Jetzt ist er weg...:(

Steffen

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Im Ausland passiert....nix....
Persönlicher Erfahrungswert.
Naja, ist nix passiert ist natürlich kein Beleg für kann nix passieren.
Ist ungefähr wie ohne Einfluggenehmigung mit dem UL ins Ausland. Das würde ich in der Schweiz auf keinen Fall versuchen...
Oder 5-10% überladenem Wohnmobil in D oder in anderen Ländern. Passiert normalerweise auch nix...
 

RWA

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Auch das: woher kommt das? C1E über 12to braucht Arzt ab 50. Aber nicht 7,5to
Ich weiss jemand die ist 52 und soll ihren roten Führerschein gegen die Karte tauschen und im Antrag für die Karte steht es genau so drin, ohne Attest nur bis 3,5to.

Den 5 Jahresrhythmus habe ich auch, ist für den 2er/ CE, nicht C1E !

Roland
 
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flymaik

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Eine Äußerung, in der etwas als Tatsache hingestellt ist eine Behauptung. Das ist ja erstmal ganz normales Deutsch.
Merkwürdiger Auffassung, soll ich jetzt noch die Belege hier veröffentlichen???
Und Behauptung in diesem Zusammenhang, weil das für die Umstellung einer Klasse 3 definitiv nicht nötig ist.
Die Umstellung ist Klassenunabhängig. Moped darfst ja mit dem Papierwisch auch nicht mehr fahren.
Es war lediglich ein Preisvergleich und Hinweis, was andere Führerscheininhaber schon seit Jahren regelmäßig zahlen dürfen... ( Mit dem Hinweis, das man das auch noch auf der Einnahmenseite ausbaut).
Dagegen sind die genannten 25€ für eine zeitgemäße Anpassung grad mal ne Anzahlung.
Kann eben nicht, sondern ist harte Alltagsrealität.
Ausser den D- Klassen habe ich alles andere.
 

RWA

User
CE79.JPG


Wohnmobil mit 4,5to und Roller auf dem Anhänger ging früher mit normalem 3er, jetzt nur noch mit CE79, der ab 50 wie CE auch alle 5 Jahre mit Attest usw. verlängert werden muss.

Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, denn eigentlich reicht dazu die Kombi C1 und C1E.

Alte Führerscheine umtauschen​

Wer seinen Führerschein der Klasse 3 gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauscht, bekommt die Klassen C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung und Befristung zugeteilt.
Quelle: ADAC von 27.3.2023

Wer aber unbedingt 12 T. CE will, der muss sich imho regelmäßigen Gesundheitschecks unterziehen.
Wäre jetzt nicht das Ding für mich, aber wenn es unnötig Aufwand ist und ich den eh nie nutze, also nur aus Prinzip halt ich dran nicht fest.
Wahrscheinlich wäre ich durch Umschreibung auch noch ein paar Jahre durchgerutscht - nur wozu, das macht für mich persönlich keinen Sinn.
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Ich mache als Augenarzt mehrere Gutachten pro Woche. Und regelmäßig breche ich Gutachten ab, weil ich feststelle, dass die Leute von einer einfach nur inkompetenten Gemeindeverwaltung (als Aussenstelle eines Landratsamtes) geschickt wurden. CE79 als Führerscheinklasse ist der einzige Teils des alten 3ers, der Gutachten erfordert und befristet erteilt wird. C1E wird (noch, die EU will das ändern) unbefristet erteilt. Und 7,5t Zugfahrzeug + 5.5t Anhänger dürfte für 99,9% der Autofahrer dicke reichen.

Das Problem mit CE79 ist, dass es mit Ausnahme einiger merkwürdiger Fahrzeuge bei freiwilligen Feuerwehren nach Auskunft einiger Spediteure, deren Fahrer ich regelmäßig sehe, für diese Fahrzeugklasse (7.5t Zugfahrzeug + 11t Einachs-Anhänger) fast keine Fahrzeuge und damit kaum noch eine sinnvolle Verwendung gibt. Die ehemaligen Mautkiller waren teils in der Kategorie.
Ich rate inzwischen jedem, die Tabelle des ADAC mit aufs Amt zu nehmen!

