gerade gesehen - auch nicht schlecht - Absturz mit bösen Folgen

Hallo Rolf

Wollen wir jetzt eine Diskussion über die Bezeichnung Wildfliegen beginnen da habe ich etwas Besseres zu tun.
Ich habe nicht behauptet das das Wildfliegen wenn alle Bestimmungen eingehalten werde nicht legal sei.
Ob Wildflieger oder Wiesenflieger oder Hangflieger ist mir eigentlich egal aber der Name Wildflieger hat sich halt
für Modellflieger die sich außerhalb eines Vereines bewegen so eingebürgert.
Das Problem mit nennen wir sie halt Modellflieger die sich nicht einem Verein anschließen wollen aus welchen Gründen
auch immer ist halt das ,
man hat halt keine Kontrolle über das, was manche dieser Kollegen treiben. Es gibt halt leider viele negative
Beispiele die auch noch öffentlich gemacht werden.Ich glaube nicht das in einem Verein zugelassen wird das ein
Modell in der Luft gesprengt wir, auf der grünen Wiese ist das aber möglich also Wild ohne Kontrolle.
Ich bin der Meinung dadurch das man halt überall sogenannte Anfängermodelle kaufen kann natürlich von vielen Jugendlichen
diese Modelle gekauft werden und oft auch ohne Versicherung betrieben werden
Ich denke mal der Begriff Wildflieger ist so entstanden es wird überall wo Platz ist geflogen ob erlaubt oder nicht.

Gruß,Herbert;)
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Guckux Herbert

der Name Wildflieger hat sich halt für Modellflieger die sich außerhalb eines Vereines bewegen so eingebürgert.

Ich denke mal der Begriff Wildflieger ist so entstanden es wird überall wo Platz ist geflogen ob erlaubt oder nicht.

Ersterem stimme ich Dir - als (noch) Wildflieger zu.
2tere Aussage geht nicht kongruent zur Ersten und möchte dieser Ausdrucksweise widersprechen! ;)
(Erlaubt oder nicht erlaubt ist mehrdeutig zu verstehen)

Ansonsten: Es gibt genügend Verein(smeiereien), welche Antipathien erzeugen können - und das im Verein, genauer Vereinsmitgliedern, kein "Unfug" gemacht wird, ob auf dem Vereinsplatz oder woanders, das widerspricht meiner Überzeugung und "Erfahrung".

Nicht von der Hand zu weisen ist, daß eine kleine Handvoll von "Verwegenen" durchaus einen großen Schaden für den Rest verursachen kann. Aus welchen Gründen auch immer.
 
Warum ist das grob fahrlässig?
Grobe Fahrlässigkeit entsteht nicht durch Ordnungswidrigkeit.

Oder glaubst Du, Deine KFZ-Versicherung tritt nicht ein, wenn Du jemandem die Vorfahrt genommen hast?

Wo kommt dieser Glaube her, dass fliegen mit mehr als 5kg das bewirkt?

Gruss, Steffen

Steffen ist doch ganz einfach wenn du wissentlich gegen geltenes Recht verstößt machst du dich strafbar.
Ich darf in Deutschland außerhalb von zugelassenen Flugplätzen nur 5kg in die Luft bringen.
Wenn du ein Modell das schwerer ist fliegst und etwas passiert wird die Versicherung nicht zahlen denn du hast
gegen geltenes Recht verstoßen.
Ein Vergleich mit dem Auto kannst du so nicht machen aber wenn du Betrunken Auto fährst und ein Unfall passiert
dann wirst du schon sehen was deine Versicherung bezahlt.

Gruß,Herbert:p
 

micbu

User
Steffen ist doch ganz einfach wenn du wissentlich gegen geltenes Recht verstößt machst du dich strafbar.
Quatsch.
Strafbar macht sich nur derjenige, der eine Straftat begeht. Nicht jeder Verstoß gegen geltendes Recht ist eine Straftat.
Wenn man auf einer Straße bei erlaubten 50km/h absichtlich mit 51km/h fährt, dann hat man noch lange keine Starftat begangen.
Genauso ist es auch beim Wildfliegen. Ein Flug ohne Genehmigung des Eigentümers ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Die Versicherung wird dadurch nicht automatisch von deren Leistungspflicht entbunden.

