Betriebserlaubnis der Verbände

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Was machen denn die Mitglieder die Verbandslos sind?
Du bist nicht verbandslos.
Und um deine Frage zu beantworten: verbandslose dürfen nur nach OPEN fliegen. D.h. nicht über 120m bis Max. 25kg. Mit entsprechenden größeren Abständen.
Dazu brauchst zwingend auch den Kompetenznachweis A1/A3. Dieser Kenntnisnachweis ist aber im Verbandsrahmen Wertlos. Da brauchst den Kenntnisnachweis von einem der beiden Verbände.
 
So, nachdem ihr wieder beim Lieblingsthema "mein" Verband ist besser als der Andere angekommen seid bin ich hier auch raus.
Das Mimimi geht mir ehrlich langsam auf den Keks....lauter Blabla ohne Inhalt, garniert mit dem Mist über einen alten Beitrag.
Wer es nicht kapiert weshalb der so stehenbleibt wie er ist - da bin ich mir nicht sicher ob er die Regelungen, so wie behauptet, auch tatsächlich begreift. All zu oft erlebe ich das Leute sagen "ja klar" um hinterher zu bemerken dass sie nix begriffen hatten.:(
Viel Spaß noch damit, und bitte - kommt nicht zum Thema zurück, sonst wird das am Ende nochmal interessant. ;)
 

Dagobert

User
wenn ich Flugleiter bin kommst du an dem Tag nicht zum Fliegen denn ich muss erstmal deine Versicherungspolice durchlesen und mich vergewissern dass du korekt Versichert bist. Das kann ich aber nicht gleichzeitig auch noch zum Flugbetrieb überwachen
Auch eine angenehme Erleicherung in den StRfF

8.1.8 Modellflugleiter
(1) Werden mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ohne dass unter den Piloten
eine zuverlässige Abstimmung getroffen ist, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt, ist ein
Modellflugleiter zu bestimmen. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich, wenn mehr als 8
Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben werden oder sich im Zuschauer- oder Aufenthaltsraum
mehr als 12 Personen aufhalten, dessen Abstand weniger als 50 m zur Start- und Landefläche beträgt;
es sei denn, der Zuschauer- oder Aufenthaltsraum ist von der Start- und Landefläche durch einen
Sicherheitszaun gem. Ziff. 8.1.5 Abs. 4 dieses Regelwerks abgegrenzt.

Wie ist das beim DMFV geregelt? Ach ja, ist ja alles beim alten geblieben.
Wenn natürlich bei euch dauernd mehr als 8 Modelle gleichzeitig in der Luft sind und Unmengen von Zuschauern anwesend sind bringt die Erleichterung auch wieder nichts ;)
 
8.1.8 Modellflugleiter
(1) Werden mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ohne dass unter den Piloten
eine zuverlässige Abstimmung getroffen ist, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt, ist ein
Modellflugleiter zu bestimmen. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich…..

Moin.
Ich stell mir das jetzt gerade bildlich vor. Da fliegen 4 bis 7 Modelle gleichzeitig, und zwar so, dass ein „sicherer„ Flugbetrieb nicht erwartet werden kann…
Frage: Wer beurteilt das in dem Moment, da ja noch kein Flugleiter vorhanden?
Frage 2: Glaubt wirklich jemand, dass sich unter diesen 4-7 „Flugchaoten“ einer findet, der den Flugleiter spielt?

Ich finde solche „Regeln„ ziemlich praxisfremd und an der Wirklichkeit vorbei.

Gruss,
Volker
 
Auch eine angenehme Erleicherung in den StRfF

8.1.8 Modellflugleiter
(1) Werden mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ohne dass unter den Piloten
eine zuverlässige Abstimmung getroffen ist, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt, ist ein
Modellflugleiter zu bestimmen. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich, wenn mehr als 8
Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben werden oder sich im Zuschauer- oder Aufenthaltsraum
mehr als 12 Personen aufhalten, dessen Abstand weniger als 50 m zur Start- und Landefläche beträgt;
es sei denn, der Zuschauer- oder Aufenthaltsraum ist von der Start- und Landefläche durch einen
Sicherheitszaun gem. Ziff. 8.1.5 Abs. 4 dieses Regelwerks abgegrenzt.

