Sch..... Modellflieger !!!

Steffen

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Rolf Germes schrieb:
Was nicht ausdrücklich verboten ist , ist noch lange nicht erlaubt , da Dir die Nutzung vom Grundstückseigentümer untersagt werden kann , muss auch gefragt werden und das ist Fakt !
Klar ist das Fakt, das ist ja auch Privatbesitz.

Aber ein öffentlicher Weg ist eben kein Privatweg.



Wie man das dem vorbeikommenden jäger beibringt ist eine andere Sache, aber die Behauptung, dass man das nicht darf, weil die Gemeinde das erst erlauben muss, ist nicht so.

Dies gilt übrigens auch für die Widerstartgenehmigung bei Sicherheitslandungen (für 1:1-Flieger). Haben wir schon mal bei der Behörde geklärt.

Ändert natürlich nichts daran, dass es sinnvoll ist, mittels Helfern am Boden die Strecke freihalten zu lassen.

Vergiss nicht den Anstand , für manche ein Fremdwort .
Zum Beispiel ein freundliches Wort des Grußes ;)

Ciao, Steffen
 

micbu

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Ich habe mal nach einem Urteil gegoogelt, aber leider nichts gefunden.

@Sualk
das was der Rechtsanwalt vom DMFV sagt ist nur dessen Meinung. Bei einem Gerichtsprozess gibt es immer 2 Rechtsanwält die Recht zu haben glauben, aber leider sagt der Richter dann immer zu einem: Ätsch der andere hat gewonnen und du hast Unrecht.

Viele Grüße, Michael
 

sualk

User
Hallo Michael,

das was der Rechtsanwalt vom DMFV sagt ist nur dessen Meinung. Bei einem Gerichtsprozess gibt es immer 2 Rechtsanwält die Recht zu haben glauben, aber leider sagt der Richter dann immer zu einem: Ätsch der andere hat gewonnen und du hast Unrecht.
Jetzt hast Du mich aber ‚schön belehrt’, nur dafür kannst ein extra Thema aufmachen.
 
micbu schrieb:
das was der Rechtsanwalt vom DMFV sagt ist nur dessen Meinung. Bei einem Gerichtsprozess gibt es immer 2 Rechtsanwält die Recht zu haben glauben, aber leider sagt der Richter dann immer zu einem: Ätsch der andere hat gewonnen und du hast Unrecht.

Viele Grüße, Michael
Es ist aber schonmal gut, wenn man den RA des Verbandes auf seiner Seite hat und dieser auch bestätigt, dass man von dem Verband Rechtsbeistand bzw. die Verfahrenskosten über die Rechtschutz getragen werden.
Diese Aussage kommt sicherlich nur deswegen (mit der Kostenübernahme), weil der Verband denkt, dass man gewinnen kann, wenn es vor Gericht geht.

Eine Rechtschutzversicherung würde sicherlich nicht sagen, dass sie die Verfahrenskosten übernehmen, wenn ein Fall absolut aussichtslos ist!


Soviel von meiner Meinung zu dem Thema heute abend.

PS:
Ich finde dieses Thema richtig spannend, zumal man immer wieder so "nette" Gegenüber hat, die direkt meckern und nicht mit sich reden lassen und mit der Polizei drohen, aber meistens dann den Schwanz einziehen bzw. das ganze dann auf die Linke Tour hintenrumm lösen wollen, wo man nichts gegen machen kann!
 

Rolf Germes

User gesperrt
Aber ein öffentlicher Weg ist eben kein Privatweg.

Jepp , nur hat auch ein öffentlicher Weg einen Besitzer , der die Nutzungsrechte bestimmt . Ein Verbot diesen Weg dauerhaft als Startbahn/-stelle für Modellflugzeuge zu verwenden muss auch von ihr begründet werden , danach ist ersteinmal Feierabend mit Starten .
Nutzungsrechte werden nun mal für die Mehrheit ausgelegt und nicht für einen einzelnen , fühlt sich die Mehrheit in der Nutzung eingeschränkt , muss der Einzelne seine Nutzung einstellen , das ist Demokratie .
Daher ist es auch wichtig , sich in solchen Fällen mit mehreren Gleichgesinnten zusammen zuschliessen , mit dem Kopf durch die Wand bringt garnichts .