Viele Grüße, Michael
 
Guckux Herbert



Ersterem stimme ich Dir - als (noch) Wildflieger zu.
2tere Aussage geht nicht kongruent zur Ersten und möchte dieser Ausdrucksweise widersprechen! ;)
(Erlaubt oder nicht erlaubt ist mehrdeutig zu verstehen)

Ansonsten: Es gibt genügend Verein(smeiereien), welche Antipathien erzeugen können - und das im Verein, genauer Vereinsmitgliedern, kein "Unfug" gemacht wird, ob auf dem Vereinsplatz oder woanders, das widerspricht meiner Überzeugung und "Erfahrung".

Nicht von der Hand zu weisen ist, daß eine kleine Handvoll von "Verwegenen" durchaus einen großen Schaden für den Rest verursachen kann. Aus welchen Gründen auch immer.

Hi Stefan

Was ist bei meiner 2ten Aussage mehrdeutig, ist doch klar und verständlich erlaubt oder nicht.

Wenn du wie du schreibst noch ! Wildflieger ! bist wo kommen den deine Erfahrungen was in Vereinen abgeht her. ( Hörensagen ? ):rolleyes:
Zum Unfug in Vereinen mit einem zugelassenen Platz glaube nicht das da großer Unfug getrieben wird dieses Risiko geht
kein Verein ein denn der Platz ist schneller geschlossen wie mancher Denkt.


Gruß,Herbert
 
Quatsch.
Strafbar macht sich nur derjenige, der eine Straftat begeht. Nicht jeder Verstoß gegen geltendes Recht ist eine Straftat.
Wenn man auf einer Straße bei erlaubten 50km/h absichtlich mit 51km/h fährt, dann hat man noch lange keine Starftat begangen.
Genauso ist es auch beim Wildfliegen. Ein Flug ohne Genehmigung des Eigentümers ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Die Versicherung wird dadurch nicht automatisch von deren Leistungspflicht entbunden.

Viele Grüße, Michael

Michael
mit deinem Beispiel hast du Recht, aber warum zieht ihr immer das Auto oder jetzt das Verhalten im Strassenverkehr zum Vergleich
heran. Hier geht es um Modellflug und ich habe ja nicht geschrieben das man Bestraft wird sondern das die Versicherung eventuell nicht Bezahlt.
Man sollte vielleicht meinen Beitrag richtig lesen . es nützt dir nichts wenn du vom Wiesenbesitzer die Erlaubnis hast auf seinen Grund zu fliegen
wenn du mit einem Modell startest das mehr als 5kg wiegt und etwas passiert.

Gruß,Herbert
 

Steffen

User
Steffen ist doch ganz einfach wenn du wissentlich gegen geltenes Recht verstößt machst du dich strafbar.
Ok, wenn Du nichtmal Straftat und Ordnungswidrigkeit unterscheidest, darfst Du das gerne weiter glauben.

Aber wie gesagt: Belege sind gefragt, keine Vermutungen.

Da auch hier wieder nur vermutet wird, bleibe ich dabei: eine Verstoß gegen LuftVO §16 entbindet die Versicherung nicht von der Haftung.

und dabei bleibe ich, bis mir jemand das Gegenteil belegt

aber warum zieht ihr immer das Auto oder jetzt das Verhalten im Strassenverkehr zum Vergleich
heran
Warum nicht? Verkehr ist Verkehr. Haftpflicht ist Haftpflicht.


Gruss, Steffen
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Was ist bei meiner 2ten Aussage mehrdeutig, ist doch klar und verständlich erlaubt oder nicht.
"Ich denke mal der Begriff Wildflieger ist so entstanden es wird überall wo Platz ist geflogen ob erlaubt oder nicht"

Wenn du wie du schreibst noch ! Wildflieger ! bist wo kommen den deine Erfahrungen was in Vereinen abgeht her. ( Hörensagen ? ):rolleyes:
Zum Unfug in Vereinen mit einem zugelassenen Platz glaube nicht das da großer Unfug getrieben wird dieses Risiko geht
kein Verein ein denn der Platz ist schneller geschlossen wie mancher Denkt.

Ein Vereinsplatz hat idR eine Aufstiegsgenehmigung. Ein Verbot zu fliegen existiert nicht grundsätzlich (mal von den Sicherheitsbestimmungen um Flugplätze und Co abgesehen). Was verstehst du unter erlaubt? Eine Aufstiegsgenehmigung zu haben, welche >5kg ist? Wo Verbrenner erlaubt sind? Ich darf auch auf die grüne Wiese fliegen gehen - das ist nicht verboten - vor allem nicht, wenn ich den Besitzer um Erlaubnis gefragt habe und er es mir gestattet!

