Hi,
Ich habe selber noch keinen solchen Flieger am Start, welches sich aber in näherer Zukunft ändern könnte, deswegen meine Frage.
Ich habe in einer Zeitschrift gelesen das Turbinenangetriebene Modellfluggeräte egal ob strahlgetrieben oder Wellenleistung getrieben als Raketenmodell gelten und dementsprechend als Raketenmodell versichert werden müssten. Heisst das nun wenn ich einen Jet mit Biene starten würde ich nun mit meiner normalen Luftfahrthaftpflichtversicherung ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fliegen ?
Wobei sich mir nun auch die Frage stellt : da diese von mir angesprochenen Modelle Luftfahrttechnisch als Flugmodelle mit verbrennungsmotor gelten ... von wem wurde diese Regelung wann ins Leben gerufen, und warum habe ich zuvor nie was davon gehöhrt und /oder gelesen ?
! Ich beziehe mich auf einen kurzen Artikel in der FMT 5/2002, Seite 9 unter dem Namen 'Versicherung von Turbinen' !
Bin ich nun der einzige dem das nicht klar war oder sind da noch mehr ?
Ich habe selber noch keinen solchen Flieger am Start, welches sich aber in näherer Zukunft ändern könnte, deswegen meine Frage.
Ich habe in einer Zeitschrift gelesen das Turbinenangetriebene Modellfluggeräte egal ob strahlgetrieben oder Wellenleistung getrieben als Raketenmodell gelten und dementsprechend als Raketenmodell versichert werden müssten. Heisst das nun wenn ich einen Jet mit Biene starten würde ich nun mit meiner normalen Luftfahrthaftpflichtversicherung ohne Versicherungsschutz durch die Gegend fliegen ?
Wobei sich mir nun auch die Frage stellt : da diese von mir angesprochenen Modelle Luftfahrttechnisch als Flugmodelle mit verbrennungsmotor gelten ... von wem wurde diese Regelung wann ins Leben gerufen, und warum habe ich zuvor nie was davon gehöhrt und /oder gelesen ?
! Ich beziehe mich auf einen kurzen Artikel in der FMT 5/2002, Seite 9 unter dem Namen 'Versicherung von Turbinen' !
Bin ich nun der einzige dem das nicht klar war oder sind da noch mehr ?