Wer sperrt Straßen ? Immer der für den Erhalt zuständige und der ist Verwalter im öffentlichen Interesse . Bei öffentlichen Straßen der Gemeinderat/ Stadtrat und da sitzen Politiker die gern wiedergewählt werden möchten . :rolleyes:
 
Starterlaubnis

Starterlaubnis

Es liegt zwar schon mehr als zehn Jahre zurück, aber dennoch:
Ich rufe beim städtischen Sportamt an und frage den Leiter, ob ich Modellraketen-Sportflieger der internationalen Wettbewerbsklasse FAI... mit Lizenz die städtische Stadionanlage zum trainieren benutzen, also Modellraketen starten darf. Die Antwort war ein klares "Ja", sofern die Tore offen sind und ich keinen gefährde, sprich, kein Trainingsbetrieb von Fußballern oder Leichtathleten stattfindet.
Ich habe die Erlaubnis zwar nicht genutzt, sondern bin lieber auf unserem Vereinsplatz geflogen, aber dennoch...
Auf dem Vereinsplatz hatte ich übrigens zweimal Besuch von den Herren mit der Blauchichtbake auf dem Autodach: "Wir haben einen Anruf erhalten, dass hier jemand Raketen in die Luft schießt." (Einer der lieben Nachbarn von dem Platz).
Denen habe ich die Sportlizenz gezeigt und auch einen Start durchgeführt, und dann war es gut.
 

femo

User
micbu schrieb:
das was der Rechtsanwalt vom DMFV sagt ist nur dessen Meinung.

also micbu,
dann erzähl uns mal was du für eine qualifikation hast die auslegung eines juristen anzuzweifeln........

mann das nervt wirklich....toll wie alle scheinbar mehr ahnung haben als die die es gelernt haben....könnt ihr nicht einfach die juristen meinung akzeptieren ?

gunte n8
 
Kein Flugbetrieb von öffentlichen Wegen und Geländen

Kein Flugbetrieb von öffentlichen Wegen und Geländen

Hallo Zusammen

Ich denke wenn Modellflug von einem öffentlichen Weg ausgeübt wird, könnte eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Jederzeit z.B. im Landeanflug in die Hand könnte jemand in den Flieger reinlaufen, radeln, skeiten usw. somit liegt immer eine Gefährdung oder Gefahr vor, sei den der Weg wird wärend des Fluges gesperrt, daß ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. Damit wird der Modellflug von öffentlichen Wegen und Geländen grundsätzlich auch mit Erlaubnis fraglich. Wenn jemand auf dem Weg oder Gelände verletzt wird (z.B. Betrunkener Wanderer sieht 2 Flugzeuge auf sich zukommen und stürzt vor Schreck. Schürfwunden oder sogar ein Bruch) ist der Pilot immer schuld, da er durch den Betrieb des Modells eine Gefährdung in kauf genommen hat.
Das gillt auch für Fahrzeuge.

Gruß Jörg
 

Steffen

User
Rolf Germes schrieb:
Ein Verbot diesen Weg dauerhaft als Startbahn/-stelle für Modellflugzeuge zu verwenden muss auch von ihr begründet werden, danach ist ersteinmal Feierabend mit Starten .
Na dann sind wir doch absolut einer Meinung ;)

Ciao, Steffen
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Vielleicht hilft es ein wenig, zu unterscheiden, was man tun muss, was man tun darf, und was man tun soll. Unter der Voraussetzung, was man tun will: und darunter verstehe ich jetzt mal den genehmigungsfreien Betrieb eines (kleinen) Modellflugzeugs unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften auf öffentlichem Gelände (letzeres nur Start und Landung betreffend).

Dann ist unter muss nur zu notieren, dass die örtlichen Vorschriften zu beachten sind, und darüber hinaus jegliche Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen sein muss. Ich darf allerdings auch niemanden behindern oder belästigen, bei letzterem zumindest, wenn es sich um eine objektiv nachvollziehbare Belästigung handelt.

Ist das gesichert, darf ich Flugmodelle in die Luft werfen und wieder auffangen. Und dazwischen dürfen sie fliegen. Sich dafür eine Genehmigung zu verschaffen zu wollen, ist absurd. Ob man Flugmodelle, Wattebäusche oder Fußbälle in die Luft wirft: für sowas kann die Stadt oder Gemeinde ebensowenig eine Genehmigung erteilen, wie für das Rülpsen oder das Tragen weißer Socken.
Die Gemeinde kann bestimmte Dinge in bestimmten Bereichen verbieten, und wird das entsprechend begründen. Innerhalb solcher Beschränkungen kann sie Sondergenehmigungen erteilen, aber sie kann keine explizite Genehmigung für etwas ausstellen, das sowieso nicht verboten ist.
Das GG garantiert jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Natürlich wird sie durch Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt, aber der Gedanke, dass jegliche nicht reglementierte persönliche Handlung von Bund, Land oder Gemeinde erst erlaubt werden muß, ist völlig pervers.

