flieger089
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Geh auf die Seite vom DMFV und such selber. Da steht ALLES was Du brauchst.bitte wo? Komm mir nicht mit der Broschüre "Einfach sicher fliegen"
Woher weißt du? Gib mal eine Quelle an!
Geh auf die Seite vom DMFV und such selber. Da steht ALLES was Du brauchst.bitte wo? Komm mir nicht mit der Broschüre "Einfach sicher fliegen"
Woher weißt du? Gib mal eine Quelle an!
Du bist nicht verbandslos.Was machen denn die Mitglieder die Verbandslos sind?
Erläuter doch mal die deiner Ansicht nach begangenen Fehler. Und das bitte fachlich korrekt und sachlich.Schade dass manche nicht zu ihren Fehlern stehen
Auch eine angenehme Erleicherung in den StRfFwenn ich Flugleiter bin kommst du an dem Tag nicht zum Fliegen denn ich muss erstmal deine Versicherungspolice durchlesen und mich vergewissern dass du korekt Versichert bist. Das kann ich aber nicht gleichzeitig auch noch zum Flugbetrieb überwachen
8.1.8 Modellflugleiter
(1) Werden mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ohne dass unter den Piloten
eine zuverlässige Abstimmung getroffen ist, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt, ist ein
Modellflugleiter zu bestimmen. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich…..
Ein ganz ein schlauer....oder ist das eine Blase die schnell PlatztAuch eine angenehme Erleicherung in den StRfF
8.1.8 Modellflugleiter
(1) Werden mehr als 3 Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben, ohne dass unter den Piloten
eine zuverlässige Abstimmung getroffen ist, die einen sicheren Flugbetrieb erwarten lässt, ist ein
Modellflugleiter zu bestimmen. Ein Modellflugleiter ist stets erforderlich, wenn mehr als 8
Flugmodelle gleichzeitig in der Luft betrieben werden oder sich im Zuschauer- oder Aufenthaltsraum
mehr als 12 Personen aufhalten, dessen Abstand weniger als 50 m zur Start- und Landefläche beträgt;
es sei denn, der Zuschauer- oder Aufenthaltsraum ist von der Start- und Landefläche durch einen
Sicherheitszaun gem. Ziff. 8.1.5 Abs. 4 dieses Regelwerks abgegrenzt.
Wie ist das beim DMFV geregelt? Ach ja, ist ja alles beim alten geblieben.
Wenn natürlich bei euch dauernd mehr als 8 Modelle gleichzeitig in der Luft sind und Unmengen von Zuschauern anwesend sind bringt die Erleichterung auch wieder nichts
Erläuter doch mal die deiner Ansicht nach begangenen Fehler. Und das bitte fachlich korrekt und sachlich.
Open Category | §16 Option A Nationale Regeln *) | §16 Option B StRfF **) | Bemerkung | |
Flughöhenbegrenzung | 120 m über Grund, Hangflug: 120 m über Pilot mit Segler <10 kg | Luftraumstruktur | Luftraumstruktur | --- |
Gewichtsklassen | 250 g/900 g/4 kg/25kg | 5 kg/25 kg/150 kg | 10 kg/25 kg/150 kg | --- |
Völliger Quatsch.Der DMFV muss genau das gleiche machen. Da müsst ihr auch euere AE in eine Betriebsgenehmigung umwandeln lassen.
Danke aber was hat das mit ..."mein" Verband ist besser als der Andere.....oder noch besser deine Unterstellung...Wer es nicht kapiert weshalb der so stehenbleibt wie er ist......am Hut?So, nachdem ihr wieder beim Lieblingsthema "mein" Verband ist besser als der Andere angekommen seid bin ich hier auch raus.
Das Mimimi geht mir ehrlich langsam auf den Keks....lauter Blabla ohne Inhalt, garniert mit dem Mist über einen alten Beitrag.
Wer es nicht kapiert weshalb der so stehenbleibt wie er ist - da bin ich mir nicht sicher ob er die Regelungen, so wie behauptet, auch tatsächlich begreift. All zu oft erlebe ich das Leute sagen "ja klar" um hinterher zu bemerken dass sie nix begriffen hatten.
Viel Spaß noch damit, und bitte - kommt nicht zum Thema zurück, sonst wird das am Ende nochmal interessant.
