BAKOM Anfrage
BAKOM Anfrage
Also,
ich wollte es genau wissen und habe das BAKOM angefragt:
Sehr geehrte Damen und Herren
Mich würde es sehr interessieren, wie die aktuelle und die mittelfristige Rechtslage im bereich Modellflug in der Schweiz ausschaut. Finde leider diesbezüglich nichts im Internet. Zur Zeit werden haufenweise neue Fernsteuersysteme und Umrüstmodule im 2,4 Ghz Bereich auf den Markt gebracht und keiner weiss genau ob dies jetzt legal oder illegal ist bzw. ob und wie Verstösse geahndet werden.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Freundliche Grüsse
und hier die prompte Antwort:
Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz ist so, dass die Fernsteuerungen erlaubt sind, wenn sie die untenstehenden Bedingungen erfüllen. Mittelfristig wird sich wahrscheinlich nichts daran ändern. Die Bedingungen sind in der Schnittstellenbeschreibung RIR1010-01, siehe
http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1010;nb=01 , festgehalten. Das wichtigste darin ist der harmonisierte Standard EN 300 328 (die Version V1.7.1 vom Oktober 2006). Die Fernsteuerung (Anlage) muss diesen erfüllen (genau genommen die Werte in diesem Standard).
Die Verwirrungen um die Rechtslage kommt daher, dass es in Europa Länder, bzw. Administrationen von Ländern gibt, die das erlauben und andere, die es nicht erlauben.
Der Grund dafür ist, dass der Standard EN 300 328 eigentlich ein Standard für Radio LAN ist, also für wireless Networking Devices. Dieser Standard erlaubt aber ausdrücklich auch "ad-hoc networking", wie es heute von vielen modernen 2.4 GHz Fernsteuerung angewendet wird ("ad-hoc networking" bedeutet, dass wenigstens zwei RLAN Geräte ein Netzwerk bilden. Also der Fernsteuersender und der "Fernsteuerempfänger". Beide verwenden dazu ein Übertragungsprotokoll, dass die mehrfache Verwendung des beanspruchten Frequenzbandes ermöglicht, so dass mehrere drahtlose Netzwerke (Fernsteuerungen) gleichzeitig betrieben werden können).
Unbedingt zu Beachten ist aber, dass die Anlage nicht einem alten, nicht harmonisierten Standards EN 300 328 -1 und -2 aus dem Jahre 2001 oder einem noch älteren, entspricht, sondern eben dem neuen. Im Zweifelsfalle können Sie sich vom Hersteller die Konformitätserklärung für die Anlage geben lassen.
Wenn Sie weiter Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Zukunftstrasse 44, CH 2501 Biel
Tel. +41 32 327 55 11 (Zentrale)
mailto:fm@bakom.admin.ch
www.bakom.admin.ch
so...und wie stelle ich jetzt fest ob dieses besagte Futaba Modul T12, T14, FX40 rechtskonform ist????
Gruss
Julius