Bleibt, was ich tun soll. Und daran entzündet sich wohl diese überaus dynamische (und dennoch recht sachliche) Diskussion.

Modellflieger und Jagdpächter scheinen nicht unbedingt dieselben Interessen zu verfolgen. Woran das liegt, ist mir bisher nie wirklich deutlich geworden. Im geschilderten Fall wäre es sinnvoll gewesen, zu landen, und den Herrn danach zu bitten, seine Befindlichkeiten zu begründen.
Wenn das plausibel ist, packt man seine Sachen und fliegt zukünftig woanders. Und wenn nicht, kann er gerne die Polizei holen.

Grüße, Ulrich
 

Spunki

User
Woran das liegt, ist mir bisher nie wirklich deutlich geworden ...

Woran das liegt, ist mir bisher nie wirklich deutlich geworden ...

Ich vertreibe ihm angeblich das lang gepflegte und mit großem Aufwand angefütterte Niederwild, sprich Fasan, Rebhuhn und Hase. Die wandern dann ins Nachbarrevier ab und der weniger fleissige Nachbarweidmann freut sich. Die Anzeige gegen mich (Besitzstörung) verlief jedoch im Sande ...

Lasst den Jägern deren Revier und geht mit Euren Fliegern auf den Modellflugplatz ...


Grüße Spunki
 

micbu

User
Zitat:
"mann das nervt wirklich....toll wie alle scheinbar mehr ahnung haben als die die es gelernt haben....könnt ihr nicht einfach die juristen meinung akzeptieren ?"

Welche soll ich denn akzeptieren? Die Aussage des Rechtsanwaltes des DMFV oder die Aussage des Rechtsanwaltes von dem Verein in dem ich Mitglied bin? Der vertritt nämlich genau die gegenteilige Meinung.
Wobei mir die Argumentation des Rechtsanwaltes aus meinem Verein einleuchtender ist, daß die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers vorliegen muß um Modellflug zu betreiben, in diesem Fall also die Erlaubnis der Gemeinde.
Nach dessen Meinung reicht allein die Erlaubnis das Gründstück zu betreten nämlich nicht um dort Modellflug betreiben, das sei seiner Ansicht nach keine normale Nutzung da immer eine potentielle Gefahr vom Modellflug ausgeht.

Ich wiederhole es noch einmal, 2 Rechtsanwälte 2 Meinungen.

@femo und mich nervt es tierisch, daß Leute glauben, daß alles was ein Rechtsanwalt sagt automatisch richtig ist. Wozu brauchen wir denn dann noch Richter wenn eh alles klar ist?

Viele Grüße, Michael
 

femo

User
hallo michael,
schön, dann fliegen wir doch einfach weiter und gucken was passiert. es scheint ja bisher noch keiner gemacht zu haben, sonst würde es ja einen gerichtsentscheid geben.

der rechtsanwalt in eurem verein, ist der spezialisiert auf luftrecht, oder wenigstens auf die fliegerei im allgemeinen ? ich gehe davon aus, das der verbandsanwalt auf diese dinge spezialisiert ist. (ich mag falsch liegen da ich ihn nicht persönlich kenne).

naja egal....einfach fliegen, bis es vor gericht landet....dann haben wir endlich ne rechtssicherheit, die ja scheinbar nötig ist.

grüsse
christoph
 

micbu

User
Genau, das ist ja das Problem, daß noch kein Urteil gab, naja, aber vieleicht ist das ja auch gut so. Der Rechtsanwalt in unserem Verein ist zwar nicht spezialisiert auf Luftrecht, aber da er viel mit Modell-, Segel- und Gleitschirmfliegern zu tun hat ist er auch nicht ganz unbedarft darin.

Ich persönlich bin, auch wenn ich in zwei Modellflugvereinen bin, oft ein Wald und Wiesenflieger. Aber ich habe das auch so mit den Besitzern abgesprochen. Ich würde mich nicht auf einen Streit einlassen, wenn mir das Modellfliegen nicht explizit erlaubt worden wäre.

