Modellflug auf Flugplatzgelände

Ich war lange und zeitgleich in beiden Lagern.
1.) Die Kommunikation per Funk ist tatsächlich sehr wichtig - damit beide Seiten wissen, ob/wann der jeweils andere einen Fehler macht oder gemacht hat, und man drauf reagieren muss, die beste Option bei gleichzeitigem Betrieb.

2.) Modellflug nach offiziellem Ende der Manntragenden finde ich schwierig .. bei gutem Wetter landen die auch u.U. beim letzten Büchsenlicht,
dann ist eh auch zu spät für Modellflug.
3.) Platzfremde Manntragende kommen gerne mal zu sog. Notlandeübungen (Aussenlandeübung) vorbei, auch / gerade wenn keine Betriebszeiten sind. Aus größererer Höhe wird dann mit Standgas , gerne auch mal aus unüblichen Positionen angeflogen zur Landung. Ist dann ein Fernpilot zugang, kriegt der das häufig nicht mit, und oder die Manntragenden rechnen ganz einfach damit nicht ... und haben in dieser Situation schon genug Stress. Leute am Pistenrand werden da noch wahrgenommen, aber Modelle im Luftraum nicht wirklich.
 
Ich fliege seit über fünfzig Jahren auf einem Segelflugplatz meine Modelle. Gemäß der Aufstiegserlaubnis muß unser Flugleiter mit einem Flugfunkgerät ausgerüstet sein. Die Segelflieger sind mittlerweile froh, wenn sie aus Überlandflügen abends zum Platz zurückfliegen und über uns einen freien Flugplatz informiert werden. Wir bitten auch die Gassigänger oder Fußgängern den Platzrand zu benutzen und nicht mitten auf der Landefläche Rumzulaufen.
Ist mittlerweile eine Win Win Situation für die Sport- und Modellflieger.🤩😎

Man muss nur wollen, dann klappt das auch.

Grüße Eberhard
Jetzt musst du mir mal kurz helfen, die person am Funkgerät brauche dann aber auch ein Funksprechzeugnis?
Ich war lange und zeitgleich in beiden Lagern.
1.) Die Kommunikation per Funk ist tatsächlich sehr wichtig - damit beide Seiten wissen, ob/wann der jeweils andere einen Fehler macht oder gemacht hat, und man drauf reagieren muss, die beste Option bei gleichzeitigem Betrieb.

2.) Modellflug nach offiziellem Ende der Manntragenden finde ich schwierig .. bei gutem Wetter landen die auch u.U. beim letzten Büchsenlicht,
dann ist eh auch zu spät für Modellflug.
3.) Platzfremde Manntragende kommen gerne mal zu sog. Notlandeübungen (Aussenlandeübung) vorbei, auch / gerade wenn keine Betriebszeiten sind. Aus größererer Höhe wird dann mit Standgas , gerne auch mal aus unüblichen Positionen angeflogen zur Landung. Ist dann ein Fernpilot zugang, kriegt der das häufig nicht mit, und oder die Manntragenden rechnen ganz einfach damit nicht ... und haben in dieser Situation schon genug Stress. Leute am Pistenrand werden da noch wahrgenommen, aber Modelle im Luftraum nicht wirklich.
zu zwei, klar das ist ein Problem das wir kennen, grade am Wochenende. angefacht ist der Flugbetrieb unter der Woche und auch mehr mit dem Ziel neuen Leuten das Fliegen näher zu Bringen (Nachwuchsgewinnung) am Wochenende würden wir dann eher wieder auf den abgelegenen Modelflugplatz ein paar Dörfer weiter ausweichen.


Zu drei, Manntragend ist bei uns auf das Wochenende begrenzt, natürlich gibt es gelegentlich Flugbetrieb, der geht aber in der Regel von uns selber aus (Motorsegler, Lehrgänge in den Ferien…). Natürlich gibt es immer die Möglichkeit das wer unangekündigten landen will, das Problem wird aber jeder Flugplatz mit Modellflug haben und soweit ich weiß liegt die Verantwortung beim Piloten sich zu versichern dass der Landeplatz frei ist (Notfälle und Fehler von Menschen sind natürlich nicht vorhersehbar). Bei uns wird allerdings, soweit ich weiß , gebeten sich telefonisch vorher anzukündigen da der Platz eigentlich dann geschlossen ist. Natürlich kann das einem Segelflugzeug relativ egal sein.
 
Naja, das mit dem Funkgerät könnte man ja mit 2 CB Funken lösen, eine beim Flugleiter, eine bei den Modellfliegern.
Ein altes Becker / Dittel oder wie die hiessen, könte man ja nur zum Hören verwenden sofern das Kanalraster noch passt, auch wenn das ebenfalls ein BZF erforderlich machte.. wenn allerdings keiner reinquatscht - so what.
Das Anschleichen der Notfallübenden ist ja gerade ausserhalb der (Betriebszeiten / PPR) das Problem, die kommen genau dann und setzen eben nicht auf .. in 1m Höhe werden die Gase wieder reingeschoben, daher gibts keine tel. Ankündigung oder Anmeldung vorher. Keine der beiden Parteien ist ernsthaft (so meine Erfahrung), darauf eingestellt.
 
CB funk ist leider keine Möglichkeit. Der Platz ist einfach unbesetzt, sprich es gibt weder Flugleiter (Manntragend) noch sonst eine Person am Boden. Ja gut, das problem kenne ich so nicht, ich weiß auch nicht von Fällen dieser Art. Da bei uns der Flugplatz gerne zur Abkürzung und Hunderwiese(🤮) genutzt wird, ist sowas sowieso schlecht
 
Selbst bei einer Aussenlandeübung eines Motorflugzeugs hat der Modellflieger noch ausreichend Zeit zu reagieren, das fällt ja nicht plötzlich, lautlos vom Himmel...

