Kenntnisnachweis

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Im wesentlichen störe ich mich daran, dass auf der Karte steht, dass diese mitzuführen ist und dazu noch der Personalausweis.
Das ist erfundener Unsinn des DAEC. Und es gibt jetzt auch noch zwei unterschiedlich aussehende Karten. Das muss alles nicht sein.

Das hebt den Kenntnisnachweis auf eine Bedeutung, die er einfach nicht hat.

Du brauchst beim Fliegen weder den Kenntnisnachweis, noch den Personalausweis und auch nicht den Versicherungsnachweis griffbereit in der Tasche zu haben. Nur der DAEC verlangt das jetzt mit seiner Karte, es lebe der Amtsschimmel.

Sigi
 
Im wesentlichen störe ich mich daran, dass auf der Karte steht, dass diese mitzuführen ist und dazu noch der Personalausweis.
Das ist erfundener Unsinn des DAEC. Und es gibt jetzt auch noch zwei unterschiedlich aussehende Karten. Das muss alles nicht sein.

Das hebt den Kenntnisnachweis auf eine Bedeutung, die er einfach nicht hat.

Du brauchst beim Fliegen weder den Kenntnisnachweis, noch den Personalausweis und auch nicht den Versicherungsnachweis griffbereit in der Tasche zu haben. Nur der DAEC verlangt das jetzt mit seiner Karte, es lebe der Amtsschimmel.

Sigi

Mein Gott - jetzt verzapf nicht so einen Müll!
Das steht beim DMFV genau so drauf.

Melde dich wieder zu Wort wenn du mehr Wahrheitsgehalt zu bieten hast und ansonsten lass es einfach sein.
Ich jedenfalls sehe im Moment nu dich, der (Zitat) "erfundener Unsinn" absondert.
 
Sigimann hat aber Recht, denn er bemängelt hier die unrechtsmäßige Amtsanmaßung des Verbandes, und wenn es auch der DMFV so schreibt, um so schlimmer.

Beide handeln hier wieder mal im vorauseilendem Gehorsam und ohne Rechtsgrundlage.
Nach welchem Gesetz solle man denn diese Dokumente mitführen?
Höheres Recht schließt ohnehin die Mitführungspflicht eines "Personalausweises" aus.
Wir sind ja nicht mehr in der DDR!!!

Demzufolge kann niederes Recht dieses Höhere auch gar nicht brechen (Rechtsvorrang),
gleich recht nicht, wenn es von einem Verein kommt, der keinerlei hoheitliche Befugnisse hat.

Ich vermute hier daher sogar, daß aufgrund rechtsmisbräuchlicher Formulierungen auf den Dokumenten, diese mithin ungültig sind.

In dem Zusammenhang verweise ich erneut darauf (früherer Post wurde schon mal widerrechtlich gelöscht), daß auch kein Vereinsmitglied irgendeines e.V. hoheitliche Befugnisse hat, hier in Blockwartmentalität Kontrollfunktionen in Bezug auf Kenntnisnachweise o.a. Dokumente auszuüben. Einige hatten sich das nämlich bereits angemaßt, Kenntnisnachweise kontrollieren zu müssen. Dazu gibt es keine Gesetzesgrundlage. Das dürfen nur Behörden mit hoheitlicher Bevollmächtigung.
Jeder, der das aber meint kontrollieren zu müssen, begeht somit Amtsanmaßung und greift willkürlich in Rechte Anderer ein. Das ist strafbewehrt!

Besten Gruß
Tom
 
Schaut einfach noch mal auf der Karte nach, Personalausweis steht da nicht, jedenfalls nicht auf meiner.
Major Tom:
Dichte nicht irgendwelchen Schwachsinn zusammen, auch die zigste Wiederholung macht daraus keine Fakten.
 
Schaut einfach noch mal auf der Karte nach, Personalausweis steht da nicht, jedenfalls nicht auf meiner.
Major Tom:
Dichte nicht irgendwelchen Schwachsinn zusammen, auch die zigste Wiederholung macht daraus keine Fakten.

