfolgreich absolviert. Das genaue Online-Prozedere wird dafür demnächst festgelegt und eingerichtet. Eines steht aber jetzt schon fest: Diese „Nachweis-Umschreibung“ wird kostenlos sein.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die europäischen A1/A2/A3-Scheine, Scheine der Specific Category, Luftfahrerscheine aller Art oder Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das Fliegen innerhalb der künftigen Verbandsbetriebserlaubnis des MFSC/DAeC gelten und auch nicht durch das vorbeschriebene Prozedere zu tauglichen Scheinen gemacht werden können.


Aufstiegserlaubnisse und Betriebsgenehmigungen nach früherem Recht

Bestehende Aufstiegs- oder Betriebserlaubnisse von MSFD/DAeC-Modellflugvereinen gelten als sogenannte Geländeausweisung für eine Interimszeit von zwei Jahren nach Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis, ohne dass dafür besondere Voraussetzungen eingehalten werden müssten. In dieser Zeit haben die MFSD/DAeC-Modellflugvereine die Möglichkeit, ihre jeweiligen Aufstiegs- oder Betriebsgenehmigungen an den MFSD zu übersenden. Der MFSD wird sodann prüfen, inwieweit die Aufstiegs- oder Betriebsgenehmigungen mit den neuen Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis vereinbar sind.

Sollten Änderungen erforderlich sein, werden diese mit dem Modellflugverein besprochen und abgestimmt. Im Regelfall dürften frühere Auflagen und Nebenbestimmungen wegfallen, weil insoweit die “Standardisierten Regeln für Flugmodelle” (StRfF) die notwendigen Anforderungen schon vorhalten. Es werden voraussichtlich auch einige Modellflugvereine überhaupt keine Geländeausweisung mehr benötigen, wenn bei ihnen beispielsweise keine Flugmodell mit mehr als 12 kg MTOM (Maximum Take-Off Mass - Höchstabfluggewicht auch: Maximale Startmasse)) betrieben werden und auch sonst kein Ausweisungsbedarf besteht. Die erforderliche Zustimmung der zuständigen unteren Luftverkehrsbehörde holt ebenfalls der MFSD für den Modellflugverein ein, was den Vereinen mühsame Behördengänge erspart.


Fazit

Kein MFSD/DAeC-Modellflieger braucht Sorge haben, dass er wegen eines ablaufenden Kenntnisnachweises und noch nicht absolvierbarem Schulungsnachweis in kurzer Zeit zwei Mal zur Kasse gebeten wird. Vielmehr kann ein Kenntnisnachweis während seines gesamten Gültigkeitszeitraums auch als Schulungsnachweis genutzt werden, wenn das oben beschriebene, sehr einfache und kostenlose “Auffrischungs-Prozedere” durchlaufen wird.

Aufstiegs- und Betriebserlaubnisse können in einem komfortablen Verfahren, das vom MFSD in Abstimmung mit den jeweiligen MFSD/DAeC-Modellflugvereinen geführt wird, in Geländeausweisungen umgeschrieben werden. Um das gegebenenfalls erforderliche Plazit der unteren Luftverkehrsbehörde kümmert sich ebenfalls der MFSD. Der Modellflugbetrieb kann währenddessen ohne jede Unterbrechung fortgeführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo zusammen,

Ich beziehe mich auf den Artikel „aus alt mach neu“. Ins Besondere die Passage :

—— Zitat Anfa ng — —

„Es sei noch darauf hingewiesen, dass die europäischen A1/A2/A3-Scheine, Scheine der Specific Category, Luftfahrerscheine aller Art oder Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das Fliegen innerhalb der künftigen Verbandsbetriebserlaubnis des MFSC/DAeC gelten und auch nicht durch das vorbeschriebene Prozedere zu tauglichen Scheinen gemacht werden können.“

——Zitat Ende —-

Frage:

Worin liegt der Unterschied zwischen einem A1/A2/A3-Schein und des Schulungsnachweises? (um innerhalb einer Verbandbetriebserlaubnis des MFSD
/ DAeC fliegen zu dürfen?)