Heute bin ich Wildflieger - in der Jugend dachte ich, man sollte in nen Modellflug-Verein eintreten und sich helfen lassen. Nunja, damals starb die Hoffnung nicht zuletzt.... Und Vereinsmeiereien habe ich auch in anderen Vereinen kennengelernt. Es grenzte ja schon an Wunder, daß mich dieser Modellflugverein aufgenommen hatte.

Und ja - heute wird rigoroser Vorgegangen - und andernorts mittlerweile auch willkürlicher.
 
... Ob Wildflieger oder Wiesenflieger oder Hangflieger ist mir eigentlich egal aber der Name Wildflieger hat sich halt für Modellflieger die sich außerhalb eines Vereines bewegen so eingebürgert.
Das Problem mit nennen wir sie halt Modellflieger die sich nicht einem Verein anschließen wollen aus welchen Gründen
auch immer ist halt das ,...

Hallo Herbert,
Du weichst meinen konkreten Fragen aus :cry:

..das hat sich halt so eingebürgert...

- auf der grünen Wiese wild und ohne Kontrolle
- im Verein alles palleti

genau solche Pauschalaussagen sind das was ich mit mangelnder Differenzierung meinte ;)


Gruß Rolf
 
Nicht von der Hand zu weisen ist, daß eine kleine Handvoll von "Verwegenen" durchaus einen großen Schaden für den Rest verursachen kann.
Das gilt genauso auch für genehmigte Plätze...

Ich darf in Deutschland außerhalb von zugelassenen Flugplätzen nur 5kg in die Luft bringen. Gruß,Herbert:p

Falsch: Es gibt auch eine persönliche AE bis 25 kg, die nicht an bestimmte Grundstücke gebunden ist. Dies wird z.B. für Hangflug praktiziert.
Ein Modellfluggelände ist kein Flugplatz!

Nachdem sich das ganze bei unseren Nachbarn abgespielt hat, sollten wir dafür auch nicht die bei uns geltenden Vorschriften anwenden...
 
Steffen ist doch ganz einfach wenn du wissentlich gegen geltenes Recht verstößt machst du dich strafbar.
Ich darf in Deutschland außerhalb von zugelassenen Flugplätzen nur 5kg in die Luft bringen.
Wenn du ein Modell das schwerer ist fliegst und etwas passiert wird die Versicherung nicht zahlen denn du hast
gegen geltenes Recht verstoßen.
Ein Vergleich mit dem Auto kannst du so nicht machen aber wenn du Betrunken Auto fährst und ein Unfall passiert
dann wirst du schon sehen was deine Versicherung bezahlt.

Gruß,Herbert:p


Hmm, ich finde diese Versicherungs Diskussionen ja eigentlich sinnlos, aber da gestern die 2012er DMFV Karte kam, hab ich mal eben draufgeguckt - und mein versicherungsschutz wird im Text nciht eingeschränkt auf 5kg.

Woher wird also abgeleitet das die Versicherung bei >5kg Wildflieger nciht zahlt?


mfg Rainer
 
Hallo Leute
ich habe langsam das Gefühl ihr wollt mich nicht verstehen.
Ich wahr der Meinung mich mit Modellfliegern auseinander zu setzten die eine Grundahnung haben von dem was Erlaubt und was nicht
und man muss nicht Alles bis ins Letzte und mit Paragraphen untermalen . Ich versuche es so zu erklären das es jedermann versteht.
Aber hier werden Sätze aus dem Zusammenhang gerissen und dann Kommentiert.
Ich habe schon geschrieben das unter normalen Bedingungen in Deutschland außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen nur 5kg mit gültiger Versicherung zugelassen ist.
Ist gibt eine Persöhnliche AE für Modellflugzeuge über 5kg aber die Genehmigung ist von Luftamt zu Luftamt verschieden.In Bayern bekommt man die leichter als in anderen Bundesländer in manchen gibt es die nur für Gewerbliche Zwecke
Ich habe geschrieben um auf der Wiese zu fliegen ich die Erlaubnis vom Besitzer brauche.
Jetzt habe ich in einem neuen Beitrag gelesen weil auf seiner DMFV Mitgliedskarte nicht explizit auf die 5kg hingewiesen wird ist er der Meinung
so wie ich das Verstehe, er auch bis 25kg auf der Wiese versichert ist.
Ich denke mal das das in Austria nicht viel anders ist.
Leute bleibt Fair und Diskutiert immer wenn dann mit ganzen Sätzen oder Absätzen.
Aber das ganze über Versicherung wurde schon in einem anderen Thread rauf und runter Diskutiert.
Vielen Dank

Gruß,Herbert:cry:
 
Auch wenn du noch grösser schreibst, wird es nicht besser...;), das ständige Beharren auf Halbwahrheiten schafft nur weiteres Halbwissen.
Was beim Dmfv wo versichert ist steht in den Versicherungsbedingungen.
 