Der Unterschied der mir aufgefallen ist, Modellflieger auf DMFV Gelände brauchen nun ausnahmslos den KN, während es beim MFSD Gelände wohl wie bislang (mit Flugleiter ohne KN) zu sein scheint?!
Das verstehe ich aber wirklich nicht...
Dann geh doch zu NettoVölliger Quatsch.
a) Wenn Du mal §21f der LuftVO gelesen hättest wüsstest Du das es weiterhin AE's gibt, und zwar ab 12kg.
b) Hat der DMFV auf seiner Homepage klar Stellung bezogen und die heißt: "AE's haben weiterhin Bestandsschutz", was sich mit a) deckt.
Was er genauso macht ist die Geländemeldung, eine Geländemeldung (-ausweisung) hat aber nichts mit der AE selbst zu tun, sondern die Verbände melden Gelände weiter (wohin auch immer). Das wird bestimmt mit dem kommenden U-Space zusammenhängen.
Was die Flugleiterregelt betrifft steht sowas wie "ab 3 Piloten ..." auch bei uns drin und dadurch auch in der Flugordnung. Sind wir über 30 Jahre mit klar gekommen also werden wir das wohl auch noch paar Jahre länger schaffen, obwohl die Regelung vom MFSD besser ist.
Und was wäre zu dem Zeitpunkt richtig gewesen?Gewichtsklassen §16 Option A 5Kg und bei §16 Option B 10Kg beides Falsch
Open Category §16 Option A Nationale Regeln *) §16 Option B
StRfF **)Bemerkung Flughöhenbegrenzung 120 m über Grund, Hangflug: 120 m über Pilot mit Segler <10 kg Luftraumstruktur Luftraumstruktur --- Gewichtsklassen 250 g/900 g/4 kg/25kg 5 kg/25 kg/150 kg 10 kg/25 kg/150 kg ---
definitiv zum besseren,!also ich kenne durchaus Leute, die 30 oder 40 Jahre fliegen und die sich wirklich mal durchlesen sollten, auf was zu achten ist.
Denn "erzählen" lassen die sich erfahrungsgemäß nichts, aber auch garnichts mehr.
( "... das ham wir schon immer so gemacht ... und dann ist das auch richtig)
Schadet doch auch nicht, sich das mal anzuschauen und trainiert die grauen Zellen.
Das ist dann halt die "Kröte" die man schlucken sollte, um dem Hobby weiter gesetztekonform nachgehen zu können.
Es hätte wirklich VIEL schlimmer kommen können.
Aber im Ernst, es hat sich ja nun wirklich einiges geändert, siehe z.B. Nachtflug oder die Gewichtsgrenze auf der grünen Wiese.
werden sie auch nicht! Und ich wäre da vorsichtig schlafende Hunde zu wecken!Ein ganz ein schlauer....oder ist das eine Blase die schnell Platzt
Die AE von unserem Platz lässt sich also so leicht umgehen mit den StRfF.
Werde da morgen gleich mal Auskunft beim RP einholen, habe da nichts gelesen dass die Auflagen der AE auser Kraft gesetzt werden.
hä? 🫣Unsere AE geht bis 25 kg, das kann garnicht in eine BE umgewandelt werden weil BE's nur bis 12 kg gehen
So sieht's zumindest der DAeC...7. Aufstiegserlaubnisse/Betriebsgenehmigungen nach früherem Recht
Eine Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung, die vor Anwendbarkeit der StRfF durch eine Luftverkehrsbehörde erteilt worden ist, gilt als Ausweisung eines Modellfluggeländes gemäß Ziff. 8.3.2 der StRfF, wenn die Erlaubnis/Genehmigung für ein bestimmtes Gelände erteilt worden ist. Die Nebenbestimmungen und Auflagen dieser Aufstiegserlaubnis/Betriebsgenehmigung gelten in Ergänzung zu den Bestimmungen der StRfF fort. Ist unklar, ob diese Nebenbestimmungen und Auflagen den Bestimmungen der StRfF widersprechen, gelten im Zweifel die Bestimmungen der StRfF.
Das musst Du im Zusammenhang lesen. Das gehörte noch zu @Dagobert "AE werden in BE umgewandelt". Sorry für die Verwirrung.
Den Volltext hat doch der DMFV auch Veröffentlicht
Ist schon klar. @Joseppe behauptet, dass es den Volltext wie beim MFSD auch beim DMFV gibt. Das ist eine Lüge!Geh auf die Seite vom DMFV und such selber. Da steht ALLES was Du brauchst.