Wenn ich ein A1/A2/A3-Training mit Test (Zertifikat) besitze, darf ich doch UAV (darunter zählen auch Modellflugzeuge bis 25 kg) in der EU fliegen? Was bitte unterscheidet den Inhalt einer zertifizierten A1/A3 , A2 Schulung inklusive der Prüfung vom im Zitat genannten Schulungsnachweis?
Ich habe den A1/A3 und A2 Schein gemacht um für ALLE auf mein Hobbybetrieb zutreffenden Regeln gerüstet zu sein. Nun lese ich, dass diese Zertifikate, die zudem viel Geld, Zeit und Hirnschmalz benötigten gegen diesen „Schulungsnachweis“ nichts wert sind (zumindest was den Betrieb auf DAeC Grund angeht)

Warum gibt es nun wieder nationale Sonderregelungen die von der EASA abweichen?

Bin gerade etwas „lost in space“
Vermute aber ihr könnt mich aufschlauen…
Vielleicht habe ich auch wieder im Dschungel der Bürokratie etwas nicht verstanden oder gelesen.

LG Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Unterschied liegt in den unterschiedlichen Rahmenbedingungen des Flugbetriebs und unterschiedlichen Schulungsinhalten.
Der Schulungsnachweis durch Modellflugverbände ist nebenbei eine Forderung der EASA. Keine nationale Sonderregelung.
 
Der Unterschied liegt in den unterschiedlichen Rahmenbedingungen des Flugbetriebs und unterschiedlichen Schulungsinhalten.
Der Schulungsnachweis durch Modellflugverbände ist nebenbei eine Forderung der EASA. Keine nationale Sonderregelung.
Haha. Geschult wird mit dem Kenntnisnachweis niemand - ich starre mit leeren Augen auf den Bildschirm und warte bis der Button mit "weiter" blau wird ...

Der A1/A2/A3 "Drohnenführerschein" ist wenigstens noch so etwas wie eine echte Prüfung, bei der man auch mal nachdenken muß was man anklickt.

Ist schon seltsam was Lobbyistenverbände in unserer Republik so hervorbringen.
 
Hallo,
um hier einem falschen Eindruck vorzubeugen:
Der kommende Schulungsnachweis des MFSD beinhaltet sehr wohl eine Prüfung, bei der Fragen beantwortet werden müssen. So einfach wie hier vermutet, wird es also nicht werden.
 
Warum gibt es nun wieder nationale Sonderregelungen die von der EASA abweichen?

Bin gerade etwas „lost in space“
Vermute aber ihr könnt mich aufschlauen…
Vielleicht habe ich auch wieder im Dschungel der Bürokratie etwas nicht verstanden oder gelesen.

LG Sascha
Ganz einfach gesagt - das fliegen nach Verbandsregeln ermöglicht dir mehr Spielraum, besonders in Bezug auf die mögliche Flughöhe, als die üblichen max. möglichen 120m im EU Raum unter Open.
Haha. Geschult wird mit dem Kenntnisnachweis niemand - ich starre mit leeren Augen auf den Bildschirm und warte bis der Button mit "weiter" blau wird ...

Der A1/A2/A3 "Drohnenführerschein" ist wenigstens noch so etwas wie eine echte Prüfung, bei der man auch mal nachdenken muß was man anklickt.

Ist schon seltsam was Lobbyistenverbände in unserer Republik so hervorbringen.
Ein Kenntnisnachweis soll eine Kenntnisnahme des Stoffs vermitteln - das ist kein "Test". Verstehen viele einfach nicht, bzw. wollen es nicht verstehen. Das kann man am besten mit einer BG Schulung vergleichen, ist da schon jemals jemand "durchgefallen"?

Übrigens - das Missverständnis liegt auch teils darin begründet:
Der so (dümmlich) bezeichnete Drohnenführerschein ist kein Führerschein sondern lediglich eine Prüfbestätigung. Kann man am besten mit dem "Mofa-Führerschein" (den es ebenfalls nicht gibt) vergleichen, denn der ist ebenso lediglich eine Prüfbestätigung. Was auch der Grund ist, weshalb man eine Prüfbestätigung (im Gegensatz zu einer Fahrerlaubnis) nicht wieder "nehmen" kann. Man kann lediglich das Fahren untersagen, das Papier bleibt dir. Letztlich hat man das aber auch damals zu hören bekommen, nur vergessen, wahlweise auch erst gar nicht zugehört.
Leider übernehmen wir aber nur all zu gerne die gehäuft falschen Aussagen der Herren Politiker (ohne Sachkenntnis oder Verstand) und vermischen das dann um letztlich "Garnüscht" mehr zu verstehen...

