Jetzt wo der Erlaubnisfreie Modellflug bis 12 kg möglich ist, stellte sich für mich die Frage ob die Auflagen in der AE erst ab 12 kg gelten. Weil darunter ist es ja Erlaubnisfrei. Und für etwas für das ich keine Erlaubnis benötigte , gibt es auch keine Auflagen
Die AE gilt grundsätzlich nur für den erlaubnispflichtigen Modellflug. Das wurde vor Jahren schon vom Justitiar des DMFV klargestellt und ist auch logisch, ergibt sich aus der LVOrd. Die StVO gilt auch nur auf öffentlichen Straßen!
Wenn jetzt in einer konkreten AE die 5kg-Grenze explizit erwähnt ist, gilt das auch weiterhin, weil Bestandteil der (nicht widerrufenen) Erlaubnis. Wenn in der konkreten AE die 5kg
nicht explizit erwähnt sind, gelten die sonstigen Auflagen etc. der AE nach neuester Rechtslage erst ab einem MTOW von 12kg.
Das heißt aber nicht, dass unterhalb von 12kg keine Auflagen mehr zu beachten sind. Es gelten dann die Regeln des Verbandes, dem der Verein/Modellflieger angehört. Und: Der Verein als Inhaber der AE kann über sein Hausrecht hier beliebige Einschränkungen bestimmen, also quasi hintenrum z.B. die 5kg Grenze wieder in Kraft setzen!
Die Luftfahrtbehörden der Länder (Erlaubnisgeber der AE) haben damit erst einmal nichts zu tun. Sie kämen dann ins Spiel, wenn der Verein mit Hinweis auf die neue Rechtslage der LVOrd ihre AE im Bedarfsfall angepasst haben wollen. Aber dazu haben wir weiter oben schon genug geschrieben.
Grüße
Michael