Vielleicht hilft es ein wenig, zu unterscheiden, was man tun muss, was man tun darf, und was man tun soll. Unter der Voraussetzung, was man tun will: und darunter verstehe ich jetzt mal den genehmigungsfreien Betrieb eines (kleinen) Modellflugzeugs unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auf öffentlichem Gelände (letzeres nur Start und Landung betreffend).
Dann ist unter muss nur zu notieren, dass die örtlichen Vorschriften zu beachten sind, und darüber hinaus jegliche Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen sein muss. Ich darf allerdings auch niemanden behindern oder belästigen, bei letzterem zumindest, wenn es sich um eine objektiv nachvollziehbare Belästigung handelt.
Ist das gesichert, darf ich Flugmodelle in die Luft werfen und wieder auffangen. Und dazwischen dürfen sie fliegen. Sich dafür eine Genehmigung zu verschaffen zu wollen, ist absurd. Ob man Flugmodelle, Wattebäusche oder Fußbälle in die Luft wirft: für sowas kann die Stadt oder Gemeinde ebensowenig eine Genehmigung erteilen, wie für das Rülpsen oder das Tragen weißer Socken.
Die Gemeinde kann bestimmte Dinge in bestimmten Bereichen verbieten, und wird das entsprechend begründen. Innerhalb solcher Beschränkungen kann sie Sondergenehmigungen erteilen, aber sie kann keine explizite Genehmigung für etwas ausstellen, das sowieso nicht verboten ist.
Das GG garantiert jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Natürlich wird sie durch Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt, aber der Gedanke, dass jegliche nicht reglementierte persönliche Handlung von Bund, Land oder Gemeinde erst erlaubt werden muß, ist völlig pervers.
Bleibt, was ich tun soll. Und daran entzündet sich wohl diese überaus dynamische (und dennoch recht sachliche) Diskussion.
Modellflieger und Jagdpächter scheinen nicht unbedingt dieselben Interessen zu verfolgen. Woran das liegt, ist mir bisher nie wirklich deutlich geworden. Im geschilderten Fall wäre es sinnvoll gewesen, zu landen, und den Herrn danach zu bitten, seine Befindlichkeiten zu begründen.
Wenn das plausibel ist, packt man seine Sachen und fliegt zukünftig woanders. Und wenn nicht, kann er gerne die Polizei holen.
Grüße, Ulrich