vollker
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Die neue LuftVO wird viele Modellflugplätze, auch mit bestehender Aufstiegserlaubnis, betreffen. Sei es duch die neue 100 Meter-Abstandsregelung zu Bundesfernstaßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, zu Industrieanlagen oder Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung. Oder auch durch das Überflugverbot von FFH- und Vogelschutzgebieten. ...
Nun gibt es also ein neues Gesetz und eine bestehende amtliche Aufstiegserlaubnis, die sich widersprechen. In wie weit hebelt nun die vorhandene AE die neue Verordnung aus? Können wir aufgrund der vorhandenen AE auf ein Bestandsrecht pochen und einfach weiterfliegen, wie bisher?
Wenn ich nun in unsere AE schaue, wird mir ganz schlecht:
Muss nun die Platzordnungen eines betroffenen Vereins an die neue Verordnung angepasst werden? Oder werden sogar die Aufstiegsgenehmigungen von amtlicher Seite massenweise gekündigt oder angepasst?
Nun gibt es also ein neues Gesetz und eine bestehende amtliche Aufstiegserlaubnis, die sich widersprechen. In wie weit hebelt nun die vorhandene AE die neue Verordnung aus? Können wir aufgrund der vorhandenen AE auf ein Bestandsrecht pochen und einfach weiterfliegen, wie bisher?
Wenn ich nun in unsere AE schaue, wird mir ganz schlecht:
Dort steht (wie sicher auch in vielen anderen Aufstiegsgenehmigungen) ein Passus, der besagt, dass sie nur im Rahmen der sonstigen luftrechtlichen Bestimmungen gilt.
Und dass sie nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt wurde (z.B. wenn nachträglich Änderungen rechtlicher Hinsicht eintreten).
Und dass Piloten und Vereinsvertretungsberechtigte zusammen auch für die Durchführung des Flugbetriebs nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind.
Und dass die AE keine nach anderen Vorschriften erforderlichen Zustimmungen / Genehmigungen / Erlaubnisse ersetzt.
Und dass sie nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt wurde (z.B. wenn nachträglich Änderungen rechtlicher Hinsicht eintreten).
Und dass Piloten und Vereinsvertretungsberechtigte zusammen auch für die Durchführung des Flugbetriebs nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind.
Und dass die AE keine nach anderen Vorschriften erforderlichen Zustimmungen / Genehmigungen / Erlaubnisse ersetzt.
Muss nun die Platzordnungen eines betroffenen Vereins an die neue Verordnung angepasst werden? Oder werden sogar die Aufstiegsgenehmigungen von amtlicher Seite massenweise gekündigt oder angepasst?