Ich weiß aus der Praxis wovon ich schreibe, kenne auch beide Seiten...
 
@ cooper 1293.
unser Modellflugflugleiter hört die Platzfrequenz. Die Segelflieger melden sich mit „hallo Modellflug…komme in 5 Minuten.
wir funken dann nur zurück „Modellflug hört“ Platz frei in 2 Minuten…
und gut ist‘s. Unser Flugleiter ist nur für den Modellflug und die Meldung an den anfliegenden Segelflieger verantworlich. Die Entscheidung liegt beim Piloten. Wir regulieren nicht die Manntragenden.

das funktionierte sogar, bei einem Segler dessen Funkgerät nur noch senden konnte… mit Knack knack retour…

damit wusste er dass wir ihn gehört haben…mit etwas Umsicht sieht er dann dass wir den Platz geräumt haben…

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.…auch ohne BZF. …Hauptsache sicherer.😉

Grüsse
Eberhard
 

aue

User
Selbst bei einer Aussenlandeübung eines Motorflugzeugs hat der Modellflieger noch ausreichend Zeit zu reagieren, das fällt ja nicht plötzlich, lautlos vom Himmel...
Leider ist eine solche Aussage nicht nur unzutreffend, sondern ich halte es auch für fahrlässig, hier das Risiko zu verharmlosen.
Es kam vor einigen Jahren zu einem Zusammenstoß von Motorsegler und Schleppmodell mit Absturz und Todesfolge. Ein Motorsegler ist dabei sehr tief über einen Modellflugplatz geflogen. Er kam rückseitig auf Pilot und Flugleiter zugeflogen und sie haben diesen nicht gehört und somit auch nicht bemerkt. Damit ist leider mehr als hinreichend bewiesen, dass wir Modellfieger längst nicht mitbekommen müssen, wenn ein personentragendes Modell im Anflug ist. Bei einem reinen Segler hört man ja ohnehin nix.
Modellflug auf personentragenden Plätzen ist mit erhöhtem Risiko verbunden und bedarf klarer Regelungen und v.a. Kommunikation.

Schöne Grüße
Andreas
 
@ Andreas,
dieser tragische Unfall beschäftigte die Gerichte. Eines war klar, der Motorsegler flog zu tief …als ob er an der Flugveranstalltung „vorbeischauen wollte“. Er hatte damit sich und seinen Passagier gefährdet…. Das Schleppmodell stieg nach einem Seglerschlepp senkrecht ab… und traf die Fläche …worauf der Motorsegler abstürzte.

Fehler auf beiden Seiten…..! Angesprochene Korridore sollten halt eingehalten werden. Hätte der Pilot mit den Fliegern am Boden Verbindung gehabt….dann wäre vermutlich alles besser gelaufen. Hätte hätte hätte…

Eberhard
 
Es ist doch in §21h LuftVo klar geregelt das der Modellflug auf einem Flugplatz in Absprache mit dem Flugbetrieb-Flugleiter möglich ist.
In diesem Zusammenhang ist in Absprache mit dem Flugplatzbetreiber - Flugleiter zunächst jeder erlaubnisfreier Modellflug möglich.
Das Flugplatzgelände im Sauerland wird bestimmt von einem Verein betrieben der im Aeroclub|NRW vertreten ist.
Der Aeroclub|NRW verfügt über kompetente Kollegen und Sachverständige, die den Verein beraten können.
So wie ich Marvin verstanden habe möchte er die Modellfluggruppe innerhalb des Luftsportverein im Dorf wiederbeleben.
Gruß
Martin
 
Zudem geht es um Modellflug nach Betriebsende !
Das wird auf vielen Plätzen problemlos durchgeführt, habe ich selbst schon oft gemacht.
Wenn man Augen und Ohren offen hat, der Gang zwischen den Ohren nicht versperrt ist, funktioniert das.

Hier wird wieder, wie sooft, aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Hauptsache jeder gibt seinen Senf dazu. Das Thema ist längst geklärt...

Frohe Ostern, Gruß hans
 
Also gut, langsam geht das hier in eine falsche Richtung und geht an meiner Frage vorbei. Mir geht es ja vorwiegend nur um die Gesetzeslage. Wie man das intern mit den Absprachen klärt ist auch wichtig aber ohne Grundlage das es überhaupt möglich ist, musste ich soweit garnicht denken, bzw das wird dann an anderer Stelle entscheiden.

Bis hierhin danke und ich wende mich jetzt erstmal an eine Behörde.

Grüße
 
Wie sieht es denn eigentlich mit dem Hausrecht aus. Der Betreiber des Flugplatzes ist doch in der Regel Hausherr und kann meines Wissens auch darüber bestimmen, wer wann was fliegt auf dem Gelände. Zumindest habe ich die Erfahrung auf einigen personentragenden Landeplätzen gemacht. Erste Frage war immer die nach der gültigen Versicherung. Also danach kein Problem. Behörden werden oft wachsam, wenn man dort so etwas nachfragt. Und dann kommt nicht selten ein Stein ins rollen, der dann alles plattmacht.
 
Hausrecht sicher.
Trotzdem gelten Gesetze.
Unabhängig davon ob die den Manntragenden erkannt sind.
Denn das sind meiner Erfahrung nach nicht gerade wissend, wenn es um Modellflug geht.
Oft nur der Stand aus dem letzten Jahrtausend, garniert mit viel Hörensagen.
Alternativ Wunschdenken.
 
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