Viele Grüße, Michael
 
Modellfliegen

Modellfliegen

Hallo Modellflieger,

es gab einmal einen sehr schönen Nordhang, der wurde im Winter zum Skifahren benutzt und im Sommer von einigen wenigen Modellfliegern, die hatten sich sogar mit den Zuständigen abgesprochen, Spaziergänger wurden freundlich gegrüsst, Stress gab es nicht.
Und dann?
Kamen Paraglider, immer mehr, organisierten sich, und jetzt?
Wenn einen der Flugleiter der Paraglider ausnahmsweise fliegen lässt, muss man um zig Schirme herumkurven, was wohl weder den Paraglidern noch den Modellfliegern Spaß macht und einfach nicht zu empfehlen ist.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich habe Nichts gegen Paraglider und Sie sind in diesem Fall die, die es richtig gemacht haben.
Es scheinen hier viele zu glauben, man müsse Modellflug überall zulassen, wo er nicht explizit verboten wurde, schön wär´s oder auch nicht. Was passiert wohl mit einem "wilden" Fluggebiet, wenn doch mal ein Fußgänger von einem (Elektro-) Segler getroffen wird, glaubt hier wirklich jemand, dann bekäme der Modellflieger Recht, der zuvor "L-a-n-d-u-n-g!" gerufen hat? Muss ein Fußgänger überhaupt damit rechnen, von einem Modellflugzeug getroffen zu werden?
Für den Modellflugsport wirbt man so jedenfalls nicht.

MfG Axel
 
Ich bin bisher auch nur ein Wald- und Wiesenflieger.
Dort wo ich fliege, habe ich noch nie um Erlaubnis gefragt, weil es immer öffentliche Plätze waren (Große Wiesen der Stadt Köln oder geteerte Feldwege der Stadt Düren).
Ich bin auch schonmal auf Feldern gestartet oder gelandet ohne explizit nach Erlaubnis zu fragen. Allerdings war der Bauer auf dem Feld bzw. auf dem Nachbarfeld gerade am Pflügen bzw. am Ernten und hat nichts gesagt, womit ich für meinen Teil zumindest von einer Duldung ausgehen konnte.

Was ich machen würde, wenn ein Jäger kommt und so einen Aufstand probt?
Keine Ahnung...
...vielleicht versuchen, das ganze Sachlich auszudiskutieren?
...vielleicht Ingnorieren?

Kommt sicher auch auf die Art und Weise an, wie der Jäger mir gegenüber ist (Wie es in den Wald hineinschallt.... ;))
Aber eins weiss ich sicher:
Ich werde nicht kneifen, wenn er keine für mich plausiblen Argumente hervorbringt und mit der Polizei droht.
Soll sie kommen... Entweder es gibt halt nen Platzverweis oder nicht! Dann hätte ich das für mich und die Stelle, wo ich gerade fliege zumindest geklärt!
 

fulps

User
Hallo Ihr geplagten Flieger,

ich hatte ein ähnliches Problem mit einem Jäger. Wir haben das Problem aber gleich an Ort und Stelle gelöst. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich mein Flugmodellsport frei von öffentlichen Wegen aus betrieben darf (ich fliege elektrisch unter 5Kg). Genauso wie dort jeder Jogger laufen darf. Was im Luftraum passiert geht weder irgendwelche Grundstücksbesitzer noch die Gemeinde was an. Da wir aber beide keinen Stress wollen, er und ich uns an unserem Hobby erfreuen und erholen wollen, haben wir uns darauf geeinigt, dass wir uns einfach absprechen, wenn wir zur selben Zeit unserem Hobby nachgehen wollen. Seither haben wir uns einmal getroffen und arrangiert.
Völlig stressfrei!


Grüsse aus Bayern

Jochen
 

klausk

User gesperrt
Genau - aso mocht ma des in Bayern: Mit´m Red´n kumman ´d Leut z´samm!

P.S.: Wenn der Jäger meinte, auf mich zukommen zu müssen und mich anzubrüllen, anstelle wie gesittete Menschen zu sprechen und zu reden, würde ich genauso zurückbrüllen und es ebenfalls auf das Eintreffen der Polizei ankommen lassen.
 

nilsw

User
Meine Fresse bin ich froh in der Schweiz zu leben! Es soll ja auch hier mal vorkommen das ein zickiger Förster kommt und etwas sagt, aber so eine Regelwut wie in Deutschland wäre mir echt zuviel!
Wir sind auch schon mit dem Auto in der Gegend herumgefahren, und haben einfach an irgendeinem geeigneten Ort unsere Modelle ausgepackt. Dabei kam einmal auch die Polizei vorbei, die jedoch 5min interessiert zugesehen hat, und sich ein wenig über unser Hobby informierte.
Das "schlimmste" in dieser Hinsicht war einmal ein Förster, der Problem hatte mit dem Lärm, da er das Wild beobachten wollte. Nachdem ich ihm mitteilte das mein Akku sowiso bald leer sei wünschte er mir einen schönen Tag und ist gegangen.
Gruss Nils
 
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