Fahren mit Warnblinklicht erlaubt oder nicht?

ist das (Selbst-) Fahren auf Landstraße im Schadensfalle mit eingeschalteter Warnblinkanlage und mit 30-40 km/h in Deutschland innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt oder verboten?

StVO § 16 Abs.2

Anscheinend ist das aber eine Auslegungssache der Polizei, da es auch einige Urteile darüber gibt die bis zum OLG führten.


... zum Beispiel wegen eines technischen Problems.

Steht leider nirgendwo geschrieben, das deswegen weitergefahren werden darf und genau deshalb ist das eine Auslegungssache der Polizei, da die StVO das NICHT klar regelt!
 
StVO § 16 Abs.2

Steht leider nirgendwo geschrieben, das deswegen weitergefahren werden darf und genau deshalb ist das eine Auslegungssache der Polizei, da die StVO das NICHT klar regelt!

Straßenverkehrsordnung regelt den Einsatz des Warnblinklichts
Der Einsatz des Warnblinklichts ist in den Paragrafen 15 und 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer an einer Stelle liegen bleibt, an der sein Fahrzeug nicht unmittelbar als stehendes Hindernis zu erkennen ist, muss das Warnblinklicht einschalten. Beim Abschleppen ist dies für beide Fahrzeuge ebenfalls Pflicht. Außerdem darf der Warnblinker genutzt werden, um den nachfolgenden Verkehr auf ein Stauende aufmerksam zu machen oder zu signalisieren, dass man auf einer schnell befahrenen Straße viel langsamer als andere unterwegs ist- zum Beispiel wegen eines technischen Problems.
Quelle: dpa
Aktualisierung: Freitag, 7. September 2012 12:50 Uhr
 
Straßenverkehrsordnung regelt den Einsatz des Warnblinklichts
Der Einsatz des Warnblinklichts ist in den Paragrafen 15 und 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer an einer Stelle liegen bleibt, an der sein Fahrzeug nicht unmittelbar als stehendes Hindernis zu erkennen ist, muss das Warnblinklicht einschalten. Beim Abschleppen ist dies für beide Fahrzeuge ebenfalls Pflicht. Außerdem darf der Warnblinker genutzt werden, um den nachfolgenden Verkehr auf ein Stauende aufmerksam zu machen oder zu signalisieren, dass man auf einer schnell befahrenen Straße viel langsamer als andere unterwegs ist- zum Beispiel wegen eines technischen Problems.
Quelle: dpa
Aktualisierung: Freitag, 7. September 2012 12:50 Uhr

Die StVO regelt den Einsatz des Warnblinkers, aber NICHT ob das Fahrzeug bei einem technischen Problem mit Warnblinker langsam weitergefahren werden darf oder nicht, das ist ausschließlich eine Vorort-Ermessenssache der Polizei, gilt halt nur dann logischerweise, wenn es auch die Polizei mitbekommt und die richten sich nach der StVO und nicht nach einem dpa Geschreibsel!!:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Leute,

Bitte antwortet nur, wenn Ihr zu 100% sicher seid.

Sag ich doch, das klappt nicht :p

Und um mit sinnfrei klugzuscheißen:
Meine Söhne fuhren so ein Leichtfahrzeug, das musste ein 45km/h Paper drauf um dem Verkehr mitzuteilen, dass es langsam fährt.
Bei Traktoren und andern Landmaschinen weiß der normalbegabte Autofahrer, dass damit zu rechnen ist, dass sie langsam fahren.
D.h. es gibt Unterschiede zu einem normalen Fahrzeug das unerwartenderweise langsam fährt.

