Naja, es würde sich schon lohnen sich mal mit den aktuellen Versicherungsangeboten zu befassen.
Es handelt sich in diesem Fall um eine Ergänzung "PLUS" zur PHV und die Versicherungsbedingungen sind ganz eindeutig. Dort heißt es: "Inbegriffen ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Halter versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge im Rahmen von A1.5.19 PHV (bis 250g) und 1.8.3 PHV 2019 (bis 5kg) 2019. Der Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der Versicherungssummen (50 Mio bzw. max. 15 Mio je geschädigte Person). Diese Ergänzungsstufe in dieser Form gibt es meines Wissens erst seit Februar diesen Jahres.
Unter 1.8.3 heißt es (verkürzt wiedergegeben):
Bedingungen: privat für Sport & Freizeit, elektrischer Antrieb, der Gebrauch des Modells muss gesetzlich zulässig sein, wenn erforderlich Befähigungsnachweis? Dann muß der Nachweis bestehen (>2kg bis 5kg Kenntnisnachweis), keine mißbräuchliche Nutzung (Flugzonen, etc. beachten).
Gemäß §1 LuftVG ist ein Modellflugzeug ein Luftfahrzeug im rechtlichen Sinne.
Deswegen, weil Luftfahrzeug, greift der § hier
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html der besagt das vom Luftfahrzeughalter eine Halterhaftpflicht abzuschließen ist und dass bei einer Versicherung die dafür auch zugelassen ist, also bei einem Luftfahrtversicherer abzuschließen ist.
Beim DMFV als auch beim DAeC sind das Luftfahrtversicherer, beim DMO weiss ich es nicht könnte es mir aber vorstellen, bei Deinem Versicherer würde ich das aber offengesagt anzweifeln.
Nach LuftVZO ist u.A. für Modellflugzeuge eine Gruppenhalterhaftpflicht zulässig, d.h. du brauchst nur eine Police für alle Luftfahrzeuge die Du als Halter betreibst.
Hinsichtlich der Mindestdeckungssumme regelt dann dieser §
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__37.html wie hoch die sein muss. Da Modellflugzeug immer unter 500 Kg höchstzulässige Abflugmasse, sind das also 750 tds Rechnungseinheiten was allerdings auch die Haftungshöchstgrenze darstellt. Es ist also nicht möglich irgendwas besser oder schlechter zu versichern, dass hier gilt also für Versicherungsnehmer als auch Versicherungsgeber gleichermaßen.
Darfst Du jemanden ohne eigene Versicherung mit Deinem Modell fliegen lassen?
Das regelt der § hier
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__33.html unter Nr.2.
Wenn Du einen Dein Modell fliegen lässt benutzt er das Gerät ja nicht ohne Dein Wissen oder gegen Deinen Willen, also muss er auch nicht haften.
Der Betrieb im Rahmen eines Lehrer - Schüler Systmes ist ebenso nicht erforderlich. ( was bei einem Freiflugmodell auch etwas Schwierig wäre )
Zu der Frage wer das überhaupt Kontrollieren darf. ( man also auf Verlangen vorzeigen muss )
Knappe Antwort die zuständige Luftaufsichtsstelle, also für Luftraum G die zuständige Landesluftfahrtbehörde.
Im Fall dessen das der Flugbetrieb auf einem Flugplatz ( ne Wiese mit AE ist kein Flugplatz im Luftrechtlichen Sinne ) stattfinden soll kann hier der Flugleiter, der allerdings auch von Amtswegen benannt ist und weiterhin nen Luftfahrerschein wie auch ein BZF haben muss um die Aufgaben wahrnehmen zu dürfen, als Vertretung der Luftaufsichtsstelle den Versicherungsnachweis vorlegen lassen. ( Euer KN ist kein Luftfahrerschein und ebenso braucht ihr kein BZF, also können Modellflieger auf Modellfluggeländen nicht als Vertretung der Luftaufsichtsstelle tätig sein oder werden. Die Aufsichtperson die bei Erteilung einer AE bestellt wird ist erst mal bei einem Verein der Vorstand, der dafür zu sorgen hat das die verfügten Regeln in der AE, wie auch immer die aussehen, eingehalten werden.)
Modellflugvereine können im Rahmen ihres Hausrechts sich den Versicherungsnachweis natürlich vorzeigen lassen, aber sie müssen das nicht tun um irgendwelche Haftungsansprüche von sich abzuwenden. ( siehe §33 LuftVG, der Halter des LFZ haftet für Schäden die aus den Betrieb des Gerätes resultieren können.)
Gruß Horst