Betriebserlaubnis der Verbände

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aue

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@Joseppe behauptet, dass es den Volltext wie beim MFSD auch beim DMFV gibt.
Die Broschüre "Einfach. Sicher. Fliegen." ist der Volltext des DMFV. Mehr gibt es nicht, weil es nicht mehr braucht.

Das ist eine Lüge!
Schweres Geschütz fährst du da auf. Eine Lüge ist eine wissentliche Falschaussage. Dabei ist Joseppes Aussage doch inhaltlich völlig zutreffend. Vielleicht hast du ja schlecht geschlafen.
 
Verstehe nicht, was diese Anmache gegen flieger89 und Joseppe hier soll.
Die Ausführungen sind stimmig!
Wozu braucht es 49!!! Seiten, wenn man es mir einigen wenigen Checkpunkten auf den Punkt bringen kann.
Wer viel schreibt, will sich wichtig machen und wer dicke Bücher braucht um lebensfähig zu sein, na ja....
Wenn einer meint, er wäre mit der neuen Flugordnung des MFSD besser gestellt, und die würde im Zweifel über den Bestimmungen einer behördlichen AE stehen, dann soll er damit glücklich werden, auf dem Platz aber nicht das Scheckbuch vergessen, wenn die Luftaufsicht kommt und den Deliquenten in seinem Wohlfühlbettchen aufweckt.
Der kann dann gerne auf den Punkt 7 StRfF der "obersten Behörde MFSD" verweisen. Die Luftaufsicht hat bestimmt Verständnis. :)
Nur schlimm, dass das am Ende wieder auf alle Modellflieger zurückfällt.
 

aue

User
also ich kenne durchaus Leute, die 30 oder 40 Jahre fliegen und die sich wirklich mal durchlesen sollten, auf was zu achten ist.
Denn "erzählen" lassen die sich erfahrungsgemäß nichts, aber auch garnichts mehr.
Wenn du Leute hast, die sich nicht an Regeln halten, so werden sie dies auch nicht tun, wenn du erheblich mehr und zudem noch strengere Regeln erlässt. Diese Leute respektieren dich nicht als Verein und/oder als Vorstand, daran solltest du arbeiten.
Die sog. StRfF liefern notorischen Besserwissern möglicherweise Gründe, weshalb man sich nicht an (diese) Regeln zu halten braucht: unnötige Regeln, Überregulation, Trivialvorschriften. Je einfacher eine Regel verfasst ist, um so leichter wird sie verstanden und verinnerlicht. Diese Grundwahrheit wird ja wohl kaum jemand infrage stellen.
 

Pixhai

User
Wozu braucht es 49!!! Seiten, wenn man es mir einigen wenigen Checkpunkten auf den Punkt bringen kann.
Deshalb hat auch der MFSD eine Kurzbeschreibung veröffentlicht, ohne ins Detail zu gehen.
In der Broschüre vom DMFV "Einfach. Sicher. Fliegen." erwecken Uberschriften wie "Der Leitfaden" und "Das Wichtigste im Überblick" den Eindruck, dass es ein Auszug aus dem Volltext mit den wichtigsten Regeln sind. Die Seite 8 zeigt, dass es eher eine Werbebroschüre für Neumitglieder ist.
Das hat definitiv nichts mir der BE zu tun.
Vielleicht hast du ja schlecht geschlafen.
Nein, habe ich nicht. Sogar sehr gut. Lies erst mal was ich kritisiert haben micht wem.
 

Dagobert

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Genau, das ist eine vereinfachte Darstellung die suggerieren soll das alles ganz easy ist.
Manche Leute wollen es einfach nicht wahrhaben das das Regelwerk vom DMFV genauso umfänglich ist wie vom MFSD.
Die DMFVler müssen sich an die Regeln der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder von 2018 halten
Der einzige Unterschied ist das sie sich nicht die Mühe gemacht haben daran was zu ändern.
 
