Kontrolle Kenntnisnachweis

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Startverbot oder Flugverbot kommt aufs gleiche hinaus. Meine in unserer Flugordnng, die übrigens von der LLB genehmigt wird, steht das Wort Flugverbot.
Aber das ist Haarspalterei und geht völlig am Beitragsthema vorbei...
Wer jetzt immer noch der Meinung Ist das der Flugleiter kein Recht zum Kontrollieren hat kann ja mal die Rechtsberatung seines Verbandes fragen.
 

Georg Funk

Vereinsmitglied
Zum Thema Flugleiter
Aus meiner Sicht: Ja, wenn es einen gibt und der "berechtigte Zweifel" daran hat ob ein Pilot rechtskonform fliegt muss er kontrollieren, genauso wie er einschreiten muss wenn er sieht dass ein Pilot "gefährdend" fliegt. Er ist für den sicheren Flugbetrieb verantwortlich

Nach der neuen (zumindest MFSD) Regel ist ein Flugleiter aber sehr oft nicht vorgeschrieben, wenn man den Platz räumlich gut aufteilen kann erst ab 8 Flugzeugen gleichzeitig in der Luft.

Damit ist das ganze dann schon mal deutlich entschärft. Sicher hat der Vorstand aber auch die Pflicht dafür zu sorgen dass auf seinem Platz alles mit rechten Dingen zugeht. Das wird in der heutigen Zeit aber sehr gerne und unbürokratisch durch eine Unterschrift gelöst. Dann ist jeder selbst in der Verantwortung. Finde ich eigentlich so gut.
 

hholgi

User
Wir wären froh wenn wir soviel Betrieb am Platz hätten, das wir einen Flugleiter bräuchten. ;)
 
Das stimmt so nicht. Wenn in der AE ein Flugleiter festgelegt wurde gild das.

Gruß
Sammy
Jetzt wo der Erlaubnisfreie Modellflug bis 12 kg möglich ist, stellte sich für mich die Frage ob die Auflagen in der AE erst ab 12 kg gelten. Weil darunter ist es ja Erlaubnisfrei. Und für etwas für das ich keine Erlaubnis benötigte , gibt es auch keine Auflagen
 

Malmedy

User
Jetzt wo der Erlaubnisfreie Modellflug bis 12 kg möglich ist, stellte sich für mich die Frage ob die Auflagen in der AE erst ab 12 kg gelten. Weil darunter ist es ja Erlaubnisfrei. Und für etwas für das ich keine Erlaubnis benötigte , gibt es auch keine Auflagen
Die AE gilt grundsätzlich nur für den erlaubnispflichtigen Modellflug. Das wurde vor Jahren schon vom Justitiar des DMFV klargestellt und ist auch logisch, ergibt sich aus der LVOrd. Die StVO gilt auch nur auf öffentlichen Straßen!
Wenn jetzt in einer konkreten AE die 5kg-Grenze explizit erwähnt ist, gilt das auch weiterhin, weil Bestandteil der (nicht widerrufenen) Erlaubnis. Wenn in der konkreten AE die 5kg nicht explizit erwähnt sind, gelten die sonstigen Auflagen etc. der AE nach neuester Rechtslage erst ab einem MTOW von 12kg.
Das heißt aber nicht, dass unterhalb von 12kg keine Auflagen mehr zu beachten sind. Es gelten dann die Regeln des Verbandes, dem der Verein/Modellflieger angehört. Und: Der Verein als Inhaber der AE kann über sein Hausrecht hier beliebige Einschränkungen bestimmen, also quasi hintenrum z.B. die 5kg Grenze wieder in Kraft setzen!
Die Luftfahrtbehörden der Länder (Erlaubnisgeber der AE) haben damit erst einmal nichts zu tun. Sie kämen dann ins Spiel, wenn der Verein mit Hinweis auf die neue Rechtslage der LVOrd ihre AE im Bedarfsfall angepasst haben wollen. Aber dazu haben wir weiter oben schon genug geschrieben.

