Werner Just
User
Hallo,
unmittelbar nach der Veröffentlichung der Stellungnahme hatte mich darangesetzt und versucht eine Bestätigung von Seiten der BNetzA zu bekommen.
Es hat sich wegen Urlaub und Dienstreisen ein bisschen hingezogen, aber heute hatte ich schließlich ein aufschlussreiches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Zuerst einmal das Wichtigste:
Die exemplarisch geprüfte Spektrum DX7 (und damit alle anderen DSM2 Fernsteuerungen auch) wird von Seiten der BNetzA nicht weiter beanstandet.
Zum Warum:
Die BNetzA ist an die Entscheidungen ihrer Notified Bodies ("Bennanten Stellen") gebunden. Und da Telefication, in seiner Funktion als "benannte Stelle", Horizon Hobby bescheinigt hat, daß das Auslassen von Sprungfrequenzen, wie es bei der DX7 betrieben wird, von der Norm gedeckt ist, hat die BNetzA dieses entweder zu akzeptieren oder sich mit Telefication auseinander zu setzen, bevor man das Verfahren weiter betreiben kann. Das weitere Vorgehen gegen Horizon Hobby ist damit, in Anbetracht des Zeitfensters und der sich abzeichenden Aufweichung der Norm in der kommenden Fassung, nicht mehr möglich. Die BNetzA hat daraufhin, dann verzichtet das Verfahren weiter zu betreiben.
Das Verfahren gegen Horizon Hobby ist rechtskräftig abgeschlossen.
Da kommt auch nichts mehr.
Gruß
Werner
unmittelbar nach der Veröffentlichung der Stellungnahme hatte mich darangesetzt und versucht eine Bestätigung von Seiten der BNetzA zu bekommen.
Es hat sich wegen Urlaub und Dienstreisen ein bisschen hingezogen, aber heute hatte ich schließlich ein aufschlussreiches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Zuerst einmal das Wichtigste:
Die exemplarisch geprüfte Spektrum DX7 (und damit alle anderen DSM2 Fernsteuerungen auch) wird von Seiten der BNetzA nicht weiter beanstandet.
Zum Warum:
Die BNetzA ist an die Entscheidungen ihrer Notified Bodies ("Bennanten Stellen") gebunden. Und da Telefication, in seiner Funktion als "benannte Stelle", Horizon Hobby bescheinigt hat, daß das Auslassen von Sprungfrequenzen, wie es bei der DX7 betrieben wird, von der Norm gedeckt ist, hat die BNetzA dieses entweder zu akzeptieren oder sich mit Telefication auseinander zu setzen, bevor man das Verfahren weiter betreiben kann. Das weitere Vorgehen gegen Horizon Hobby ist damit, in Anbetracht des Zeitfensters und der sich abzeichenden Aufweichung der Norm in der kommenden Fassung, nicht mehr möglich. Die BNetzA hat daraufhin, dann verzichtet das Verfahren weiter zu betreiben.
Das Verfahren gegen Horizon Hobby ist rechtskräftig abgeschlossen.
Da kommt auch nichts mehr.
Gruß
Werner