C1E wird für frühere Klasse-3-Inhaber nur in einer einzigen Situation zu Recht befristet: Wenn der alte Lappen mal "weg" war, ist die Wiedererteilung nicht eine Wiedereinsetzung in den alten Besitzstand, sondern eine Neuerteilung, und die ist befristet.
 

RWA

User
habe ich hier einen Führerschein vor mir liegen, der nur die 12to Einschränung hat. Und der ist vom grauen Klasse 3 umgeschrieben.
Wann umgeschrieben?

Weil da gibt es auch Unterschiede, es gab zum Beispiel bis zu einem bestimmten Datum auch Kartenführerscheine ohne generelles Ablaufdatum.

Roland
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Roland, das Ablaufdatum betrifft die Gültigkeit des Dokumentes, eingetragen auf der Vorderseite der Karte unter 4b. Wenn da jetzt ein Datum steht (15 Jahre ab Auststellung ist jetzt normal), läuft zu dem Zeitpunkt zwar das Nachweisdokument Führerschein ab, aber die Fahrerlaubnis hast Du trotzdem noch. Wenn Dein Perso abläuft, wirst Du ja auch nicht staatenlos.;)

Die Befristung betrifft die tatsächliche zeitliche Beschränkung der Fahrerlaubnis, eingetragen in Spalte 11 auf der Rückseite. Und genau dort darf unter normalen Umständen bei C1E einfach kein Datum stehen, sonst wurde beim Umtausch des alten 3ers ein Fehler vom Amt gemacht.
 

RWA

User
Ich mache als Augenarzt mehrere Gutachten pro Woche. Und regelmäßig breche ich Gutachten ab, weil ich feststelle, dass die Leute von einer einfach nur inkompetenten Gemeindeverwaltung (als Aussenstelle eines Landratsamtes) geschickt wurden. CE79 als Führerscheinklasse ist der einzige Teils des alten 3ers, der Gutachten erfordert und befristet erteilt wird. C1E wird (noch, die EU will das ändern) unbefristet erteilt. Und 7,5t Zugfahrzeug + 5.5t Anhänger dürfte für 99,9% der Autofahrer dicke reichen.

Das Problem mit CE79 ist, dass es mit Ausnahme einiger merkwürdiger Fahrzeuge bei freiwilligen Feuerwehren nach Auskunft einiger Spediteure, deren Fahrer ich regelmäßig sehe, für diese Fahrzeugklasse (7.5t Zugfahrzeug + 11t Einachs-Anhänger) fast keine Fahrzeuge und damit kaum noch eine sinnvolle Verwendung gibt. Die ehemaligen Mautkiller waren teils in der Kategorie.
Ich rate inzwischen jedem, die Tabelle des ADAC mit aufs Amt zu nehmen!

C1E wird für frühere Klasse-3-Inhaber nur in einer einzigen Situation zu Recht befristet: Wenn der alte Lappen mal "weg" war, ist die Wiedererteilung nicht eine Wiedereinsetzung in den alten Besitzstand, sondern eine Neuerteilung, und die ist befristet.
Was ist mit Sportanhängern wie für Segelfugzeuge, die wiegen unter 750kg und bekommen grüne Kennzeichen, an einem Wohnmobil über 3,5to?

Roland
 

RWA

User
Roland, das Ablaufdatum betrifft die Gültigkeit des Dokumentes, eingetragen auf der Vorderseite der Karte unter 4b. Wenn da jetzt ein Datum steht (15 Jahre ab Auststellung ist jetzt normal), läuft zu dem Zeitpunkt zwar das Nachweisdokument Führerschein ab, aber die Fahrerlaubnis hast Du trotzdem noch. Wenn Dein Perso abläuft, wirst Du ja auch nicht staatenlos.;)

Die Befristung betrifft die tatsächliche zeitliche Beschränkung der Fahrerlaubnis, eingetragen in Spalte 11 auf der Rückseite. Und genau dort darf unter normalen Umständen bei C1E einfach kein Datum stehen, sonst wurde beim Umtausch des alten 3ers ein Fehler vom Amt gemacht.
Schon klar, auf meiner Karte steht auch nur in Spalte 11 bei C und CE ein Datum, aber ich kenne Karten, bei denen auch unter 4b keins steht, die gab es bis zu einem bestimmten Datum.