Na ja, da steht "amtlicher Lichtbildausweis" Den Personalausweis würde ich hier gelten lassen, was kennst du sonst noch an amtlichen Lichtbildern.

Mein Gott - jetzt verzapf nicht so einen Müll!
Das steht beim DMFV genau so drauf.

Melde dich wieder zu Wort wenn du mehr Wahrheitsgehalt zu bieten hast und ansonsten lass es einfach sein.
Ich jedenfalls sehe im Moment nu dich, der (Zitat) "erfundener Unsinn" absondert.

Entschuldigung, die Karte des DAEC kenne ich nicht, aber schön dass du auch den gleichen Umstand für den DMFV reklamierst.

Ansonsten bin ich davon überzeugt, dass mein Kenntnisnachweis beim DAEC auch noch gültig ist, wenn ich die Karte beim fliegen nicht dabei habe,
egal was der DAEC abweichend zur Rechtslage auf seine Karte schreibt.

Sigi
 
Schaut einfach noch mal auf der Karte nach, Personalausweis steht da nicht, jedenfalls nicht auf meiner.
Major Tom:
Dichte nicht irgendwelchen Schwachsinn zusammen, auch die zigste Wiederholung macht daraus keine Fakten.

Wäre schön, hier substantiierte Erwiderung zu finden. Wo schreibe ich denn Schwachsinn?
Ich jedenfalls prüfe und recherchiere immer meine Aussagen auf Fakten-und Wahrheitsgehalt.
Nach nochmaliger Kontrolle kann ich keinen Fehler finden.
 

BOcnc

User
Oh man, was kann man sich für Probleme machen.
Der Kenntnisnachweis wird bei über 2 kg und über 100 m gefordert. Also machen oder auch nicht. Zum Personalausweis und Versicherungsausweis in die Brieftasche stecken und vergessen.
Einige scheinen sich aber extrem zu langweilen und müssen sich noch weiterhin damit beschäftigen.
 

BOcnc

User
Am Ohr finde ich jetzt nicht so gut. Wenn ich im Herbst meine Nachtfluggenehmigung verlängern lassen will brauche ich das Ding. Und am Ohr finde ich das nicht wieder.
 
Na ja, da steht "amtlicher Lichtbildausweis" Den Personalausweis würde ich hier gelten lassen, was kennst du sonst noch an amtlichen Lichtbildern.
Moin Sigi,

... was du gelten lassen würdest ist jetzt also amtlich.... Chapeau.
Amtlicher Lichtbildausweis... ich habe da mehrere Möglichkeiten, die bei Personenüberprüfungen auch schon mehrfach herhalten mussten.
Meine Dienstausweise habe ich inzwischen alle abgegeben, deshalb nur das normale Portfolio des normalen Bürgers.

Entschuldigung, die Karte des DAEC kenne ich nicht, aber schön dass du auch den gleichen Umstand für den DMFV reklamierst.
Schaut einfach noch mal auf der Karte nach, Personalausweis steht da nicht, jedenfalls nicht auf meiner.
Major Tom:
Dichte nicht irgendwelchen Schwachsinn zusammen, auch die zigste Wiederholung macht daraus keine Fakten.
Hmmmm.... wo hatte ich auf was reflektiert und reklamiert?
Ich widerspreche mir jedenfalls nicht kurz hintereinander zum Thema, wie Hans in #350 schon aufgezeigt hat.

Deutet doch einfach nicht immer und nur das rein, was euch gerade genehm erscheint und ansonsten nur zur Festigung der eigenen Auslegung geeignet ist.
Okay, andererseits lässt man sich dann nicht von Fakten irritieren - man hat ja schließlich seine Meinung und wird die auch noch sagen dürfen...

Ansonsten bin ich davon überzeugt, dass mein Kenntnisnachweis beim DAEC auch noch gültig ist, wenn ich die Karte beim fliegen nicht dabei habe,
egal was der DAEC abweichend zur Rechtslage auf seine Karte schreibt.

