Kontrolle Kenntnisnachweis

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Aus der LuftVO
Sie( Fernpiloten ) dürfen ein Flugmodell nach Satz 1 nur dann betreiben, wenn sie vor der erstmaligen Aufnahme des Betriebs an einer Schulungsmaßnahme des Luftsportverbandes, dem eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erteilt worden ist, teilgenommen haben. Eine Bescheinigung über diese Teilnahme, die fünf Jahre Gültigkeit besitzt, ist während des Betriebs mitzuführen.

Gleichzeit dürfen wir nun Modelle bis 12 Kg Abfluggewicht Erlaubnisfrei betreiben

Auszug:
1.
mit mehr als 12 Kilogramm Startmasse,
2.
mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3.
mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden.

Das heist für mich, daß die Auflagen in den bestehenden AE erst ab 12 Kg greifen, da es darunter erlaubnissfrei ist.
Oder liege ich da falsch?
 

GC

User
HLB - Hessischer Luftsportbund e.V.
Mitglied im Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) und Landessportbund Hessen e.V.
HLB LMR Hessen, Heike Kordubel, Am Windrad 32, 36251 Bad Hersfeld
An die Vereinsvorstände, Modellflugreferenten und Mitglieder im HLB
Landesmodellflugreferentin Heike Kordubel Am Windrad 32 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 0170-5468540
mailto: lmr@hlb-info.de
24.08.22
• Alle Piloten brauchen einen Kenntnisnachweis auch beim Fliegen auf dem Vereinsgelände.
• Alle Platzhalter müssen die genehmigten Plätze zur Aufnahme in ein Verzeichnis melden (Bestandschutz)
• Die Flugleiter brauchen eine Ausbildung
• Das Überfliegen von Verkehrswegen muss in mind. 25m Höhe erfolgen,
ansonsten ist eine kurzfristige Sperrung zur Landung notwendig.
• Im Flugbuch muss die Masse des Modells angegeben werden.
Die neuen Regeln kann man Nachlesen unter:
Mit freundlichen Grüßen Heike Kordubel
Flugbetrieb im Verbandsrahmen des MFSD/Neue Regeln
Liebe Modellflugsportler, liebe Freunde,
durch den Zusammenschluß von DAeC / HLB und dem MFSD sollte folgendes beachtet werden:
 
1. Fakt ist das man einen Kenntnisnachweis ab 2kg oder über 120m Flughöhe braucht (neue Luft-Vo das ist geltendes Gesetz).
2. Wer darf das prüfen: mit Sicherheit der Flugleiter, denn der ist für einen sicheren und rechtskonformen Flug verantwortlich.
3. Mit Sicherheit die Polizei wenn Sie prüfen will ob der Pilot rechtskonform seinen Betrieb duchführt.

Ich meine gelesen zu haben das der Verein selbst (also der Vorstand) nicht zur Kontrolle verpflichtet ist, nicht verpflichtet sein heißt nicht das man nicht mal fragen darf ob das Mitglied denn alles richtig macht, denn es gibt auch noch sowas wie "Hausrecht".

Wir haben das sp gelöst das im Flugbuch eine Fusszeile stehtr worauf auf den Kenntnisnachweis hingewiesen wird und ALLE Piloten mussen das im Flugbuch unterschreiben das Sie das zur Kenntnis genommen haben.

Bei Gastpiloten werden wir uns das sicherlich zeigen lassen, wenn der Gast sich weigert darf er halt nicht fliegen (unser Hausrecht).
 
Ja als Verein muss man es kontrollieren. ( Flugleiter)
Wer jemanden mit einem zu schweren Modell und /oder ohne Versicherungsschutz und /oder Kenntnisnachweis fliegen lässt, macht sich im Schadenfall mit haftbar. Wenn ich als Flugleiter der Meinung bin, dass der Pilot nicht fliegen kann( Sieht schlecht, Alkoholverdacht, Flugzeug technisch nicht in Ordnung), muss ich ihm es verbieten. Ansonsten ist man Haftungsmassig auch wieder dabei.
Das ist so leider nicht ganz korrekt!
 
Diese ewige Streitereien um den Flugleiter und was man dem nicht alles aufbürdet, bzw. die sich selbst auferlegen...
Im Gegenzug fliegt man auf freiem Gelände ohne derartige Aufpasser, funktioniert auch problemlos, trotz teilweise hohem Betrieb. Oftmals mehr als jeder Modellflugplatz jemals sieht...
Es gibt auch Modellflugplätze, selbst mit größeren Veranstaltungen, da funktioniert der Betrieb nach einer kurzen Einweisung auch ohne dass sich einer zum Feldherrn aufschwingt.

Die Verantwortung liegt immer erstmal beim Führer eines Luftfahrzeugs...

Was ich auch nicht verstehe: die rumreiterei auf Gästen, speziell aus dem internationalen Umfeld. Seltsamerweise stehen die bei manchen ganz speziell auf der Schussliste...

Gruß hans

Achja, bin auch gerade Gast bei einem Verein, weit weg von daheim, ich hatte keine Minute das Gefühl hier fremd zu sein...

Muss heut abend gleich mal meinen KN kontrollieren lassen...
 
Nach deiner These wären Flugleiter überflüssig. Ein Flugleiter kann Flugverbot erteilen und wenn der Flugleiter unsicher ist ob das alles rechtens ist erteilt der Flugverbot wenn er nicht unterstützt wird bei seiner Aufgabe. So einfach ist das.
 

aue

User
Was ist das denn für eine unsinnige Diskussion! Natürlich haben wir keine Polizeigewalt. Aber wenn ein Pilot auf Aufforderung seine Nachweise nicht vorzeigt, kann der Verein (bzw. seine Beauftragten) als Platzeigentümer sehr wohl entscheiden, dass jener nicht fliegt.
Die Frage, ob ein Verein zur Kontrolle verpflichtet ist, hat mit der Frage, ob er es darf, überhaupt nichts zu tun.
 