Wie ist das beim DMFV geregelt? Ach ja, ist ja alles beim alten geblieben.
Wenn natürlich bei euch dauernd mehr als 8 Modelle gleichzeitig in der Luft sind und Unmengen von Zuschauern anwesend sind bringt die Erleichterung auch wieder nichts ;)
Ein ganz ein schlauer....oder ist das eine Blase die schnell Platzt
Die AE von unserem Platz lässt sich also so leicht umgehen mit den StRfF.
Werde da morgen gleich mal Auskunft beim RP einholen, habe da nichts gelesen dass die Auflagen der AE auser Kraft gesetzt werden.
 
Erläuter doch mal die deiner Ansicht nach begangenen Fehler. Und das bitte fachlich korrekt und sachlich.


Open Category§16 Option A Nationale Regeln *)§16 Option B
StRfF
**)
Bemerkung
Flughöhenbegrenzung120 m über Grund, Hangflug: 120 m über Pilot mit Segler <10 kgLuftraumstrukturLuftraumstruktur---
Gewichtsklassen250 g/900 g/4 kg/25kg5 kg/25 kg/150 kg10 kg/25 kg/150 kg---
Gewichtsklassen §16 Option A 5Kg und bei §16 Option B 10Kg beides Falsch
 

Dagobert

User
Ich weis auch nicht woran es liegt das du da nichts gelesen hast.
Ich habe volgendes gelesen:
(3) Der MFSD hat die Aufgabe, eine ihm fristgerecht übermittelte, in Abs. 1 dieser Ziffer genannte
Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung auf Vereinbarkeit mit diesem Regelwerk zu prüfen und -
sofern erforderlich - an das Regelwerk anzupassen und dazu die erforderliche Zustimmung der örtlich
zuständigen Luftverkehrsbehörde gem. § 21f Abs. 3 ff LuftVO einzuholen. Im Falle der
Unvereinbarkeit mit diesem Regelwerk ist das Modellfluggelände gemäß Ziff. 8.3.2 dieses Regelwerks
neu auszuweisen, soweit dies möglich ist.

Der DMFV muss genau das gleiche machen. Da müsst ihr auch euere AE in eine Betriebsgenehmigung umwandeln lassen.
Auf jeden Fall müsst ihr auch euern Krempel da hinschicken oder anmelden. Nur das da alles beim alten bleibt. Wird halt erneut abgenickt, war ja alles prima wie es war, hat super funktioniert, kann alles so bleiben wie es ist.
Ist ja auch in Ordnung so. Viele Vereine möchten keine Änderung. Für die bleibt es halt wie es war.
Beim mfsd hat man aber zumindest die Möglichkeit, unter anderem, diese Flugleiterregel in Anspruch zu nehmen. Für mich ist das eine Verbesserung und die will ich für meinen Verein haben. Da wird mir wenigstens das eine oder andere angeboten.
Und ich bin mir sicher das der MFSD auch den Wunsch unseres Vereines respektieren würde wenn wir bei der alten Regel bleiben wollen. Also mehr als zwei verdächtige mit Flugabsicht am Platz ist gleich Flugleiter. Das wollen wir aber nicht. Wir finden es praxisfremd das man ab mehr als zwei Piloten einen Flugleiter braucht. Wir haben einen Pilotenraum, neben der Startbahn, stehen da nicht weit auseinander und sind in der Lage auch zu viert oder zu sechst, wie auch immer, uns abzusprechen. Ich Lande jetzt, ich komm tief über die Bahn von links, was man halt so macht. So doof sind wir nicht das wir dazu eine Leitung brauchen.
 
