flieger089
User
Braucht er nicht sondern er fragt bei seinem Verband, der weiß es.
Hat er? Wie sieht die Antwort aus?Braucht er nicht sondern er fragt bei seinem Verband, der weiß es.
….. ich frage mich bloß…..über was streiten wir denn eigentlich…..das ganze verhält sich wie die unterschiedlichen Religionen…..alle glauben an das „Eine“…in unterschiedlichen Ausführungen….Und nein die BE selbst wirst Du (wir) niemals zu Gesicht bekommen.
Sieht so aus als ob der DMFV von den Religiösen einen auf den Deckel bekommt weil er es gewagt hat weniger als 49 Seiten zu veröffentlichen....….. ich frage mich bloß…..über was streiten wir denn eigentlich…..das ganze verhält sich wie die unterschiedlichen Religionen…..alle glauben an das „Eine“…in unterschiedlichen Ausführungen….
….und schon geht’s los
Vor allem die Kontrollorgane/Ordnungshüter wenn du auf der grünen Wiese fliegst. Nach welchem Gesetz/Verordnung sollen sie dich kontrollieren ggf. bestrafen? EU-VO, LuftVO, StRfF, oder Checkpunkte? Crazy wirds wenn ein DMFV, ein MFSD und ein Pilot ohne Verband gemeinsam auf der gleichen Wiese fliegen.Damit scheinen nun alle überfordert zu sein.
ToucheSelbst der MFSD/DAeC schreibt das sich zu früher kaum was geändert hat. Betrieb soll so sein wie bisher. Der DMFV hat dafür die Kurzfassung gewählt.
Wir können gerne ins Detail gehen. Z.B. schreibt der MFSD vor das ich zu meinem Heli mindestens 5m Abstand einzuhalten habe. Der DMFV tut das nicht.
Wenn ich meinen Heli mit einer Blattlänge von 480mm mit der Rotorwelle nur 200mm von mir weg starte dann macht das Aua. Dafür brauch ich kein Handbuch. Wenn ich Starte dann bin ich manchmal nur 2m weg, gebe ich zu. Daran werden mich aber auch 49 Seiten Doku nicht hindern. Ich werde aber einen Teufel tun und mit voller Fahrt den Heli 5m entfernt an meinem Kopf vorbei zu steuern....
Nachtrag: ist der DMFV jetzt schuld das ich mir die Rübe abgeflogen habe weil er das nicht erwähnt hat?
Frage hat sich erledigt weil man "eigentlich" nicht über Personen und unbeteiligten fliegen darf.Wie der DMFV dann mit der Situation umgeht kann ich nicht beurteilen.
Wäre vieleicht eine gute Frage für den Schulungs - Kenntnissnachweis, die Hubschrauber Frage
Und da hast Du ins schwarze getroffen. Wer wie fliegen darf ist klar geregelt. Jeder Pilot hat seine Versicherungsdoku (Verbandsausweis) dabei zu haben sowie den Kenntnisnachweis. Der MFSD Pilot fliegt nach den StRfF. Kann er belegen indem er seinen Mitgliedsausweis zeigt. Der DMFV Pilot fliegt nach den Regeln des DMFV. Auch dieser Pilot hat seinen Mitgliedsausweis. Der Verbandslose hat hoffentlich seinen Kompetenznachweis A1/A3 dabei. Falls nicht wird man mit Sicherheit seine Personalien zur weiteren Überprüfung festhalten. Soweit die Theorie.Vor allem die Kontrollorgane/Ordnungshüter wenn du auf der grünen Wiese fliegst. Nach welchem Gesetz/Verordnung sollen sie dich kontrollieren ggf. bestrafen? EU-VO, LuftVO, StRfF, oder Checkpunkte? Crazy wirds wenn ein DMFV, ein MFSD und ein Pilot ohne Verband gemeinsam auf der gleichen Wiese fliegen.
Mit dem Hubschrauber kannst du aber auch "neben" einem anderen Piloten fliegen.Frage hat sich erledigt weil man "eigentlich" nicht über Personen und unbeteiligten fliegen darf.
Unser Jugendlicher mit einem Flugzeug auch. Der kann Torquen, ich nicht.Mit dem Hubschrauber kannst du aber auch "neben" einem anderen Piloten fliegen.
Falsch! Da steht, dass bei Regelverstößen diese an den Verband (MFSD) zu melden sind und dieser dies sammelt und speichert. Das tut der DMFV nicht.Welche Forderung??? Da steht nur wie man mit Leuten umgehen soll die sich nicht an die Regeln halten.
Falsch! Verstöße wurden und werden privatrechtlich behandelt. Insbesondere bei Unfällen mit Menschen ist immer die Polizei einzuschalten um zu prüfen, ob Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt. Dies gilt aber generell für alle Bereiche unseres Lebens und hat speziell mit unserem Hobby überhaupt nichts zu tun. Eine Anzeigepflicht beim Verband reklamiert nur der MFSD für sich.Schwere Regelverstöße wurden auch früher schon zur Anzeige gebracht.
Falsch! Der DMFV vertraut seinen Leuten und gängelt sie nicht. Das Verhalten von Piloten ist in Aufstiegsgenehmigung und Platzordnung geregelt, ebenfalls der Umgang mit Piloten, die sich nicht daran halten. Es bedarf keiner diesbezüglichen Verbandsvorschrift, insbesondere keiner Aufforderung zur Verbandsanzeige.Der DMFV lässt seine Leute hier eher im Regen stehen anstatt ihnen zu erklären wie sie mit so einer Situation umgehen sollen.
Die Antwort ist wie ich schon geschrieben habe.Hat er? Wie sieht die Antwort aus?
Auf erfahrene langjährige Mitglieder kann man vertrauen. Was ist aber mit Neumitgliedern die sich von den Fesseln der OPEN Categorie befreien wollen?Der DMFV vertraut seinen Leuten und gängelt sie nicht.
Warum? Die Regeln vom eigenen Verband genügen völlig.Lest doch mal genau die Regeln beider Verbände durch und versteht diese.
Zumindest für die Bayerischen Vereine gilt der mittlere Absatz nicht. Der LV-Bayern hat seine Mitgliedesvereine informiert!Bisher hat hier in der Gegend kein Verein etwas zu dem Thema bekommen oder gesagt.
Für uns normale Modellflieger existiert das Thema genaugenommen gar nicht.
Auch kein Landesverband hat sich geäußert.
Wir haben eine AE von einer Behörde. Schriftlich
Solange die nicht schriftlich widerrufen oder geändert wird, ändert sich auf dem Modellflugplatz im Verein gar nix ...
Na ja, das trifft ja v.a. auf die Kunden der DMO zu, die sich unter den BE-Schirm des MFSD geflüchtet haben, um nicht nach Open fliegen zu müssen. Insbesondere Einzelmitglieder sind nur schwer bzw. nicht zu kontrollieren und da gibt es nichts anderes als Vertrauen.Was ist aber mit Neumitgliedern die sich von den Fesseln der OPEN Categorie befreien wollen?
Nur, wenn du nur auf Plätzen deines Verbandes fliegst. Sobald du auf anderen unterwegs bist, solltest du deren Regeln kennen.Warum? Die Regeln vom eigenen Verband genügen völlig.
hier im Norden hat der DMFV über Newsletter informiert, ich habe die jedenfalls bekommen und an die Vereinsmitglieder weitergeleitet.Zumindest für die Bayerischen Vereine gilt der mittlere Absatz nicht. Der LV-Bayern hat seine Mitgliedesvereine informiert!