Hallo,
Wer von euch allen hat in Bayern Süd, eine Austiegsgenemiegung / Betriebserlaubnis auf der Grünen Wiese ( Nicht zugelassene Plätze) Mit Flugzeugen über 12 kg Abfluggewicht, und eine Höhenbeschränkung bis 2500 Fuß über Startstelle?
 

gerwi

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ich habe 2017 den Kenntnisnachweis (allerdings beim DAEC) erworben und bin seit ewigen Zeiten Mitglied im DMFV, über einen Verein (mit Aufstiegserlaubnis). Bereits 2017 habe ich mich bis zum letzten Moment der Meinungsvielfalt (bis hin zu erbitterten persönl. Verunglimpfungen insbesondere zur Mitgliedschaft bei DAEC oder DMFV) zur Zukunft entzogen.
Jetzt steht aber ev. wieder "Arbeit" an, da mein KN im Sept. 2022 abläuft.
Ich lese mich also langsam ein und habe dazu auch die Seiten 68+69 im aktuell ausgelieferten "Modellflieger 4" des DMFV gelesen - trotzdem bleiben bei mir einige Fragen:
- zu Zi. 2: der DMFV-KN (->ist der vom DAEC nicht gleichwertig?) ist für das Fliegen über 120 m notwendig! ->wird der alte stillschweigend verlängert oder muss er nochmal gemacht/bezahlt werden?
- zu Zi. 7: (der Leitfaden des DMFV ist nachfolgend abgedruckt) - dieser Leitfaden ist für das "Fliegen in Rahmen des DMFV" künftig verbindlich. Was sind dazu die Konsequenzen für DMFV-Mitglieder?->muss ich die auswendig lernen/wissen/unterzeichnen/gibt es eine Prüfung? Was ist mit Nicht-DMFV-Mitgliedern?->sind die unterprivilegiert?
- "Fliegen in Rahmen des DMFV" wird unter Zi. 1 erklärt: man darf privilegiert auf DMFV-Modellfluggeländen fliegen. Vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden oder gelesen->ich fühle mich nun das erste mal als DMFV-Mitglied privilegiert!!! Trotzdem bleiben meine Fragen, was für mich mit Ablauf meines DAEC-KN im September zu veranlassen ist...oder ob der DMFV das für mich erledigt oder mich (ev. über meinen Verein) zweifelsfrei dazu informiert. Das wäre für mich mal eine schöne neue Erfahrung!
Damit mich niemand falsch versteht: der "Sängerstreit" DMFV oder DAEC, der mich schon Jahrzehnte begleitet, geht mir am All....... vorbei. Aber praktisch nutzbarer Service der "beauftragten Verbände", um dieses neue "EU-Monster-Bürokratie-Vehikel" einfach und mit wenig Aufwand zu bewältigen, wäre eine schöner Service (PS: ich will keine Drohnen mit FPV fliegen...nur ab und zu mal einen kleinen Copter, wie andere kleine Hubis. Und: ich fliege seit 50 Jahren fast unfallfrei, ganz kleine und sehr große Modelle, auch sehr schnelle. Und alles unter Einhaltung üblicher Regeln, mit viel Erfahrung und Beachtung von Sicherheits-Checks (die ich in aktuellen/neuen Regelwerken nicht entdeckt habe...). Meinen KFZ-Führerschein muss ich übrigens auch nicht alle 5 Jahre unter neuen Prüfungsschwerpunkten ablegen (auch, da seit Jahrzehnten unfallfrei). Insofern wäre es schön, wenn praktische Erfahrung und vernünftiges Verhalten bei der Verlängerung von Genehmigungen für M-Piloten eine Rolle spielen würden...oder geht es nur wieder einmal darum, uns finanziell zu erleichtern und Verwaltungsbürokraten eine Daseinsberechtigung zu liefern.
 
@gerwi beim DMFV steht das der KN eines anderen Verbandes anerkannt wird wenn der andere Verband den des DMFV auch anerkennt. Soweit ich das beurteilen kann erkennen Sie sich beide an da ein DMFV Mitglied sich auf einem DAeC / MFSD Platz einmalig und kostenlos beim MFSD anmelden muss.
Die alten KN behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Kurz vor Ablauf machst einfach einen neuen so wie Du den bisherigen auch gemacht hast.

Bin in der ähnlichen Situation wie Du. Unser Vereinsvorstand hat mit unterschiedlichen KN kein Problem.
 

S_a_S

User
wenn man es mir einigen wenigen Checkpunkten auf den Punkt bringen kann.

aus Modellfliegersicht mögen diese DMV-Regeln "klar" im Sinne der Modellflieger interpretiert werden:

Checkpunkt 1
Ich setze mein Flugmodell so in Betrieb, dass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird oder sich gestört fühlt. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Ein Anfliegen sowie ein tiefes Überfliegen von Personen und Tieren unter 25 m Höhe über Grund ist nicht zulässig. Sofern diese Mindesthöhe unterschritten wird, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen von mindestens 25 m einzuhalten. Menschenansammlungen überfliege ich nicht und halte einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 m zu ihnen ein.