Auch wenn du noch grösser schreibst, wird es nicht besser...;), das ständige Beharren auf Halbwahrheiten schafft nur weiteres Halbwissen.
Was beim Dmfv wo versichert ist steht in den Versicherungsbedingungen.

Hallo Hänschen
Was für halb Wahrheiten schreibe ich denn ?
Die normale DMFV Versicherung schließt nur bis 5kg auf der Wiese ein, wenn du mehr möchtest musst du eine ZUSATZVERSICHERUNG ab schließen.
Nur es gibt halt immer einen Hacken , mit der Zusatzversicherung bist du zwar Versichert aber wenn etwas passiert ,übertreiben wir mal
mit Personenschaden, dann wird dir der Staatsanwalt erzählen was du darfst und was nicht.

Hänschen alle deine Beiträge passieren auf dem gleichen Schema, du schreibst immer dagegen aber selbst erklärst du nichts.
Wenn du es Besser weist dann schreib mal.

Gruß,Herbert
 

Steffen

User
ich habe langsam das Gefühl ihr wollt mich nicht verstehen.
Ich wahr der Meinung mich mit Modellfliegern auseinander zu setzten die eine Grundahnung haben von dem was Erlaubt und was nicht
Och, wir wollen schon, aber wir können nicht, weil es einfach in großen Teilen falsch ist.

Ich bin jedenfalls für den Betrieb von nicht zulassungspflichtigen Modellflugzeugen (also bis 25kg) versichert.

Wenn man eine Versicherung hat, die zB über 5kg ausschliesst, so ist das eine Sache (fliegen ohne Versicherung), die hat aber NICHTS mit Ordnungswidrigkeiten zu tun und Ordnungswidrigkeiten haben NICHTS mit Straftaten zu tun.


Hänschen alle deine Beiträge passieren auf dem gleichen Schema, du schreibst immer dagegen aber selbst erklärst du nichts.
Sorry, aber Du erklärst auch nicht, Du behauptest nur...


Gruss, Steffen
 
Och, wir wollen schon, aber wir können nicht, weil es einfach in großen Teilen falsch ist.

Ich bin jedenfalls für den Betrieb von nicht zulassungspflichtigen Modellflugzeugen (also bis 25kg) versichert.

Wenn man eine Versicherung hat, die zB über 5kg ausschliesst, so ist das eine Sache (fliegen ohne Versicherung), die hat aber NICHTS mit Ordnungswidrigkeiten zu tun und Ordnungswidrigkeiten haben NICHTS mit Straftaten zu tun.



Sorry, aber Du erklärst auch nicht, Du behauptest nur...


Gruss, Steffen

Hallo Steffen aber nur auf zugelassenen Modellflugplätzen ist das so schwer zu verstehen.
Wenn du auf der Wiese fliegst brauchst du eine Zusatz Versicherung ist das so schwer zu verstehen.
In Deutschland darfst du ohne persöhnliche AE nicht über 5kg auf der Wiese fliegen ist das so schwer zu verstehen
Das ist bestehendes Recht wie es dann ist wenn etwas Passiert mit Personenschaden und das ja wissentlich
ob es dann noch als Ortnungswidrigkeit behandelt wird weis ich nicht, aber man muss das ja nicht aus Probieren
Aber es geht doch hier eigentlich nur um die Versicherung und ich denke ich habe das klar erklärt.
Ich klinke mich hiermit aus denn ich habe keine Lust immer wieder auf Spitzfindigkeiten zu antworten,
denn bis jetzt habt ihr die zutreffenden und wesentlichen Sachen nicht wieder legt außer das Wort Straftat.

Dir werden wenn etwas Passiert und deinen Versicherung oder dein Verhalten nicht passt die Augen über gehen wenn es um
die Schadensregulierung geht.

Auf Wiedersehen

Herbert:D
 
Hänschen alle deine Beiträge passieren auf dem gleichen Schema, du schreibst immer dagegen aber selbst erklärst du nichts.
Wenn du es Besser weist dann schreib mal.

Stimmt, erklärt habe ich nicht, aber richtig gestellt, ich dachte das reicht...:confused:

Vielleicht könntest du mal ein Rechtschreibeprogramm benützen?
 

