Hallo zusammen,
ich habe diese Fage schon in einem anderen Forum gestellt, wegen der regen Beteiligung möchte ich diese Fragen hier noch mal stellen.
Im August 2001 hat ein Vereinskollege einen Styrobomber mit ca. 3 Kg Abfluggewicht in der Dunkelheit mit Leúchtdioden geflogen.
Der Flug war außerhalb der genehmigten Flugzeiten.
Folge: Ein Jäger hat uns beim Regierungs-präsidium angezeigt.
Das Verfahren ist noch offen.
Jetzt meine Fragen:
Darf ich mit einem Elektroflieger unter 5Kg außerhalb der genehmigten Zeiten fliegen????
Fallen diese Flugzeuge unter die Aufstiegserlaubnis, obwohl man dafür eigentlich keine Genehmigung braucht??
Bin mal gespannt auf die Antworten
Klaus
ich habe diese Fage schon in einem anderen Forum gestellt, wegen der regen Beteiligung möchte ich diese Fragen hier noch mal stellen.
Im August 2001 hat ein Vereinskollege einen Styrobomber mit ca. 3 Kg Abfluggewicht in der Dunkelheit mit Leúchtdioden geflogen.
Der Flug war außerhalb der genehmigten Flugzeiten.
Folge: Ein Jäger hat uns beim Regierungs-präsidium angezeigt.
Das Verfahren ist noch offen.
Jetzt meine Fragen:
Darf ich mit einem Elektroflieger unter 5Kg außerhalb der genehmigten Zeiten fliegen????
Fallen diese Flugzeuge unter die Aufstiegserlaubnis, obwohl man dafür eigentlich keine Genehmigung braucht??
Bin mal gespannt auf die Antworten
Klaus