TurboSchroegi
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Hi !
Wei man in diversen Publikationen nachlesen kann, ist Modellflug in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz *grundsätzlich* gehnemigungspflichtig.
Bedeutet dies
a) in einer Entfernung von 0km - also *auf* dem Flugplatz - ist Modellflug genehmigungspflichtig?
und
b) Flugplätze für die manntragende Fleigerei sind a priori *nicht* für den Modellflug zugelassen, es sei denn der entsprechende Verein hätte diese Zulassung beantragt ?
Danke + Grüße TurboSchroegi
[ 07. Oktober 2002, 08:24: Beitrag editiert von: TurboSchroegi ]
Wei man in diversen Publikationen nachlesen kann, ist Modellflug in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz *grundsätzlich* gehnemigungspflichtig.
Bedeutet dies
a) in einer Entfernung von 0km - also *auf* dem Flugplatz - ist Modellflug genehmigungspflichtig?
und
b) Flugplätze für die manntragende Fleigerei sind a priori *nicht* für den Modellflug zugelassen, es sei denn der entsprechende Verein hätte diese Zulassung beantragt ?
Danke + Grüße TurboSchroegi
[ 07. Oktober 2002, 08:24: Beitrag editiert von: TurboSchroegi ]