Neues von Futaba?

Ja, da kann man hoffen, dass die Verwendung von 2.4 GHz im 15 Kg Fliegerle vom schlauen Juristen im (Un-)Fall nicht als menschliches Versagen interpretiert wird.
Also, ich bin ja begeistert von 2.4 GHz (Futaba) beim Kollegen, aber bevor ich die dereinst kaufe, werde ich noch mit meiner Versicherung telefonieren. Die sollen mir - Strohmanntheorie hin oder her - bestätigen, dass meine Haftpflicht auch für 2.4 GHz vollumfänglich gilt.

Gruss (auch an den Strohmann)
Kurt
 

Gast_4396

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BAKOM Anfrage

BAKOM Anfrage

Also,
ich wollte es genau wissen und habe das BAKOM angefragt:

Sehr geehrte Damen und Herren

Mich würde es sehr interessieren, wie die aktuelle und die mittelfristige Rechtslage im bereich Modellflug in der Schweiz ausschaut. Finde leider diesbezüglich nichts im Internet. Zur Zeit werden haufenweise neue Fernsteuersysteme und Umrüstmodule im 2,4 Ghz Bereich auf den Markt gebracht und keiner weiss genau ob dies jetzt legal oder illegal ist bzw. ob und wie Verstösse geahndet werden.

Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Freundliche Grüsse


und hier die prompte Antwort:

Die aktuelle Rechtslage in der Schweiz ist so, dass die Fernsteuerungen erlaubt sind, wenn sie die untenstehenden Bedingungen erfüllen. Mittelfristig wird sich wahrscheinlich nichts daran ändern. Die Bedingungen sind in der Schnittstellenbeschreibung RIR1010-01, siehe http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1010;nb=01 , festgehalten. Das wichtigste darin ist der harmonisierte Standard EN 300 328 (die Version V1.7.1 vom Oktober 2006). Die Fernsteuerung (Anlage) muss diesen erfüllen (genau genommen die Werte in diesem Standard).

Die Verwirrungen um die Rechtslage kommt daher, dass es in Europa Länder, bzw. Administrationen von Ländern gibt, die das erlauben und andere, die es nicht erlauben.

Der Grund dafür ist, dass der Standard EN 300 328 eigentlich ein Standard für Radio LAN ist, also für wireless Networking Devices. Dieser Standard erlaubt aber ausdrücklich auch "ad-hoc networking", wie es heute von vielen modernen 2.4 GHz Fernsteuerung angewendet wird ("ad-hoc networking" bedeutet, dass wenigstens zwei RLAN Geräte ein Netzwerk bilden. Also der Fernsteuersender und der "Fernsteuerempfänger". Beide verwenden dazu ein Übertragungsprotokoll, dass die mehrfache Verwendung des beanspruchten Frequenzbandes ermöglicht, so dass mehrere drahtlose Netzwerke (Fernsteuerungen) gleichzeitig betrieben werden können).

Unbedingt zu Beachten ist aber, dass die Anlage nicht einem alten, nicht harmonisierten Standards EN 300 328 -1 und -2 aus dem Jahre 2001 oder einem noch älteren, entspricht, sondern eben dem neuen. Im Zweifelsfalle können Sie sich vom Hersteller die Konformitätserklärung für die Anlage geben lassen.

Wenn Sie weiter Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Zukunftstrasse 44, CH 2501 Biel

Tel. +41 32 327 55 11 (Zentrale)
mailto:fm@bakom.admin.ch
www.bakom.admin.ch


so...und wie stelle ich jetzt fest ob dieses besagte Futaba Modul T12, T14, FX40 rechtskonform ist????

Gruss
Julius
 

Julez

User
Indem du die von mir verlinkte Konformitätserklärung durchliest und feststellst, dass sie sich u.A auf die EN 300 328 bezieht.;)
Ok, genaugenommen nur auf V1.6.1:rolleyes:
Aber kennt jemand Wayne?
Wayne interessierts.
 

Gast_4396

User gesperrt
Standarts

Standarts

Genau genommen ist ja dann das von Robbe angegebene EN 300 328 V1.6.1 doch nicht konform!!!

Zitat BAKOM:
Das wichtigste darin ist der harmonisierte Standard EN 300 328 (die Version V1.7.1 vom Oktober 2006). Die Fernsteuerung (Anlage) muss diesen erfüllen (genau genommen die Werte in diesem Standard).

????

Gruss
Julius
 

Julez

User
Tja, was sollen nur all die normalen Leute mchen, die einfach in den Laden gehen und sich Sachen kaufen und benutzen, ohne jemals von EN 300 328 gehört zu haben?
Hast du die elektromagnetische Verträglichkeitsbescheinigung deines Computernetzteils auch so akribisch nachgeprüft, oder bist du einfach davon ausgegangen, dass dir niemand illegalen Krempel verkauft hat?
Aufgrund welcher Norm wurde deine 35er Funke zugelassen? Du bist doch nicht etwa davon ausgegangen, dass diese legal ist, ohne sämtliche Normen und Datenblätter zu vergleichen? Doch?!?
Oh mein Gott...

Ansonsten: Vergleiche doch einfach die Unterschiede der Normen.
 

Gast_4396

User gesperrt
Tja...

Tja...

Hallo Julian

Du hast ja grundsätzlich Recht! Ich möchte auch nicht pingelig erscheinen - Nur möchte ich, bervor ich wechsle alle Eventualitäten abgeklärt und die exakte Rechtslage wissen! 2,4 Ghz ist für unsere Anwendung relativ neu und deshalb natürlich viel mehr im Fokus als die alten Bänder, wo ja sicher keiner kontrollieren kommt!