Der DMFV muss genau das gleiche machen. Da müsst ihr auch euere AE in eine Betriebsgenehmigung umwandeln lassen.
Völliger Quatsch.
a) Wenn Du mal §21f der LuftVO gelesen hättest wüsstest Du das es weiterhin AE's gibt, und zwar ab 12kg.
b) Hat der DMFV auf seiner Homepage klar Stellung bezogen und die heißt: "AE's haben weiterhin Bestandsschutz", was sich mit a) deckt.

Was er genauso macht ist die Geländemeldung, eine Geländemeldung (-ausweisung) hat aber nichts mit der AE selbst zu tun, sondern die Verbände melden Gelände weiter (wohin auch immer). Das wird bestimmt mit dem kommenden U-Space zusammenhängen.


Was die Flugleiterregelt betrifft steht sowas wie "ab 3 Piloten ..." auch bei uns drin und dadurch auch in der Flugordnung. Sind wir über 30 Jahre mit klar gekommen also werden wir das wohl auch noch paar Jahre länger schaffen, obwohl die Regelung vom MFSD besser ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, nachdem ihr wieder beim Lieblingsthema "mein" Verband ist besser als der Andere angekommen seid bin ich hier auch raus.
Das Mimimi geht mir ehrlich langsam auf den Keks....lauter Blabla ohne Inhalt, garniert mit dem Mist über einen alten Beitrag.
Wer es nicht kapiert weshalb der so stehenbleibt wie er ist - da bin ich mir nicht sicher ob er die Regelungen, so wie behauptet, auch tatsächlich begreift. All zu oft erlebe ich das Leute sagen "ja klar" um hinterher zu bemerken dass sie nix begriffen hatten.:(
Viel Spaß noch damit, und bitte - kommt nicht zum Thema zurück, sonst wird das am Ende nochmal interessant. ;)
Danke aber was hat das mit ..."mein" Verband ist besser als der Andere.....oder noch besser deine Unterstellung...Wer es nicht kapiert weshalb der so stehenbleibt wie er ist......am Hut?
Das Beste Beispiel vom Verstehen kam schon von dir
Der Unterschied der mir aufgefallen ist, Modellflieger auf DMFV Gelände brauchen nun ausnahmslos den KN, während es beim MFSD Gelände wohl wie bislang (mit Flugleiter ohne KN) zu sein scheint?!
Das verstehe ich aber wirklich nicht...
:confused:

Wenn der Mist wie du schreibst dafür sorgt dass eine Vorstandsitzung nicht so verläuft wie geplant (Vorsichtig ausgedrückt) auch wenn der Beitrag Alt ist.
Bei den hier unten angeführten "Ähnliche Themen" wäre es angebracht nur auf Seiten zu verweisen, zumal wenn sie dann noch Verbandsaussehen haben die den Aktuellen Vorgaben entsprechen und nicht Wunschdenken wieder geben.
das ist nicht dienlich zur Aufklärung

Danke Martin für die Neue Schärfe die du hier reinbringst. Ohne Seitenhiebe geht bei dir nichts
 

Dagobert

User
Völliger Quatsch.
a) Wenn Du mal §21f der LuftVO gelesen hättest wüsstest Du das es weiterhin AE's gibt, und zwar ab 12kg.
b) Hat der DMFV auf seiner Homepage klar Stellung bezogen und die heißt: "AE's haben weiterhin Bestandsschutz", was sich mit a) deckt.

Was er genauso macht ist die Geländemeldung, eine Geländemeldung (-ausweisung) hat aber nichts mit der AE selbst zu tun, sondern die Verbände melden Gelände weiter (wohin auch immer). Das wird bestimmt mit dem kommenden U-Space zusammenhängen.


Was die Flugleiterregelt betrifft steht sowas wie "ab 3 Piloten ..." auch bei uns drin und dadurch auch in der Flugordnung. Sind wir über 30 Jahre mit klar gekommen also werden wir das wohl auch noch paar Jahre länger schaffen, obwohl die Regelung vom MFSD besser ist.
Dann geh doch zu Netto 😂
Wieso völliger Quatsch? Ich weis auch das es ausweispflichtige Gelände gibt (über 12 kg) und nicht ausweispflichtige.
Und ich weis auch das es Bestandsschutz gibt. So nennt das halt der DMFV. Hört sich gut an, Bestandsschutz. Wie dein alter Kohleofen, den du noch weiter betreiben kannst weil er schon seit hundert Jahren im Haus steht.