Ob es nun ein Kenntnis, ein Kompetenznachweis werden wird oder wie von Frank nun mittlerweile als Schulungsnachweis genannt...sicher werden uns noch viele Namen dafür genannt werden - was bleibt?
Es soll/muss ein Sachverhalt rübergebracht werden und auf eine, wie auch immer geartete Weise muss gewährleistet werden dass man sich tatsächlich damit befasst.
Zu nichts anderem dient die aktuelle Durchklickerei - und erfüllt letztlich ihren Zweck.

So ganz verstehe ich auch einige nicht was sie wollen.
Es hat den Anschein dass sie erst "glücklich" sind wenn man sich zur Prüfung in der jeweiligen Landeshauptstadt, unter Prüfung der Personalien einfindet um einen Test wie zur Gesellenprüfung abzulegen, in Theorie und Praxis.
Zumindest verstehe ich einige hier so...
Aber für diejenigen gäbe es das schon - den "Steurerschein"...
https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/zulassung-von-grossmodellen/
 
Jetzt wird aber langsam eigenartig.
Anscheinend will jetzt jeder Verband sein eigenes Ding machen.

Ein Satz in jeder Generalversammlung denn ich an meine Mitglieder nenne lautet:
Nur gemeinsam sind wir Stark!!!!

Das sollten sich die Verbände im Deutschland mal durch den Kopf gehen lassen um nicht letztendlich dann doch gemeinsam Baden zu gehen.

Ist nur eine Persönliche Meinung von mir.
 
Bewirkt das "offzielle" Drohnen fliegen etwas, wenn man den Steuererschein, für Modelle bis 150 kg, hat?
Sprich A1/A3 oder A2?
 
Hallöchen,

ändert sich an der Klasse für bis 2 kg etwas? Oder kann man die weiterhin ohne Kenntnisnachweis fliegen? (Wäre für meinen Sohn wichtig, der hat den noch nicht).
 
Hallo, unsere Verbände haben mit viel Mühe und Aufwand für uns die neuen Regeln ausgehandelt.
Frank informiert hier seit fast zwei Jahren über die kommenden Änderungen.
Wer für den Modellflug in Deutschland die Ax Scheine machte, hat bisher einfach geschlafen...

An dieser Stelle einmal mehr: grossen Dank an Frank und das Team für die geleistete Arbeit. Wenn das ganze endlich durch ist, viel Spaß in der neu gewonnen Freizeit.

Gruss Hans
Leider ist mein alter Blogg hier tot, dort habe ich die Entwicklung immer dokumentiert.
 
Wie alt ist denn dein Sohn?
2 kg Regel bleibt.

Der ist noch minderjährig. Er fliegt kleine EPP-Sachen und ich bin immer dabei. Ich habe auch eine spezielle Versicherung, bei der er mitversichert ist. Bis jetzt war eben keine Notwendigkeit einer Prüfung usw. Und wenn die 2 kg-Regel bleibt, dann super. Wir haben derzeit auch nichts über 2 kg, weil kein Flugplatz in der Nähe ist, also brauche ich ihn damit dann sicher nicht zu belästigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der ist noch minderjährig. Er fliegt kleine EPP-Sachen und ich bin immer dabei. Ich habe auch eine spezielle Versicherung, bei der er mitversichert ist. Bis jetzt war eben keine Notwendigkeit einer Prüfung usw. Und wenn die 2 kg-Regel bleibt, dann super. Wir haben nichts über 2 kg, weil kein Flugplatz in der Nähe ist, also brauche ich ihn damit dann sicher nicht zu belästigen.
Hallo,
dann reicht es z.Z.
Aber dein Sohn wird grösser und seine Flieger wohl auch.
In Zukunft geht 12 kg auf der Grünen Wiese. Da brauchst du dann aber einen Nachweis. Für den gibt es aber keine Altersgrenze.
 
Hallo,
dann reicht es z.Z.
Aber dein Sohn wird grösser und seine Flieger wohl auch.
In Zukunft geht 12 kg auf der Grünen Wiese. Da brauchst du dann aber einen Nachweis. Für den gibt es aber keine Altersgrenze.

Ganz lieben Dank für die Tips! Sobald das ansteht (und Du hast recht, dass wird es sicher), werde ich mich dann um einen Nachweis bemühen. Sollte ja dann auch für Jugendliche machbar sein oder?
 

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