Hallo Modellflieger,
ich habe bei einem namhaften Hersteller von Edelmodellen für 2000 Euro einen Flieger incl. einem speziell abgestimmten Antriebsset (Latte, Motor, Regler, Akkus) gekauft. Die Akkus sind weit vor Ablauf der Gewährleistung (ca. 6 Monate nach Kauf) kaputt gegangen. Gewährleistung wird vom Lieferanten abgelehnt.
Da ich die gesamte Konfiguration abgestimmt aufeinander gekauft habe, bin ich davon ausgegangen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Hier ein paar Zusatzinfos zur Historie/nach ca. 20 Flügen ist folgendes passiert:
Die 2x 8 = 16 Zellen (2400er, gepushed und selectiert) beginnen bei Laden (5A und Entladen 50-60A) nicht nur zu gasen, sondern sogar zu kochen (hört man richtig) und teilweise auszulaufen (sieht man am Akkubrettchen sehr gut). Nach weiteren 3 Flügen hat die Leistung dramatisch nachgelassen und ich habe den Akku zum Verkäufer eingeschickt.
Jetzt kommt´s!
Der Lieferant hat sich an seinen (namhaften) Unterlieferanten (Selektion und Push von Serienzellen) gewandt um die Akkus auf Gewährleistung umzutauschen/reparieren zu lassen. Die Antwort war, dass es auf Akkus keine Gewährleistung gäbe. Die Warenendkontrolle schliesse fehlerhafte Akkus aus und daher könne kein Ersatz geliefert werden.
Mein Lieferant hat sich dann bei weiteren Akku-Unterlieferanten umgehört und die gleiche Antwort auf Ausschluss der Gewährleistung bekommen.
Wie ist die Rechtslage?
Axel
[ 07. Februar 2004, 18:01: Beitrag editiert von: Axel Paulsburg ]
ich habe bei einem namhaften Hersteller von Edelmodellen für 2000 Euro einen Flieger incl. einem speziell abgestimmten Antriebsset (Latte, Motor, Regler, Akkus) gekauft. Die Akkus sind weit vor Ablauf der Gewährleistung (ca. 6 Monate nach Kauf) kaputt gegangen. Gewährleistung wird vom Lieferanten abgelehnt.
Da ich die gesamte Konfiguration abgestimmt aufeinander gekauft habe, bin ich davon ausgegangen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Hier ein paar Zusatzinfos zur Historie/nach ca. 20 Flügen ist folgendes passiert:
Die 2x 8 = 16 Zellen (2400er, gepushed und selectiert) beginnen bei Laden (5A und Entladen 50-60A) nicht nur zu gasen, sondern sogar zu kochen (hört man richtig) und teilweise auszulaufen (sieht man am Akkubrettchen sehr gut). Nach weiteren 3 Flügen hat die Leistung dramatisch nachgelassen und ich habe den Akku zum Verkäufer eingeschickt.
Jetzt kommt´s!
Der Lieferant hat sich an seinen (namhaften) Unterlieferanten (Selektion und Push von Serienzellen) gewandt um die Akkus auf Gewährleistung umzutauschen/reparieren zu lassen. Die Antwort war, dass es auf Akkus keine Gewährleistung gäbe. Die Warenendkontrolle schliesse fehlerhafte Akkus aus und daher könne kein Ersatz geliefert werden.
Mein Lieferant hat sich dann bei weiteren Akku-Unterlieferanten umgehört und die gleiche Antwort auf Ausschluss der Gewährleistung bekommen.
Wie ist die Rechtslage?
- Kann Gewährleistung ohne Vereinbarung überhaupt ausgeschlossen werden (stillschweigend, weil üblicherweise nicht gewährt)?
- Kann ein Lieferant/Hersteller nach dem neuen EU-Recht Gewährleistung ausschliessen?
- Was ratet Ihr mir zu tuen? Es steckt doch eine Menge Geld im Akku...
Axel
[ 07. Februar 2004, 18:01: Beitrag editiert von: Axel Paulsburg ]