Du kennst die Karte des DAEC nicht, aber die Rechtslage im allgemeinen und im speziellen dazu und bist gleichzeitig sicher, dass ....
Ja nee, is klar.

Sollte die Karte der Ersatz für den erworbenen Kenntnisnachweis sein oder nur einfach eine weitere, also einfach eine alternative Möglichkeit des Mitführens
sein und wo steht was....
Wie viele Kamele gehen durch ein Nadelöhr und wie viele Engel können auf einer Nadelspitze tanzen...

Fragen über Fragen....:rolleyes:

Wäre schön, hier substantiierte Erwiderung zu finden. Wo schreibe ich denn Schwachsinn?
Ich jedenfalls prüfe und recherchiere immer meine Aussagen auf Fakten-und Wahrheitsgehalt.
Nach nochmaliger Kontrolle kann ich keinen Fehler finden.
Amtsanmaßung...DDR...Blockwart.... unrechtsmäßig... :D :D :D
Major Tom: das Dobrindtv... hat auch nie einen Fehler bei der nochmaligen Kontrolle gefunden .... ;)
Mancher wächst ja mit den Aufgaben und den Anforderungen....
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Herrgottnochmal.
wenn da einer ankommt und Nachweise einfordert, egal aus welcher Ecke der kommt, bekommt der KN, Perso und Versicherungsnachweis unter die Nase gehalten und wird mit der Frage nach der Berechtigung seiner Forderung konfrontiert, die er bitte an Ort und Stelle nachweisen möge. Das dürfte so manches Mütchen kühlen. Kann der den Nachweis nicht erbringen, bleibt es ihm noch, einen schönen Tag zu wünschen.
Das Vorweisen der Plastikkarte für den KN in Verbindung mit Perso und Versicherungsnachweis drängt den Fragesteller in die Defensive. Die Frage nach dessen Befugniss noch mehr.
Habe ich gegenüber den Herrschaften in Blau praktiziert. Zur Frage der Rechtsgrundlage ihres Vorgehens mussten die passen. Die Rechtsgrunlage meines Agierens konnten sie in Unkenntniss der Rechtslage aber nicht anzweifeln War kein erfolgreicher Tag für die.

Das die augerechnet mich damit genervt haben, war dann allerdings Pech für die, aber hart ist das Leben.

Also, wenn einer blöd fragt, KN, Perso und Versicherungsnachweis und der Schwarze Peter ist beim Fragesteller.
Möge der gute Antworten haben!
 
... Gute Beschreibung, Frank. Danke!
Ich habe den Eindruck, Tom denkt eher fundamental, eventuell nah am Grundgesetz:
Das GG ist aber in der seit über 60 Jahren laufenden Matrix an den Rändern etwas ausgefranst worden. Wodurch? Es kann durch (LuftV-) Gesetze, Verordnungen und privatrechtlich geschlossene Dienstleistungvsereinbarungen zwischen Luftfahrtämtern und Verbänden weiter geregelt werden (Funktion "Kenntnisnachweisverfahren bereitstellen und durchführen" verlagert worden vom Amt zum Verband). Das ist so geschehen mit den Dobrindt-Änderungen.
Der Bürger wird durch zeitparallele Regelungs-Änderungen ins Unrecht gesetzt und per Straf-oder Bussgeldandrohung eingeengt, u.a. damit "alles" auch weiterhin sicher und umweltschonend bleibt. Das übliche Verfahren halt, bei uns eben umfassende Luftraumnutzung nur durch KN. Der Bürger muss sich dann selbst rauswinden, die Diskussion hier ist ein Ergebnis. Das nennt man Freiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit bei Aufnahme des Modellflugsports im Jahre 2018.
Gruss Dietmar

P.S. Ich kann Tom schon verstehen, aber im Einzelfall kann nicht geholfen werden, wenn es hart auf hart kommt. Dann wird eben (später) via Staatsanwalt und Gutachtergerichtsschlachten ermittelt, wer welche Berechtigungen hatte... Die Verbände und der Einzelne werden ihre Daten dann rausrücken müssen, siehe VW. Dauert halt mit der Judikative, sie muss ja nicht im klassischen Sinne produktiv sein und ist ja Staat pur.
 