Grüße
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

Steffen

User
Ich wüsste nicht wo ich sowas behauptet hätte.
implizit in der Behauptung, der Flugleiter hätte das Recht auf Einsicht in Dienen Kenntnisnachweis.

ist aber egal, die von Dir gerufene Polizei kann dann ja gleich feststellen, dass Du kein Recht dazu hast auf dieser Basis ein Flugverbot durchzuwirken.

Hatten wir auf Verkehrslandeplätzen schon...

wie man das abfährt ist eine andere Sache, aber die Behauptung, der Startleiter hätte ein Recht dazu ist einfach falsch.
Da beisst die Maus keinen Faden ab.
 

safty

User
Steffen, ich weiß, nicht worauf du mit deinen Vergleichen mit Verkehrslandeplätzen hinaus willst, aber:
wenn der vom Vereinsvorstand berufene Flugleiter ein Flugverbot ausspricht und auf das in diesem Moment von ihm in seiner Funktion auf dem Vereinsgelände ausgeübte Hausrecht verweißt, dann kannst du gerne die Polizei rufen oder es auch meinetwegen dem Kanzler schreiben.
Beide werden dir da nicht helfen können.
Natürlich gibt es keinen Zwang, dem FL deinen KN vorzuzeigen, nur dann bleibst du ggf. eben am Boden. Punkt

Alles weitere läuft dann ggf. auf eine zivilrechtliche Geschichte (Klage oder was auch immer) gegen deinen Verein / Vereinsvorstand hinaus.
Aber wenn es soweit kommen muss, ist der Drops eh gelutscht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Funk

Vereinsmitglied
Das stimmt so nicht. Wenn in der AE ein Flugleiter festgelegt wurde gild das.

Gruß
Sammy
Da hast du absolut Recht, Das gesagte gilt natürlich nur für nach neuem Recht zugelassene Flugplätze. Ist halt zu überlegen ob man mit einer angleichung der AE mehr Vor- oder Nachteile hat. Für meinen Vereinsflugplatz sehe ich auf den Ersten Blick nur Vorteile, aber der MFSD hat da sicherlich mehr Kompetenz als ich, und der wird das ja sowiso prüfen. Mal sehen was sich da noch entwickelt, ich bin zuversichtlich.
 
Das wurde vor Jahren schon vom Justitiar des DMFV klargestellt
Da Du so schlau bist kannst Du ja mal den DMFV Rechtanwalt Herrn Gerlach fragen bzgl der LLB in Niedersachsen, der weiß dann schon genau worum es geht. Ich wiederhole nur noch einmal (hatten wir ja schon bis zum erbrechen) -> das wäre auf eine gerichtliche Feststellungsklage hinausgelaufen. Das muss sich ein Miniverein erstmal leisten können. Das die Anwälte das so sehen wie Du und ich hilft da leider nicht (ich habe nicht gesagt das ich das anders sehe wie Du, nur kann man sich nicht Pauschal drauf verlassen).
 

Racerbuk

User
Ja als Verein muss man es kontrollieren. ( Flugleiter)
Wer jemanden mit einem zu schweren Modell und /oder ohne Versicherungsschutz und /oder Kenntnisnachweis fliegen lässt, macht sich im Schadenfall mit haftbar. Wenn ich als Flugleiter der Meinung bin, dass der Pilot nicht fliegen kann( Sieht schlecht, Alkoholverdacht, Flugzeug technisch nicht in Ordnung), muss ich ihm es verbieten. Ansonsten ist man Haftungsmassig auch wieder dabei.
Sagt wer (ausser Dir). Und wo steht das explizit geschrieben dass ich einen Kenntnisnachweiss kontrollieren muss ?
 
Sagt wer (ausser Dir). Und wo steht das explizit geschrieben dass ich einen Kenntnisnachweiss kontrollieren muss ?
Ist doch relativ einfach. Dir Mitglieder weisen bei der jährlichen Flug-Regel Schulung per Unterschrift nach, dass sie die Regeln/Auflagen befolgen. Dazu gehört auch der Kenntnisnachweis. Vereinsmitglieder sind ja über den Verband versichert und damit bekannt.
Gastpiloten müssen ( wie bei Flugtagen auch) Versicherung und Kenntnisnachweis vorweisen. Und bekommen eine Einweisung in die Regeln und fürs Gelände.Das wird im Flugbuch festgehalten
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten