Hallo ggoetz56,
habe den gleichen Regler, aber erst seit Kurzem und ihn noch nicht eingesetzt.
Hinsichtlich einer Gewährleistung (um die es hier ggf. geht) ist immer der Verkäufer des Teils zuständig, also das Unternehmen, das Dir das Teil verkauft hat. Was Du brauchst, ist der Kaufbeleg (mit Datum, Betrag, Artikel, um den es geht und Angabe des Verkäufers (Firma)) und den fraglichen / defekten Artikel möglichst in Originalverpackung (ist aber nicht zwingend, solange nicht explizit angegeben) oder zumindest im Original-Zustand ordentlich verpackt. Der Artikel darf in Augenschein genommen und zur Anwendung auf vorgesehene, korrekte Weise benutzt sein, jedoch keine über diese Anwendung hinausgehenden Gebrauchsspuren / Anwendungen aufweisen (klingt geschwollen, ist aber einfach: Nutzung ja, aber ohne den Verkaufswert dadurch zu mindern und ausschließlich auf bestimmungsgemäße Weise). In einem Zeitraum binnen der ersten 6 Monate nach Kaufdatum kannst Du das Teil einfach mit dem Vermerk "funzt nicht, habe ein funzendes neues bezahlt" abgeben und Ersatz oder schnelle Instandsetzung (mit konkretem Rückgabedatum) verlangen, was der Verkäufer erfüllen muß. Du hast, außer die Gewährleistung Deinerseits nicht unterlaufen zu haben, keine Verpflichtung auf Beweisantritt. Danach dreht sich die Beweislast um; d.h. Du mußt das Behauptete beweisen, um Ansprüche anmelden zu können und auf Erfüllung zu hoffen. Die Gewährleistung ist ein Verbraucherschutzrecht, in ganz Europa (EU) gültig und bezieht sich auf die Gewähr des Verkäufers, dem Käufer eine Sache in einwandfreiem Zustand gegen Geldleistung zu überlassen. Verkäufer sind in der ganzen EU zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, allerdings nur in deren Rahmen.
Garantie ist etwas anderes und immer eine freiwillige Leistung eines Herstellers, hat also nichts mit dem Verkäufer zu tun. Eine Garantieerfüllung kann daher nur vom Hersteller eingefordert werden und nur zu dessen Bedingungen, die er, gibt er so etwas als Leistung an, auch klar und eindeutig deklarieren muß. Das ist in vielen Fällen jedoch recht kompliziert.
Leider hast Du das Teil geöffnet. Hier kannst Du höchstens auf Kulanz hoffen, also wiederum eine freiwillige Leistung, in dem Fall des Verkäufers und Herstellers.
Das Etikett zeigt in der Mitte mE eine im angelsächsischen Sprachbereich übliche Abkürzung des Herstellchargendatums, mit Monat und Jahr. Die Zahl Oben könnte ein Produktcode sein. Das "B:32" Unten könnte ein Hinweis auf die 32Bit-Struktur der Elektronik sein.
Hast Du denn geprüft, ob die Software auf Deinem Rechner die aktuellste Version ist, die Castle Creations aktuell anbietet? Die solltest Du in jedem Fall auf Deinem Rechner installiert haben, da ältere Versionen Bugs enthalten könnten, die damit behoben wurden (was nicht heißt, das damit alle behoben wurden, sonst gäbe es nicht immer wieder neue Softwareversionen). Gehe davon aus, daß Du den Regler korrekt mit dem PC zur Einstellung verbunden hattest, also auch RX auf Funktionstüchtigkeit zuvor geprüft und mit einer separaten Stromquele versorgt (ein opto-gekoppelter HV-Regler regelt den BL in Verbindung mit dem Antriebsakku und bezieht seine Betriebsenergie mW via RX aus dessen separater Energiequelle, also einem RX-Akku (normal via BEC)). Der HV-Regler ist ein ESC und enthält selbst kein BEC. Wenn es auch dann nicht funktioniert, ist tatsächlich etwas faul. Dann wäre der richtige Schritt die umgehende Reklamation beim Verkäufer - jetzt aber mit einem Pferdefuß. Viel Glück.
Gruß, Joe