Und um vollends vom Thema abzuschweifen:
In meiner Schulzeit gab es eine Exkursion ans Gericht. Verhandelt wurde der Fall eines LKW-Sattelzugfahrers-Fahrers, der auf einer kurvenreichen Landstraße eine VW Käfer überholt hatte und dieser weil Gegenverkehr kam bremsen musste. Nach Angabe des LKW-Fahrers und des PKW-Lenkers fuhr der VW um die Landschaft zu genießen mehrere km lang zischen 30-und 40km/h. Den hätte ich damals mit meinem Mofa überholt :eek: Wie weit der Überholvorgang beim Einscheren abgeschlossen hatten Lenker und danebensitzende Ehefrau unterschiedliche Angaben gemacht und die Stelle ist so weit einsehbar dass man ein so langsames Fahrzeug problemlos überholen kann. Danach hat der VW-Fahrer den LKW dann wieder zurücküberholt und am Beginn der nächsten Ortschaft zum Anhalten gezwungen (auch Tatbestand der Nötigung, wurde aber vom LKW -Fahrer nicht zur Anzeige gebracht). Der LKW-Fahrer sagte zduem aus, dass der VW-Fahrer beim Überholvorgang beschleunigte, was für mich zum ganzen Ablauf und wie der auftrat Käfer-Fahrer passte. Die Frau antwortete auf die Frage nach der Beschleunigung das könne sie nicht beurteilen, sie könne ja selbst nicht Autofahren. Nach jedem Satz schaute sie zu ihrem Satz, vermutlich um zu erkenne ob sie nichts Falsches gesagt hatte.

Der LKW-Fahrer bekam ein Fahrverbot von 3 Monaten und eine Geldstrafe, dazu war er dann 3 Monate arbeitslos, das sein Chef aussagte er könne ihn in der Spedition solange nicht beschäftigen.

In der nachher geführten Diskussion sagte der Richter klar, man darf so langsam fahren wie man will. Langsamfahren außerhalb der Autobahnen stellt keine Gefährdung dar, weil jeder rechtzeitig auf Sichtweite anhalten können muss. Soweit konnte ich ihm folgen. Ich hätte den LKW-Fahre trotzdem freigesprochen, weil für mich viel dafür sprach, dass er beim Überholvorgang absichtlich behindert wurde.

Und die Erkenntnis?
Zahl das Knöllchen und lass gut sein.

Hans
 

Eisvogel

User
Meine Söhne fuhren so ein Leichtfahrzeug, das musste ein 45km/h Paper drauf um dem Verkehr mitzuteilen, dass es langsam fährt.

Ot:
Ein absoluter Schwachsinn! Mit 16 darf man ein Moped mit 110 km/h fahren aber ein 4rädriges Gefährt darf man mit höchstens 45 km/h bewegen. Könnten die Jugendlichen Autos auch mit 110 m/h fahren würden sie mit dem Verkehr mitschwimmen, das wär für alle weniger gefährlich.
 
So war's:

So war's:

Hallo Leute,

danke für Eure zahlreichen Antworten und die Diskussion.

Bevor ich mich hier aus der Deckung wage möchte ich nochmal auf den §16 StVo zurück kommen und aus Hans Rupps Beitrag zitieren:

"(...) Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen."

Für mich besteht in dem hypothetisch geschilderten Fall des Fahrens auf Bundesstraße innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit Getriebeschaden ganz klar das Potential einer Gefährdung durch die Unkalkulierbarkeit dieses Schadens wodurch für mich die eingeschaltete Warnblinkanlage durch §16 abgedeckt ist! Die Stauannäherung und die langsame Fahrweise auf Autobahnen sind in §16 ja nur beispielhaft genannt. Nirgendwo steht, dass das die einzigen Gefahren wären, die ausschließlich nur zur Berechtigung des Warnblinkanlagenbetriebs führen würden. Es können demnach auch andere sein und damit bin ich aus dem Schneider! :D

Wie schwierig die Einordnung ist, wurde in der Diskussion deutlich. Dass ich zunächst alles als hypothetisch geschildert habe liegt daran, dass ich hier mit Klarnamen poste und kein Eigentor schießen wollte.