Alles ganz schön verwirrend, in meinem grauen Lappen stand 1 und 3, später wurde Kl.2 reingestempelt und gut.

Roland
 
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RWA

User
Wenn Dein Perso abläuft, wirst Du ja auch nicht staatenlos.
Ich glaube das kann man nicht vergleichen, um einen Personalausweis zu bekommen muss ich keine Ausbildung mit Prüfung absolvieren deren Bedingungen stetem Wandel unterworfen sind, altersbedingte Einschränkungen gibt es da auch nicht.
Sowohl in meinem grauen als auch im roten Führerschein gab es kein Ablaufdatum für den 2er, jetzt schon.
Ich halte für möglich dass auch für die bloße Neuausfertigung Bedingungen kommen werden.

Es wäre schon interessant mal zu erheben wieviele ihren C/CE nicht verlängern lassen weil sie wissen dass sie z.B. den Sehtest dafür nicht bestehen und wieviele entweder beim Arzt oder Augenarzt durchfallen und ihnen deswegen die Verlängerung verweigert wird.
Vielleicht sind die Leute viel besonnener und vernünftiger als die Behörde unterstellt.


Roland
 
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flymaik

User
Das wäre ja eine Idee die Gesetzesgrundlage zu nennen,
Man könnt ja auch selbst suchen, bevor man anderen etwas was unterstellt.
Kurz mal aus der Hüfte geschossen
Und hier

jeweils Violett hervorgehoben.

Der Rest findet sich auch im Netz
 

flymaik

User
Es wäre schon interessant mal zu erheben wieviele ihren C/CE nicht verlängern lassen weil sie wissen dass sie z.B. den Sehtest dafür nicht bestehen und wieviele entweder beim Arzt oder Augenarzt durchfallen und ihnen deswegen die Verlängerung verweigert wird.
Das ist eher das kleinere Problem, denn für andere Berufsgruppen gilt das bis zu dem Punkt auch.
Soweit die Stimmung im Kollegenkreis, liegt es am zusätzlichen Zeitaufwand für die fragwürdigen Module, die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Risikogruppen, die weiter steigenden Kosten, wie für den digitalen Qualinachweis, den Schwierigkeiten die ganze Prozedur mit dem beruflichen Alltag in Einklang zu bringen.
Teilweise ist dafür auch Urlaub nötig.
Ich habe das Ganze nur über mich ergehen lassen, weil ich die Prozedur insgesamt nur 3 mal durchmachen musste. Danach ist Schluss und über fehlenden Nachwuchs braucht man sich nicht wundern.
 

RWA

User
An sich meinte ich Leute wie mich, die den 2er garnicht beruflich nutzen oder brauchen, aber trotzdem auf eigene Kosten erhalten, wieviele von denen das genau nicht machen, weil sie wissen dass sie die Tests nicht mehr bestehen, ich kenne da einige.

Andererseits glaube ich aber keiner fährt LKW wenn er das körperlich nicht mehr kann und deswegen wäre mal interessant zu wissen wieviele tatsächlich bei einer Führerscheinverlängerung "aussortiert" werden und ihre Erwerbsgrundlage verlieren, oder ob die Wirklichkeit nicht vielmehr so aussieht dass die Leute in Rente sind lange bevor sie das körperlich nicht mehr könnten und das ganze Gewese um teure Tests nichts als ein mit Scheinargumenten behängtes Geschäftsmodell ist.

Ja ich weiss, jeder kennt einen scheinbar uneinsichtigen Rentner der immer noch Auto fährt obwohl er es besser sein lassen sollte, bei LKW-Fahrern gibt es das sicher so nicht, weil wenn die Rentner sind sie eben nicht mehr LKW fahren müssen respektive können, weil sie ja "ihren" LKW nicht mit in Rente nehmen, sondern den dann ein anderer fährt, anders als es sich beim privaten Auto verhält.

Roland
 
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