Steffen

User
Hallo Steffen aber nur auf zugelassenen Modellflugplätzen ist das so schwer zu verstehen.
Das hat damit nichts zu tun, ist das so schwer zu verstehen?

Wenn du auf der Wiese fliegst brauchst du eine Zusatz Versicherung ist das so schwer zu verstehen.
Das liegt an der Versicherung, ist das so schwer zu verstehen?

In Deutschland darfst du ohne persöhnliche AE nicht über 5kg auf der Wiese fliegen ist das so schwer zu verstehen
Das ändert nichts daran, dass die Versicherung eintritt, ist das so schwer zu verstehen?

Nochmal ganz einfach, als Erklärung:
Wenn man eine Versicherung hat, die über 5kg versichert (völlig egal ob durch Zusatz oder per se), und unter einer Bedingung fliegt, die keine passende Aufstiegserlaubnis besitzt (über 5kg, ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers, in kontrolliertem Luftraum) ist die Versicherung davon NICHT BEEINFLUSST

denn bis jetzt habt ihr die zutreffenden und wesentlichen Sachen nicht wieder legt
Hast Du irgendetwas bisher belegt? Nee, nur vermutet.
 
Bei jedem Anbieter kann man sich seine Versicherung so zusammenstellen wie man sie braucht.
 
Hallo Hänschen und Steffen!

Ich wollte ja eigentlich nicht mehr Schreiben aber ich kann das was ihr Zwei geschrieben habt und mir Unterstellt so nicht stehen lassen.
Nach Rücksprache mit dem DMFV wird aus Halbwahrheiten !!!!! Wahrheiten !!!!! und aus Behauptungen !!!Tatsachen!!!!
Ihr solltet doch mal die Versicherungsbedingungen beider Verbände richtig lesen , aber ich glaube da habt ihr beide eure Probleme das richtig zu verstehen.

Bei jedem Anbieter kann man sich seine Versicherung so zusammenstellen wie man sie braucht.

Hänschen würdest du mir mal die Versicherung nennen dich versichert wenn du denen erklärst das du wissentlich gegen geltenes Recht verstoßen willst.
Jede Versicherung hat ihren Ausschluss .
Der DMFV sucht auch so eine Versicherung ,die würden das gerne ihren Mitgliedern dann Anbieten.

Lest mal die Bedingungen von Gerling für den DMFV und Allianz für AERO-Club da steht es eigentlich drin was ich die ganze Zeit geschrieben habe.


Steffen du hast dich in einem Thread von 2007 schon mal zu den 5kg Erlaubnisfreier Flug geäussert,da schreibst du selbst alles was über 5kg ist darf
außerhalb zugelassener Modellflugplätze unter den normalen Bedingungen nicht geflogen werden.


Seit 2009 haben sich die Versicherungsbedingungen etwas Verändert man ist vom Alles oder Nichts abgekommen und man Unterscheidet jetzt
von Fall zu Fall verschieden.Aber ich bin Sicher wenn du auf der grünen Wiese ohne alle erforderlichen Genehmigungen und Nachweise fliegst
den Schaden den du verursacht hast aus deiner eigenen Tasche bezahlst.
Es ist doch Traumtänzerisch zu glauben weil ich nur den Teil lese in dem steht bis 25kg Versichert aber die Zusätze und Ausschlüsse außen vorlasse
ich kann mir jetzt alles Erlauben ich bin ja bis 25kg Versichert.
Wenn ich die ganzen Threads die es mittlerweile über Versicherung ,Aufstiegserlaubnis,Fliegen auf der grünen Wiese gibt ist es erschreckend wie viel
Unwissendheit und Unsicherheit es unter den Modellfliegern gibt.
Wenn dann noch solche Spezialisten wie ihr Zwei die scheinbar nichts anderes zu tun haben, auf die Leute die Versuchen etwas Aufhellung
ins Dunkle zu bringen los gehen, ihr Unwesen hier im Forum treiben armes Forum.
Ich verstehe mittlerweile die Kompetenten Leute die sich zurück halten hier noch etwas zu schreiben,ich kenne von dehnen etliche.
Ich gehöre noch nicht dazu. Das Forum sollte eigentlich dazu da sein um Kollegen wenn sie ein Problem haben zu helfen und nicht nur dumme Beiträge schreiben.
Ihr solltet euch ins Cafe Klatsch zurück ziehen da gehört ihr mit den meisten eurer Beiträge hin.

Herbert:cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
 
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