So, und nun die Karten auf den Tisch:

Ich war gestern Mittag seit einer knappen halben Stunde auf der Autobahn unterwegs, da ich verreisen wollte, und mit 130 km/h fing die Kiste plötzlich an zu ruckeln. Es knallte plötzlich einmal ziemlich laut, was sich wie eine Fehlzündung anhörte und worüber ich mir noch immer nicht ganz im klaren bin, ob es nicht doch das Getriebe war. Da ich gerade an einer Ausfahrt vorbei kam, entschied ich mich, unmittelbar sofort abzufahren, was sich im Nachhinein ja als richtig heraus stellte. Als ich runterschalten wollte blockierte die Schaltung. Ich stoppte auf dem Seitenstreifen in der Ausfahrt, schaltete die Warnblinkanlage ein (tataa, tataa) und versuchte die Schaltung zu betätigen. Mal ging es, mal nicht, sch...., Getriebeschaden. Ich würgte den 2. Gang rein und fuhr mit schleifender Kupplung los. Das Getriebe machte sehr unschöne Geräusche und bei mir breitete sich so langsam der Schrecken aus. Alle Reisepläne waren im Eimer und das Auto dazu und bis nach Hause waren es einige km... Ich verließ die Autobahnabfahrt und fuhr in die nächste Ortschaft ein, wagte nicht mehr zu schalten, in der Angst, dass gar nichts mehr gehen könnte und fuhr so, wie bereits beschrieben, Richtung Wohnort mit 30 - 40 km/h wo ich glücklicher Weise auch irgendwann ankam, allerdings ziemlich entnerft.

Ja und Ihr werdet es nicht glauben: Keine Polizeistreife hielt mich an und ich bekam auch keine Knolle, bis jetzt jedenfalls. :D Ich fuhr sogar an einem Polizisten vorbei, der gerade einen Kleintransporter kontrollierte und der schon mit etwas Stielaugen auf mein Blinklicht schaute, mehr aber auch nicht.

Doch warum die ganze Posterei hier im Forum?

Auf meiner Schleichfahrt nach Hause, Schnellstraßen meidend, wurde ich immer wieder begleitet von verständnislos lichthupenden, hupenden, wild gestikulierenden und Vogel zeigenden Hintermännern und vor allem -frauen, die sich über meine eingeschaltete Warnblinkanalage aufregten...

Aus einem heruntergekubelten Seitenfenster bekam ich auf meine Ausage "Getriebeschaden" von einer entrüsteten Frau am Steuer, der Mann saß auf dem Beifahrersitz, zu hören: "Sie können doch fahren, dann fahren sie doch auf die Seite...", so ganz nach dem Motto "Platz da, jetzt komm ich". Für so eine Einstellung kann man sich ja schon fremd schämen.

Ja und weil es eben nicht nur eine war, die sich aufregte, dachte ich mir, ich überprüf' das mal und frag mal hier im Forum nach, es könnte ja sein, dass ich was verpasst habe....

Ja und nun steht der Karren im Hof vor einer Betonwand mit eingelegtem 1. Gang, läßt sich nicht mehr schalten und demzufolge auch nicht mehr zurücksetzen oder schieben...

Gruß

Joachim
 

flymaik

User
Unabhängig von deiner Eingangsfrage.
Verständnis für so eine, oder ähnliche gelagertet Situationen darfst du nur von wenigen erwarten.
Ohne Vorurteil, stimmt deine Erfahrung, Frauen sind hier schlimmer.
Ich könnte hier reichlich Geschichten, aus meinem täglichem Arbeitsleben schreiben,
aber dann besteht die Gefahr, das das Forum wieder down ist.

Es ist schon traurig, das es mit leben und leben lassen, bei vielen, nicht weit her ist.
Immer auf sein Recht pochen, führt nicht zwangsläufig zum besseren Ergebnis.
 

Relaxr

User
Dein Problem war die ewige Ungeduld vieler Verkersteilnehmer. Wenn man heute ne Lücke von etwa 2 Autos zu seinem Vordermann hält, kann man davon ausgehen, daß sich früher oder später einer reinquetscht, meist völlig überhastet ohne Blinker. Viele verspüren wohl den Zwang jeden Meter Vorteil sorgfältig rausholen zu müssen, mit Lückenhopserei. Und klar, der Vordermann ist immer ein Schleicher, der wie gesagt "gleich mal überholt werden muss". Da kamst du mit deiner Notfahrt gerade recht :D
 
....bis nach Hause waren es einige km...