Vielleicht ist es ja schon so, dass diesbezüglich seitens der Behörden das eine oder andere Auge zugedrückt wird! Sollte aber irgendwann mal, und das wünsche ich keinem, ein grösserer Sach-oder Personenschaden mit 2,4 Ghz entstehen, bin ich mir wirklich nicht so sicher ob da versicherungstechnisch "paragraphenreiterei" betrieben werden wird, wenn die Anlage nicht konform ist und im schlimmsten Fall ein Haftungsausschluss die Folge wäre!

Gruss
Julius
 

Julez

User
Die Anlage ist konform, sonst dürfte sie nicht verkauft werden.
Würde sie trotz Nicht-Konformität verkauft, machte sich der Verkäufer/Importeur strafbar, nicht der Käufer.

Ansonsten: Vergleiche doch einfach die Unterschiede der Normen.
 

kerog

User
Hallo Leute,

grundsätzlich mische ich mich ja nicht in Diskussionen ein, die bereits derart emotional aufgebauscht sind wie diese hier, aber

Julian Holtz schrieb:
Die Anlage ist konform, sonst dürfte sie nicht verkauft werden.

Diese Aussage ist (zumindest auf die Schweiz bezogen) schlicht falsch. So dürfen beispielsweise bei uns völlig straflos Radarwarngeräte verkauft und gekauft werden. Strafbar mache ich (Kunde) mich erst dann, wenn ich diese im Auto in Betrieb nehme ... :eek:

Aber mal ganz abgesehen davon stimmt es natürlich schon, dass bei Inbetriebnahme der 27-, 40- oder 35MHz Anlagen sich kaum einer je Gedanken gemacht hat, ob er hier gegen geltendes Recht verstösst. Man ist einfach nicht auf die Idee gekommen - schliesslich gab 's damals auch noch keine Internet-Foren, in denen jedes Thema bis zur Bewusstlosigkeit ausgelutscht wurde.

Ich habe mich entschlossen, sobald Futaba das 2,4 GHz HF-Modul für meine Z9 liefern kann werde ich mir das besorgen und selbst Erfahrungen sammeln. Das ist aber gemäss dem Futaba-Importeur für die Schweiz noch nicht der Fall. Die Aussage ist immer noch
(Zitat Email)
... Der voraussichtliche Liefertermin ist gegen ende Sommer anfangs Herbst (ohne gewähr)...
(Ende Zitat)
Soviel zum ursprünglichen Thema.

Many happy landings
Roger
 

Julez

User
Und? Dienen 2,4GHz- Funken dazu, den Arm des Gesetzes auszuhebeln? Wohl kaum, daher auch nicht wirklich vergleichbar.

Aber naja, mir auch egal. Soll jeder fliegen was er will, solange niemand auf mich abstürzt.
Hab erst dieses Wochenende aufm Flugtag erlebt, wie 2 mal ein Sender ohne Marke angemacht wurde. Glücklicherweise war das betroffene Modell angebunden:eek:
 

Gast_5767

User gesperrt
Reichweite 2,4 Ghz

Reichweite 2,4 Ghz

Hallo,

gestern war ich bei meinem Modellbauhändler, und habe aufgrund der neuen Freigabe von Robbe das HF Modul 2,4 GHZ geordert.

Robbe gibt jetzt Reichweiten bis 3000 m an! Gigantisch

Werde alle Grossmodelle damit umrüsten

Gruss

Michael
 

kerog

User
*** In einer ersten Gemütsregung geschrieben und - infolge zu erwartender Erfolgs- und Hoffnungslosigkeit - wieder gelöscht ***
 

Gast_5767

User gesperrt
Reichweite 2,4 Ghz

Reichweite 2,4 Ghz

Hallo,

habe soeben mit Robbe telefoniert. Die Info die mein Händler hat ist richtig. In 1m Höhe ca. 1500 m -3000 m.

Es ist eine Händlerinfo die auf der HP von Robbe noch aktualisiert werden muß.

Hier gibt es für Grossmodelle Antennenkabel zum draufstecken um dieses zu verlängern.

Gruss

Michael
 
Es geht bei diesen Verlängerungskabeln wohl kaum um die Erhöhung der Reichweite, sondern um die Verlängerung des (abgeschirmten) Koax-Kabels, an dessen Ende sich die 30mm Antenne befindet, damit das Kabel aus grossen Rümpfen (z.B. F3A-X mit Kohlerumpf) herausgeführt werden kann. Macht ja auch Sinn, schliesslich sind die Antennen bereits mit Steckern auf der Empfängerplatine befestigt.

Ich freue mich sehr auf diese neue Technik.
 

femo

User
was ist eine dumme frage ? und ich dachte immer die gibt es nicht...naja man lernt nie aus. es gibt halt immer leute die unnötig provozieren das ist wirklich zum :cry: :cry: was hier manchmal abgeht.....

Roland Schmitt schrieb:
Frage: Was ist ein Großmodell?

die verdiente antwort....

Antwort: Ein grosses Modell
 

Roland Schmitt

Vereinsmitglied
Ich weiß nicht was an der Frage dumm ist, vielleicht provoziert sie, aber durchaus ernst gemeint. Ab wann verlängere ich denn die Antennen? Ab 2m (das war früher mal ein Großmodell), ab 2,5m oder erst ab 3m? Oder hängt es vom Gewicht ab, ab 5kg, ab 10kg, ab 20kg (eigentlich heute schon kein Großmodell mehr, oder)? Oder darf ich nach Gefühl entscheiden (iiiihh)?
Aber Raphael hat es ja nach meinem Beitrag schon vermutlich richtig beantwortet, je nach dem ob die Antenne aus dem Rumpf raus schaut oder nicht. Bei einer kleinen GeeBee ist das schon 1,5m der Fall.
 
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