Das kann man im Zusammenhang mit einer BE schon genehmigen. Ist einfach, logisch, kann man sich merken. Aber wenn uns jemand böse sein will:
- schon ein Wurfgleiter ist ein Flugmodell
- fühlt sich jemand gestört
- Ameisen sind auch Tiere.

Damit ist ein Flugbetrieb quasi unmöglich.
Ja, das ist etwas überspitzt, aber ein gefundenes Fressen für Anlieger, Anwälte oder Behörden, die gegen Modellflieger arbeiten.

Sachlich unterscheidet sich das nicht sehr von der 25m Mindestabstandsregeln, die in den StRfF bei 6.1.2 ausgeführt sind in Bezug auf "Gefährdung von Personen oder Sachen" (unter Sachen fallen dann auch Tiere). Aber da geht es um Minimierung des Risikos (unter Beachtung der Startmasse), nicht um Verbot.

Auch der Checkpunkt 2 - der eine strikte Achtung des § 21h Abs. 3. bis 7 LuftVO fordert, unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von den Forderungen in Absatz 6.1.3 der StRfF. Aber das Detail in Absatz (3) ist doch ein wesentlicher Unterschied, wenn einer dahergelaufen kommt und die geforderte Genehmigung aus §21h (3) 6. sehen will.

Die DMFVler müssen sich an die Regeln der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder von 2018 halten
Das bezieht sich auf die Genehmigung von Modellfluggeländen.
Die Verfahren, Regeln und Verantwortlichkeiten für den Betrieb auf Modellfluggeländen ergeben sich aus den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von Flugmodellen“ laut NfL 1-1430-18 bzw. der jeweils aktualisierten Fassung.


Für die grüne Wiese gibt es da keinerlei Schützenhilfe. Insofern bleibt das spannend.

Grüße Stefan
 
Gerwi die meisten deiner Fragen klären sich aber aus der Beschreibung von selbst. Wenn dein kn abgelaufen ist musst du einen neuen machen. Das war aber vorher auch schon so. Das ist beim Führerschein mittlerweile auch so. Nur musst du keine neue Prüfung machen. Hast du noch einen alten der unbefristet ist bist du verpflichtet den umzutauschen gegen den neuen der befristet ist.

Torsten
 

gerwi

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Führerschein: das habe ich nach 50 Jahren das erste mal heuer gemacht...endlich das "Kinderphoto" mit falsch geschriebenen Namen vernichtet...und der neue passt schön in die Geldbörse.
Wie schon von mir vermutet: uns Geld über solche Aktionen abzunehmen, verdauen wir vielleicht leichter als Steuererhöhungen.
 

gerwi

User
@sammy: ich kenne viele ältere Piloten in meinen beiden Vereinen - da sieht die Rechnung etwas anders aus...bei 5-6 "Flugevents im Jahr. Die kommen aber regelmäßig zum "ratschen" - in letzter Zeit schon weniger, wegen der höheren Spritkosten. Wie sagte mein früherer M-Händler (kurz bevor er zumachen musste): Man gönnt sich ja sonst nichts! - auf die Frage eines Neulings, ob der günstigere Motor nicht für seine Zwecke ausreichend wäre.
 
Bei vielen, egal welches Alter, schleicht sich mit der Zeit auch eine Betriebsblindheit ein. Da ist es nicht verkehrt manchmal auf Missstände aufmerksam zu machen. Das geschieht in der Regel auch nicht absichtlich oder hat böswillig.

Torsten
 
- fühlt sich jemand gestört
- Ameisen sind auch Tiere.
Auf ein "Gefühl" hin wird kein seriöser Anwalt klagen.
Am Ende des Tages muss die Störung auch gerichtsfest nachgewiesen werden.
Man sollte keine Panik verbreiten, wo keine nötig ist.

Und was da unter Check 1 steht, steht auch in jeder AE, zumindest in denen, die ich kenne.

BTW: Was steht im §1 der StVO?. Nach Deiner Argumentation wäre Autofahren damit auch "quasi" unmögich.
 
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