Moin Dietmar,

bei praktisch sehr einfach zu lösenden Herbeiquatschproblemen sind fundamentalistische Sichtweisen nur sehr beschränkt lösungsorientiert anwendbar.
Kadavergehorsam und vorauseilende Erfüllung sind genauso blödsinnig wie kompromisslose Totalopposition mit hanebüchenen Begründungen.
Just my Cent.
 
Ich finde es immer wieder erstaunlich was man in dieses Thema noch alles hinein interpretieren kann...:cry:, für meinen Teil bin ich heilfroh, dass wir soweit gekommen sind.

Denkt eigentlich noch irgendjemand daran welche Mühe es kostete bis wir soweit waren?:confused:
 
@HPR40: Ich bezog die Amtsanmaßung des Verbandes nicht darauf, daß er eine Bevollmächtigung für die Erstellung der KN hat, sondern, daß er seine Befugnisse unrechmäßig überdehnt, indem er auf seinen Karten suggeriert, die Mitführung entsprechender Pässe sei obligatorisch.

@ Kurt: u.a. auf Art. 5 GG

@ washout: richtig, ich denke de jure grundsätzlich. Allerdings ging es mir in meinem Post nicht darum, ob den KN jemand haben müsse, sondern um hoheitliche Befugnisse derartige Dokumente kontrollieren zu dürfen. Ersatzweise ersetze man einfach mal im Post das Wort " KN " mit dem Führerschein. Da würde jeder bestätigen, daß kein Ziviler das Recht hat, meinen FS zu kontrollieren. Genauso ist es mit dem KN.

@DD8ED: Falsche Reihenfolge: Zuerst muß sich der Kontrolleur legitimieren, dann Du!

@ uscha: Dein letzter Post: ganz Deiner Meinung!


Gruß
Tom
 
Da ist jetzt viel geschrieben worden und meine Kritik etwas aus dem Lot gekommen, wie so oft im Forum.
Auch neige ich dazu mich spontan zu äussern, und meine Kritik trifft dann nicht voll den Punkt, deshalb noch einmal konkret.

- Auf dem Ausweis des Deutschen Aeroclubs (Kenntnisnachweis) steht:
" Diese Bescheinigung ist beim Betrieb ... vom Steuerer im Original zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen."

Es ist für mich nicht erklärbar, warum dieser Satz auf dem Ausweis steht.


- Auf meinem Personalausweis steht nichts ähnliches.

- auch auf meinem Führerschein steht nichts ähnliches, obwohl man den ja beim Autofahren dabei haben muss.
Die ausstellende Behörde sieht keinen Grund dies zu vermerken, weil dies ja an anderer Stelle geregelt wird.

- auch auf meinen Versicherungsnachweis steht lediglich, das dieser nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig ist.
Ich muss den Versicherungsnachweis beim fliegen nicht dabei haben, bin natürlich trotzdem versichert.

Und daher meine Aussage, dass hier der DAeC hier etwas erfunden hat, was keinen Sinn macht, also Unsinnig ist.
Aber ich kann natürlich nicht wissen, ob es wirklich der DAeC war, der es erfunden hat. Dann hat er es vielleicht nur übernommen (abgeschrieben).

@ Frank: Deine Nummer einen Kritiker deiner Flugtätigkeit zu befrieden ist sicher nicht schlecht, würde aber auch ohne Mitführungspflicht ohne Abstriche laufen. Von daher ist dies kein Argument für die von DAeC verlangte Mitführungspflicht.

Den letzte böse Bemerkung zum Thema hab ich jetzt locker weggelassen.

Sigi
 
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