Joachim, warum rufst du denn nicht gleich den Pannendienst mit Abschlepper, lässt dich sicher nach Hause bringen und schonst deine Nerven und Auto?
Was hättest du denn sonst gemacht, wenn das Getriebe dir komplett um die Ohren geflogen wäre und dein Auto dann nicht mehr fahrbar gewesen wäre?

Wenn dir sowas in deinem Wohnort passiert ist das doch kein Problem die paar Kilometer bis nach Hause mit 30km/h rumzuzuckeln oder von der Autobahn runter bis ein sicherer Halteplatz gefunden ist, aber eine über viele Kilometer weite Heimfahrt mit einem defektem Auto zu schleichen, zu riskieren das man dann an einer unübersichtlichen Stelle liegenbleibt und dann wirklich für sich und andere zu einer Gefahr wird, ich weiß nicht...

Bitte nicht verkehrt verstehen Joachim, das ist nur meine persönliche Meinung dazu.;)
 
Hallo Joachim,

das sollte kein mit dem erhobenen Zeigefinger "oberlehrerhaftes" Geschreibsel von mir sein, ich weiß ja was du meinst mit deiner "Message" wegen den ungeduldigen Verkehrsteilnehmern.;)
 
Ist schon gut Jürgen. Seit Deiner Antwort im "3. Oktober, Tag der Deutschen Einheit - wie steht ihr dazu?"- Threat hast Du bei mir ein Stein im Brett! ;)

Nur so viel noch zu meiner Vorgehensweise: Ich war der Akteur und habe mich in dieser Ausnahmesituation so entschieden, weil es mir in diesem Moment als die günstigste bzw. einfachste und schnellste Lösung erschien. Es war ja auch ein Entscheidungs- und Erkenntnisprozess: Von der Autobahn runter, von der Autobahnabfahrt runter, von der Landstraße runter in die nächste Ortschaft -> funktioniert ja so ganz gut, also weiter. Das Getriebe war eh im Eimer. Die ganzen Randbedingungen hier aufzuzählen würde jetzt auch zu weit führen.

Auch heute sehe ich es noch immer so, dass es gut so war, wie ich gehandelt habe.

Dahingegen stellt sich nicht immer jede Schiedsrichterentscheidung später in der Fernsehzeitlupe als die richtige heraus.

Insofern bin ich ganz zufrieden mit mir.

Gruß

Joachim
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Nachdem ja nun weitgehend Klarheit herrscht und Ross und Reiter ;) genannt sind, noch ein Bonmot am Rande:

...
Wenn man heute ne Lücke von etwa 2 Autos zu seinem Vordermann hält, kann man davon ausgehen, daß sich früher oder später einer reinquetscht, meist völlig überhastet ohne Blinker.
...

Ist mir mal in München passiert, daß sich einer noch schnell vor einer Ampel vor mir reingequetscht hat. Erst wollte ich mich aufregen, weil's doch recht knapp war, dann habe ich gegrinst.
Auf der Heckklappe hatte der den Spruch "A Bayer derf des!"

Servus
Hans
 
Nur mal so dazwischen erwähnt:

Die Frage
Fahren-mit-Warnblinklicht-erlaubt-oder-nicht
stellt sich mir oftmals nicht erst.

Nicht wenige „Verkehrsteilnehmer“ sollten aus Sicherheitsgründen ohne Warnblinklicht nicht erst am Verkehr teilnehmen dürfen.
Zumindest „blinkt“ dann der Fahrtrichtungsanzeiger mal Sinngemäß.
Und wird, wenn überhaupt, nicht nur als optionales Extra benutzt, sondern eben auch die offensichtlich weitverbreitete Rechts – Links Schwäche dieser „Verkehrsteilnehmer“ geschickt kaschiert.
Somit wären andere „Verkehrsteilnehmer“ dann nicht mehr damit zu überraschen, das der „Verkehrsteilnehmer“ nach links (bzw. rechts) blinkt, aber nach rechts (bzw. links) abbiegt (oder einfach weiter geradeaus fährt).
 
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