Diese ewige Streitereien um den Flugleiter und was man dem nicht alles aufbürdet, bzw. die sich selbst auferlegen...
Im Gegenzug fliegt man auf freiem Gelände ohne derartige Aufpasser, funktioniert auch problemlos, trotz teilweise hohem Betrieb. Oftmals mehr als jeder Modellflugplatz jemals sieht...
Es gibt auch Modellflugplätze, selbst mit größeren Veranstaltungen, da funktioniert der Betrieb nach einer kurzen Einweisung auch ohne dass sich einer zum Feldherrn aufschwingt.

Die Verantwortung liegt immer erstmal beim Führer eines Luftfahrzeugs...

Was ich auch nicht verstehe: die rumreiterei auf Gästen, speziell aus dem internationalen Umfeld. Seltsamerweise stehen die bei manchen ganz speziell auf der Schussliste.. Öl

Muss heut abend gleich mal meinen KN kontrollieren lassen...
Wird erledigt, Susanne kommt auch und kontrolliert die Kontrolle und Pils-Bier ist auch verfügbar 🙂🍻.

Torsten

www.do-x-osnabrueck.de
 
...und mit Bild dokumentieren, nicht dass wir da Probleme mit der Fluchtleiteraufsicht bekommen...
 

Steffen

User
Nach deiner These wären Flugleiter überflüssig.
Ach ja, schöne Verdrehung.

Aber ein Flugleiter, der genau gesagt nur ein Startleiter ist, hat keinerlei polizeiliche Rechte. Nicht mal auf einem Verkehrslandeplatz.
Aber ob Du das glaubst oder nicht ist mir relativ egal.

Da kann man nur wieder sagen: Gott gebe, dass mich die Berufsbürokraten vor den Hobbybürokraten schützen.
 
Ach ja, schöne Verdrehung.

Aber ein Flugleiter, der genau gesagt nur ein Startleiter ist, hat keinerlei polizeiliche Rechte. Nicht mal auf einem Verkehrslandeplatz.
Aber ob Du das glaubst oder nicht ist mir relativ egal.

Da kann man nur wieder sagen: Gott gebe, dass mich die Berufsbürokraten vor den Hobbybürokraten schützen.
Er hat das Hausrecht. Und somit das Recht den Flugbetrieb einzustellen.
 
Er hat das Hausrecht. Und somit das Recht den Flugbetrieb einzustellen.
Und das ordentliche Mitglied hat das Recht auszutreten und der Fluggast hat das Recht, nie wieder zu kommen. Wir sind eindeutig das freundlichste und demokratischste Hobby, daher haben wir auch so viele Jungpiloten. Die blöden Fußballer dagegen geben ihren Jugendlichen und Altherren doch tatsächlich Platzverbot, tzzz....
 

aue

User
Und das ordentliche Mitglied hat das Recht auszutreten und der Fluggast hat das Recht, nie wieder zu kommen. Wir sind eindeutig das freundlichste und demokratischste Hobby, daher haben wir auch so viele Jungpiloten. Die blöden Fußballer dagegen geben ihren Jugendlichen und Altherren doch tatsächlich Platzverbot, tzzz....
Also das ist wirklich Kindergarten. Man kann über Regeln nicht nur diskutieren, sondern sogar reichlich streiten. Wer sie aber nicht einhält, wird sanktioniert. Ohne dies ist jede Regel überflüssig. Wenn du dich dann gerne schmollend in die Ecke zurückziehen möchtest, ist dir dies unbenommen.
Und wer das Recht eines Flugleiters infrage stellt, hat bald keinen mehr.
 
hat keinerlei polizeiliche Rechte.
Ich wüsste nicht wo ich sowas behauptet hätte. Nochmal ein Flugleiter kann Flugverbot erteilen auf dem Vereinsgelände. Da kannst Du noch soviel von was anderem träumen.


Es steht Dir natürlich Frei im Nachgang beim Vorstand bescherde ein zu reichen aber erstmal ist dem Flugleiter Folge zu leisten. Wenn Du das nicht machst wird der Flugleiter sich HILFE von der Polizei holen.... Alles weitere spare ich mir mal.
 
Ergänzung: wir sind immer noch bei Modellflug und das Thema Flugleiter kommt nur zum tragen wenn auch einer bestellt ist. Wenn kein Flugleiter eingeteilt ist weil keiner notwendig ist dann kann man das Thema vergessen.
Ansonsten hilft mal eine Flugleiterschulung beim Verband.
 
... sorry, falscher Eintrag...
 
Also, korrekt ist, dass der Flugleiter das Hausrecht vertritt und allg. die Flugordnung durchsetzt. Dazu werden nach Ermessen Nachweise eingesehen und ggfs dokumentiert. Bei Gastpiloten v.a. Versicherung und Kenntnisnachweis. Er hat nicht die Pflicht, zu 100% zu kontrollieren und ist auch erstmal nicht in Haftung für Unfälle. Haftung entsteht nur, wenn er ein Verhalten gebilligt hat, oder grob fahrlässig etwas zulässt, das dann ursächlich für ein Schadenereignis ist. Wenn dem FL nicht gefolgt wird, kann er natürlich Startverbot (nicht Flugverbot!) erlassen oder gar den Flugbetrieb einstellen. Alles darüber hinaus ist aber erstmal nicht...
Er hat also keine allgemeine Kontrollverpflichtung, sondern der Flugzeugführer ist in erster Verantwortung.
 
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