Kenntnisnachweise werden zu "Schulungsnachweisen"
Aufstiegserlaubnisse zu "Geländeausweisungen"
von Frank Tofahrn.
Aufstiegserlaubnisse zu "Geländeausweisungen"
von Frank Tofahrn.
Ab 1.1.2023 gilt die neue EU-Drohnenverordnung (DVO (EU) 2019/947) auch für den Modellflug, da am 31.12.2022 der eingeräumte Übergangszeitraum abläuft. Spätestens ab dann benötigen die Modellflugverbände sogenannte “Verbandsbetriebserlaubnisse”, um im Rahmen ihres Verbands den bisherigen Modellflugbetrieb fortführen zu können.
Das diesbezügliche Genehmigungsverfahren des MFSD/DAeC beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) befindet sich mittlerweile in der Endphase. Die beantragten Prozedere gelten dann für alle MFSD- und DAeC-Vereine.
Viele Punkte sind bereits mit der Behörde abgestimmt und endgültig bestätigt. Sie können daher als gesichert angesehen werden. Dies gilt auch für die Themen “bisheriger Kenntnisnachweis/neuer Schulungsnachweis” sowie “bisherige Aufstiegserlaubnis/neue Geländeausweisung”.
Im Rahmen des Modellflugs im MFSD/DAeC wird insoweit Folgendes für die Zukunft gelten:
Kenntnisnachweise
Frühestens Ende September ist die fünfjährige Gültigkeitsfrist der ersten Kenntnisnachweise abgelaufen. Für den Moment ist also keine Erneuerung notwendig. Bis September wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das neue Schulungsverfahren etabliert sein. Sobald die Verbandsbetriebserlaubnis erteilt ist, wird das jetzige Portal des Kenntnisnachweises angepasst und der neue Schulungsnachweis steht zur Verfügung. Der neue Schulungsnachweis wird wie bisher rund 27 € kosten und wird auch für fünf Jahre gültig sein. Der Test wird im bekannten Format mit etwas angepassten Inhalten zu absolvieren sein.
Bestehende Kenntnisnachweise (also nach alter LuftVO) können bis zum aufgedruckten Datum als Schulungsnachweise gelten, wenn der Nachweisinhaber das MFSD-Online-Training und den MFSD-Online-Test erfolgreich absolviert. Das genaue Online-Prozedere wird dafür demnächst festgelegt und eingerichtet. Eines steht aber jetzt schon fest: Diese „Nachweis-Umschreibung“ wird kostenlos sein.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass die europäischen A1/A2/A3-Scheine, Scheine der Specific Category, Luftfahrerscheine aller Art oder Pilotenlizenzen nicht als Schulungsnachweise für das Fliegen innerhalb der künftigen Verbandsbetriebserlaubnis des MFSC/DAeC gelten und auch nicht durch das vorbeschriebene Prozedere zu tauglichen Scheinen gemacht werden können.
Aufstiegserlaubnisse und Betriebsgenehmigungen nach früherem Recht
Bestehende Aufstiegs- oder Betriebserlaubnisse von MSFD/DAeC-Modellflugvereinen gelten als sogenannte Geländeausweisung für eine Interimszeit von zwei Jahren nach Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis, ohne dass dafür besondere Voraussetzungen eingehalten werden müssten. In dieser Zeit haben die MFSD/DAeC-Modellflugvereine die Möglichkeit, ihre jeweiligen Aufstiegs- oder Betriebsgenehmigungen an den MFSD zu übersenden. Der MFSD wird sodann prüfen, inwieweit die Aufstiegs- oder Betriebsgenehmigungen mit den neuen Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis vereinbar sind.
Sollten Änderungen erforderlich sein, werden diese mit dem Modellflugverein besprochen und abgestimmt. Im Regelfall dürften frühere Auflagen und Nebenbestimmungen wegfallen, weil insoweit die “Standardisierten Regeln für Flugmodelle” (StRfF) die notwendigen Anforderungen schon vorhalten. Es werden voraussichtlich auch einige Modellflugvereine überhaupt keine Geländeausweisung mehr benötigen, wenn bei ihnen beispielsweise keine Flugmodell mit mehr als 12 kg MTOM (Maximum Take-Off Mass - Höchstabfluggewicht auch: Maximale Startmasse)) betrieben werden und auch sonst kein Ausweisungsbedarf besteht. Die erforderliche Zustimmung der zuständigen unteren Luftverkehrsbehörde holt ebenfalls der MFSD für den Modellflugverein ein, was den Vereinen mühsame Behördengänge erspart.
Fazit
Kein MFSD/DAeC-Modellflieger braucht Sorge haben, dass er wegen eines ablaufenden Kenntnisnachweises und noch nicht absolvierbarem Schulungsnachweis in kurzer Zeit zwei Mal zur Kasse gebeten wird. Vielmehr kann ein Kenntnisnachweis während seines gesamten Gültigkeitszeitraums auch als Schulungsnachweis genutzt werden, wenn das oben beschriebene, sehr einfache und kostenlose “Auffrischungs-Prozedere” durchlaufen wird.
Aufstiegs- und Betriebserlaubnisse können in einem komfortablen Verfahren, das vom MFSD in Abstimmung mit den jeweiligen MFSD/DAeC-Modellflugvereinen geführt wird, in Geländeausweisungen umgeschrieben werden. Um das gegebenenfalls erforderliche Plazit der unteren Luftverkehrsbehörde kümmert sich ebenfalls der MFSD. Der Modellflugbetrieb kann währenddessen ohne jede Unterbrechung fortgeführt werden.
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