7. Aufstiegserlaubnisse/Betriebsgenehmigungen nach früherem Recht
Eine Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung, die vor Anwendbarkeit der StRfF durch eine Luftverkehrsbehörde erteilt worden ist, gilt als Ausweisung eines Modellfluggeländes gemäß Ziff. 8.3.2 der StRfF, wenn die Erlaubnis/Genehmigung für ein bestimmtes Gelände erteilt worden ist. Die Nebenbestimmungen und Auflagen dieser Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen der StRfF fort. Ist unklar, ob diese Nebenbestimmungen und Auflagen den Bestimmungen der StRfF widersprechen, gelten im Zweifel die Bestimmungen der StRfF.

Fakt ist das uns der DMFV nichts interessantes anbietet, sich einen schlanken Fuß macht weil er einfach den alten Rotz übernimmt und das als Wohlfühloase verkauft wo alles ganz einfach ist und man nichts machen muß weil sich ja nix ändert. Ausser die 12 Kg. Und selbst die hat er am Anfang noch bekämpft.
Wie gesagt, wer keinen Änderungsbedarf hat ist da gut bediehnt und soll da auch glücklich und zufrieden bleiben von mir aus. Alles gut.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Open Category§16 Option A Nationale Regeln *)§16 Option B
StRfF
**)
Bemerkung
Flughöhenbegrenzung120 m über Grund, Hangflug: 120 m über Pilot mit Segler <10 kgLuftraumstrukturLuftraumstruktur---
Gewichtsklassen250 g/900 g/4 kg/25kg5 kg/25 kg/150 kg10 kg/25 kg/150 kg---
Gewichtsklassen §16 Option A 5Kg und bei §16 Option B 10Kg beides Falsch
Und was wäre zu dem Zeitpunkt richtig gewesen?
 
also ich kenne durchaus Leute, die 30 oder 40 Jahre fliegen und die sich wirklich mal durchlesen sollten, auf was zu achten ist.
Denn "erzählen" lassen die sich erfahrungsgemäß nichts, aber auch garnichts mehr.
( "... das ham wir schon immer so gemacht ... und dann ist das auch richtig)

Schadet doch auch nicht, sich das mal anzuschauen und trainiert die grauen Zellen.
Das ist dann halt die "Kröte" die man schlucken sollte, um dem Hobby weiter gesetztekonform nachgehen zu können.
Es hätte wirklich VIEL schlimmer kommen können.

Aber im Ernst, es hat sich ja nun wirklich einiges geändert, siehe z.B. Nachtflug oder die Gewichtsgrenze auf der grünen Wiese.
definitiv zum besseren,!
 
Ein ganz ein schlauer....oder ist das eine Blase die schnell Platzt
Die AE von unserem Platz lässt sich also so leicht umgehen mit den StRfF.
Werde da morgen gleich mal Auskunft beim RP einholen, habe da nichts gelesen dass die Auflagen der AE auser Kraft gesetzt werden.
werden sie auch nicht! Und ich wäre da vorsichtig schlafende Hunde zu wecken!
 
7. Aufstiegserlaubnisse/Betriebsgenehmigungen nach früherem Recht
Eine Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung, die vor Anwendbarkeit der StRfF durch eine Luftverkehrsbehörde erteilt worden ist, gilt als Ausweisung eines Modellfluggeländes gemäß Ziff. 8.3.2 der StRfF, wenn die Erlaubnis/Genehmigung für ein bestimmtes Gelände erteilt worden ist. Die Nebenbestimmungen und Auflagen dieser Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen der StRfF fort. Ist unklar, ob diese Nebenbestimmungen und Auflagen den Bestimmungen der StRfF widersprechen, gelten im Zweifel die Bestimmungen der StRfF.
So sieht's zumindest der DAeC...
 
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